Vorladung bei Polizei - Wegen Online-Betrug

28. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.05.2017 15:57:32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung bei Polizei - Wegen Online-Betrug

Hallo erstmal,

Ich hab am Montag ein Brief von der Polizei zu einer Vorladung wegen Online-Betrug bekommen. Jetzt zu der Geschichte ich hatte im letzten Jahr eine gute Freundin gefragt ob sie mir ein Premium Account für eine Singlebörsen bezahlen könnte besser gesagt ob sie mir das Geld auslegen kann. Sie meinte ja klar mach ich gern für dich, gut sie gab mir dann ihre Kontodaten ich hab alles eingeben und das Geld wurde von ihr Konto abgebucht damit war auch alles in Ordnung. Und jetzt zum Fall, warum ich eine Vorladung bekommen hab. Ich hab Anfrag März bei Flirt fever und dort kann man sich ein Testaccount für 2 Wochen kaufen der Preis lag bei 1.99€. Dann hab ich mir gedacht für 2.Wochen kann man es ja mal Test und 1.99€ ist kein Geld. Ich gab dann die Kontaktdaten von meiner guten Freundin ein, ich hab mir gedacht die 2€ kann ich ihr auch irgendwann wieder Zurück zahlen. Sie wüsste also davon erst mal nichts aber nach einigen Wochen wurden von ihr Konto über 100€ abgebucht. Weil Flirt fever zog ihr keine 1,99€ ab wie versprochen sondern über 100 Euro. Darauf hin hat sie eine Anzeige gemacht weil sie ja nicht wüsste das ich es war. Wir hatten über ein paar Wochen kein Kontakt gehabt, dann schrieben wir mit einander und sie schrieb mir dann die Geschichte. Und ich sagte ihr das die Person war die ihre Kontodaten dort angeben hab. Sie war natürlich sauer was ja selbst verständlich ist aber sie hat mir gleich verziehen. Sie rief dann am Freitag bei der Polizei an um die Anzeige zurückziehen aber sie meinten der Fall ist schon bei der Staatsanwaltschaft. Wir haben es soweit geklärt untereinander aber ich frag mich wie es jetzt weiter geht? Am 13.05 muss ich erst mal zu Polizei und eine Aussage machen aber wie geht es dann weiter? und was für Strafen muss ich eventuell erwartet?



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-- Editiert fb363702-6 am 28.04.2013 17:49

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn sie dir das erlaubt hat (und es auch so bei der Polizei aussagt, sie kann ja ggf. die Staatsanwaltschaft direkt anschreiben per Brief/Fax), dann liegt kein Betrug vor. So einfach ist das.

Dass du da einer Abo-Falle aufgesessen bist, tja... Anderes Thema. Regelmäßig kannst du bei diesen dubiosen Anbietern auf der Homepage ein Kündigungsformular finden, was aber schlichtweg nicht funktioniert (und das ist Absicht). Flirt Fever ist auch in diversen Foren für diese Abzockmasche bekannt.

Wie man sich da Verhalten sollte? Auf die Probezeit und eine Kündigung verweisen (am besten via Einschreiben), Rücklastschrift und dann abwarten. Mahnbescheid widersprechen. Das schützt dich vor Strafe nicht, aber Abzocker wie diese gehen ungerne vor Gericht. Bei schwachen Nerven bezahlst du alles. Die Entscheidung ob du es einfach zahlst oder dich wehrst, nimmt dir keiner ab, die triffst du selbst.

In Zukunft solltest du Abstand von so einem Unfug nehmen. Zum einen weil dort zig Fake-Accounts unterwegs sind, die dich nur "bei der Stange halten wollen". Zum anderen weil man zu oft in Abofallen tappt und Betrügermaschen aufsitzt. Zum dritten weil du, selbst wenn sie es dir mal erlaubt hat, niemals mehr die Kontodaten deiner Freundin nutzen solltest.
Bist du nett und weiblich und aus dem Badischen gehe ich auch gerne mal mit dir Kaffe trinken, Bist du männlich und aus dem badischen, gehe ich mit dir gerne mal auf die Pirsch.
Und ansonsten: Geh raus, es ist tausendmal günstiger und "sicherer", sich einfach mal im "echten" Leben umzuschauen. Das mit den Single-Börden zieht nimmer.

Meine Meinung.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12306.05.2013 09:20:00
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 155x hilfreich)

quote:
Bist du nett und weiblich und aus dem Badischen gehe ich auch gerne mal mit dir Kaffee trinken.


Geh nicht mit mepeisen, er sieht gar so fürchterbar aus.
Komm lieber mit mir, ich bin warmherzig, liebevoll und knuffig.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Sie rief dann am Freitag bei der Polizei an um die Anzeige zurückziehen

Entgegen eines Irrglaubens, kann man eine Anzeige "nicht einfach mal so" zurückziehen.



Als erstes wäre mal interessant in welcher Eigenschsft der TE vorgeladen wurde, als Zeuge (weil Ermittlung gegen die Flirtnepper) oder als Beschuldigter (wegen der Kontodaten).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

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