Hallo zusammen, ich habe eine Vorladung bei der Polizei wegen Volksverhetzung erhalten. In der Vorladung werden nur der Vorwurf der Volksverhetzung, die Tatzeit (27.12.2025), der Tatort, also die deutsche Wohnadresse, und der Vorladungstermin erwähnt. Aber ich war zu diesem Zeitpunkt seit 2024 bis 10.07.2026 in der Türkei, wie kann das sein, und wie soll ich mich verhalten, und was kommt da auf mich zu, ich weiß ja nicht einmal, worum es geht? Hat jemand Rat für mich???
Vorladung bei der Polizei wegen Volksverhetzung
Zitat :ich weiß ja nicht einmal, worum es geht?
Das sagen die wenn du da bist.
Zitat :Aber ich war zu diesem Zeitpunkt seit 2024 bis 10.07.2026 in der Türkei
Beweise?
Zitat :Aber ich war zu diesem Zeitpunkt seit 2024 bis 10.07.2026 in der Türkei
Völlig irrelevant, heutzutage kann man sich ja problemlos virtuell in Frankfurt aufhalten während man ganz real in Sidney sitzt.
Zitat :wie kann das sein
Wer hatte denn Zugang zur Wohnung und zum Router / LAN / WLAN?
Es kann auch gut sein das man den Tatort noch nicht genau kennt und daher vorerst einfach die Wohnanschrift genommen hat.
Zitat :wie soll ich mich verhalten
Freundlich absagen und mitteilen das man Akteneinsicht beantragt und sich nach Akteneinsicht einlassen wird.
Zitat :und was kommt da auf mich zu
Ein Strafverfahren.
Zitat :ich weiß ja nicht einmal, worum es geht?
Wieso, in der Vorladung wurde der Vorwurf der Volksverhetzung doch mitgeteilt?
Zitat :Das sagen die wenn du da bist.
Ja, oft aber erst wenn man sich schon um Kopf und Kragen geredet hat. Juristisch Unbedarfte sollten dort nicht ohne versierte juristische Unterstützung erscheinen
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Ich bin irritiert.
Gilt hier nicht die Unschuldsvermutung?
Wenn Du zum genannten Zeitpunkt in der Türkei warst, und es sich nicht um digitale Daten handelt, so sollte es sich leicht auflösen lassen.
P.S.: Die Art der Fragestellung lässt schon vermuten, dass es sich um den digitalen Bereich handelt
Zitat :Gilt hier nicht die Unschuldsvermutung?
Ja, die gilt und wird - wie man sieht - auch praktiziert.
Zitat :Wenn Du zum genannten Zeitpunkt in der Türkei warst, und es sich nicht um digitale Daten handelt, so sollte es sich leicht auflösen lassen.
Naja, das gab es auch schon zu den analogen Zeiten. Man sende einen Brief im Brief und lässt ihn am Tage X einwerfen ...
Es besteht offensichtlich ein Anfangsverdacht. Um alles weitere zu klären, erfolgt die Ladung. Da erfährt man dann auch mehr zum konkreten Tatvorwurf, Tatzeit, Tatort. Da kann man dann auch entscheiden, ob man aussagt oder es besser lässt.
wirdwerden
Zitat :Zitat :
Aber ich war zu diesem Zeitpunkt seit 2024 bis 10.07.2026 in der Türkei
Völlig irrelevant
Hat sich was in Sachen Tatortprinzip geändert und müsste ansonsten nicht eine(r) der Ausnahmen/Punkte aus §§ 5-7 StGB in der Vorladung angeführt sein?
@Fatima
Besitzt Du die deutsche Staatsbürgerschaft?
Zitat :Wer hatte denn Zugang zur Wohnung und zum Router / LAN / WLAN?
Das ist meiner Ansicht nach das realistischste Szenario.
Wobei ich das hier ->
Zitat :Es kann auch gut sein das man den Tatort noch nicht genau kennt und daher vorerst einfach die Wohnanschrift genommen hat.
doch gerne ausschließen wollen würde.
