Vorladung bei der Kripo wegen BtM-Vertoß

9. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
steffen_koenig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung bei der Kripo wegen BtM-Vertoß

Hallo zusammen,

gegen Ende letzten Jahren wurde eine Wohnungsdurchsuchung durchgeführt und folgendes beschlagnahmt:
Ca. 1 Gramm Cannabis
1 getrocknete männliche Cannabispflanze
4 Bong (die auch allesamt benutzt waren) und
1 Shisha (Wasserpfeife -durch die allerdings wirklich nur Fruchttabak geraucht wurde).

Ich habe nun diese Woche Post von der Kripo bekommen und muss Anfang nächster Woche zur Anhörung.

Meine Fragen:
-wie soll ich mich verhalten?
-Was soll ich sagen, wo ich das Zeug her hab?
-Soll ich überhaupt was sagen? Oder ist es empfehelnswert, die Aussage zu verweigern und abzuwarten, was passiert?
-Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

Im voraus vielen Dank für Eure Antworten!

Grüße
Steffen

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

-wie soll ich mich verhalten?
-Was soll ich sagen, wo ich das Zeug her hab?


Konkrete Rechtsberatung in einem Forum ist verboten. Außerdem würden Tips, wie man sich am geschicktesten einer Strafverfolgung entzieht, ggf. den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen.

-Soll ich überhaupt was sagen? Oder ist es empfehelnswert, die Aussage zu verweigern und abzuwarten, was passiert?

Das wäre wahrscheinlich das schlauste

-Mit welchen Folgen muss ich rechnen?

Wenn nicht auch Handel im Raum steht, sind die Chancen recht hoch, daß das Verfahren nach § 31a BtmG eingestellt wird. Die Bongs werden eingezogen.

Sollte -wider Erwarten- nicht eingestellt werden, ist mit einer kleineren Geldstrafe zu rechnen.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
steffen_koenig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Konkrete Rechtsberatung in einem Forum ist verboten. Außerdem würden Tips, wie man sich am geschicktesten einer Strafverfolgung entzieht, ggf. den Tatbestand der Strafvereitelung erfüllen.

=>Entschuldigung, so meinte ich das nicht. War in der Eile etwas sehr unglücklich formuliert.


Wenn nicht auch Handel im Raum steht, sind die Chancen recht hoch, daß das Verfahren nach § 31a BtmG eingestellt wird. Die Bongs werden eingezogen.

Sollte -wider Erwarten- nicht eingestellt werden, ist mit einer kleineren Geldstrafe zu rechnen.

=>Handel steht nicht zur Debatte. Können die 4 Bongs, die ja allesamt Gebrauchsspuren aufweisen, evtl. von größerem Nachteil sein?

Viele Grüße
Steffen

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Können die 4 Bongs, die ja allesamt Gebrauchsspuren aufweisen, evtl. von größerem Nachteil sein?

Nein, warum? Der Besitz dieser Dinger ist ja nicht strafbar. Da Cannabis gefunden wurde, ist ja eh klar, daß man kosumiert. Insofern tun die Bongs nichts zur Sache. Sie werden halt -wie gesagt- als sog. "Tatwerkzeug" eingezogen.

Die Bongs könnten höchstens eine Rolle spielen, wenn die Polizei die Führerscheinstelle über das Ermittlungsverfahren informiert (wozu sie eigentl. gehalten ist).

Aus der "Konsumform" Bong leiten manche FS-Stellen gerne "Hardcore-Konsum" her. Zumindest war das früher mal so. Inwieweit das heute (nach den neuren Cannabis/Führerschein-Entscheidungen der oberen Gerichte) noch gemacht wird, bzw. rechtlich haltbar/entscheidend ist, weiß ich so nicht.

Solltest Du Post von der Führerscheinstelle bekommen, solltest Du Dich an einen Anwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet BTM/Führerschein wenden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
steffen_koenig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Infos!

Letzte Frage: spielt die FS-Stelle auch eine Rolle, wenn die damals analysierte Urinprobe negativ war?
Alleine durch den Besitz von Bongs (aus wenn diese benutzt wurden), kann doch hier kein Führerscheinentzug angeordnet werden, oder?

Viele Grüße
Steffen

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Alleine durch den Besitz von Bongs (aus wenn diese benutzt wurden), kann doch hier kein Führerscheinentzug angeordnet werden, oder?

Nein.

Aber nach der Anlage zu § 14 FeV steht "regelmäßiger Konsum" von Cannbis der Eignung zum Führen von KFZ entgegen. (auch -und das wissen viele nicht- wenn man nicht fahrenderweise erwischt wurde) Liegen also Anzeichen auf regelmäßigen Konsum vor, kann die FS-Stelle ein ärztl. Gutachten zur Abklärung der Konsumgewohnheiten anordnen.

Diese Ansatzpunkte sehe ich bei Dir aber nicht, zumal wenn die UK negativ war.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

FOlgendes soll aus o.g. Gründen keine Rechtsberatung sein, sondern ich möchte lediglich allgemein gehaltene Hinweise weitergeben:

Einer Ladung der Kripo als Beschuldigter (so ist dieser Fall wohl auch zu interpretieren) muss man generell nicht Folge leisten, einfach aus dem Grunde, dass man nicht zur Mitwirkung in einem Verfahren gegen die eigene Person verpflichtet ist. Es hätte keine Konsequenzen, bei einem solchen Termin nicht zu erscheinen. Nur gerichtliche Ladungen sind bindend.

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#7
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

>>Wenn nicht auch Handel im Raum steht, sind die Chancen recht hoch, daß das Verfahren nach § 31a BtmG eingestellt wird.<<

<blink>kommt wohl ein wenig aufs bundesland an ... </blink>

m.

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