"Ihnen wird zur Last gelegt am 23.06.2025 in Berlin folgende Tat.... begangen zu haben"
Zum genannten Zeitpunkt befand ich mich in München.
"Wir haben uns beim Zeitpunkt geirrt, es war der 23.05.2025"
Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich auf Island....
"Wir haben uns im Zeitpunkt und Tatort geirrt...."
.
.
.
Wäre es nicht extrem schlampig ermittelt, hier "vereinfacht" mal einen falschen Tatort anzugeben, zumal es bei digitalen Daten (was realistisch erscheint), recht einfach sein sollte die richtige örtliche und zeitliche Zuordnung herzustellen, sofern der Täter nicht "diverse Mittel" zu Verschleierung seines Standortes nutzte?
Um den Verdacht der Volksverhetzung. Das geht uU auch von der Türkei aus, sogar aus Kiribati geht das.Zitat :ich weiß ja nicht einmal, worum es geht?
Mein Rat ist: Mit der Vorladung zum Termin erscheinen. Dort zuhören. Sich nicht selbst verteidigen wollen.
Ich gehe davon aus, dass es sich um ein "Online-Delikt" handelt. Dann wird in der Regel als Tatort die gemeldete Wohnadresse benannt. Und da solche Delikte auch aus der Türkei begangen werden können ...Zitat :Hallo zusammen, ich habe eine Vorladung bei der Polizei wegen Volksverhetzung erhalten. In der Vorladung werden nur der Vorwurf der Volksverhetzung, die Tatzeit (27.12.2025), der Tatort, also die deutsche Wohnadresse, und der Vorladungstermin erwähnt. Aber ich war zu diesem Zeitpunkt seit 2024 bis 10.07.2026 in der Türkei, wie kann das sein, und wie soll ich mich verhalten,
Gerade bei diesen Delikten sind doch mehrere Tatorte möglich. Völlig unabhängig davon, wo letztendlich die Ermittlungen abschließend geführt werden. Es kann sich auch noch wegen einer Gruppe von Tätern eine völlig andere Zuständigkeit ergeben. Die Ladung zu einer polizeilichen Vernehmung ist insoweit doch überhaupt nicht festlegend, was die tatsächlichen Taten, Tatorte u.s.w. angeht. Wenn wir z.B. einen Serientäter haben, dem 100 Einbrüche möglicherweise zur Last gelegt werden können - die werden wohl kaum alle mit Tatort, Tatzeit in der Ladung genannt werden.
Der Ladung sollte zu entnehmen sein, ob man als Zeuge oder Beschuldigter geladen wird. Und es sollte in etwa auch der Tatvorwurf umrissen sein. Wenn bis zum Termin oder auch im Laufe der Vernehmung neue Erkenntnisse dazu kommen, dann dürfen die auch Gegenstand der Vernehmung sein, auch wenn sie explizit nicht in der Ladung angeführt sind.
wirdwerden
Zitat :Hat sich was in Sachen Tatortprinzip geändert und müsste ansonsten nicht eine(r) der Ausnahmen/Punkte aus §§ 5-7 StGB in der Vorladung angeführt sein?
Danke, ich kann mir die Frage mittlerweile selbst beantworten, sie steht in § 9 StGB.
Zitat :Danke, ich kann mir die Frage mittlerweile selbst beantworten, sie steht in § 9 StGB.
So ist es - Tatort ist auch der Ort, an dem der Taterfolg eintritt.
Bei einer online begangenen Volksverhetzung ist also jeder Ort der Tatort, an dem die Volksverhetzung vom Volk gelesen / gesehen / gehört werden kann. Bei einer online in der Türkei begangenen Volksverhetzung, die in Deutschland gelesen / gesehen / gehört werden kann, ist also jede Adresse in Deutschland, an der Internet verfügbar ist, ein möglicher Tatort.
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