Vorladung bekommen, will aber Anhörungsbogen,wichtig

5. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
wildeamazone
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorladung bekommen, will aber Anhörungsbogen,wichtig

Hallo, erstmal großes Lob an dieses Forum.

Ich hatte in einem vorherigen Thread bereite mein Problem geschildert: Ladendiebstahl u. Freund bei der Polizei

Nun habe ich eigentlich damit gerechnet einen Anhörungsbogen zu bekommen, stattdessen flattert mir eine Vorladung zur Polizei ins Haus! Ich dachte das wird nur bei jugendlichen so gehandhabt?
Ich will da auf keinen Fall hin, ich sterbe vor Scham, weil mich die Beamten dort fast alle zumindest vom sehen kennen und auch wissen, dass ich mit einem ihrer Kollegen befreundet bin! Ich weiß dass ich da nicht hn MUSS, habe aber Bedenken, dass es dann zu einer Verhandlung kommt....

Frage:Möchte Montag bei der Polizei anrufen. Kann ich auf den Anhörungsbogen bestehen? Oder wird die Sache dann gleich ohne Aussage zur StA gegeben?
Muss ich sagen warum ich mich nicht mündlich äussern möchte?
Wenn die Sache ohne Aussage weitergegeben wird, kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung?
Ich hatte doch alles vor dem Detektiv zugegeben!
Also ist die Tat doch gestanden und es bedarf keiner Gerichtsverhandlung oder?
Am besten noch öffentlich mit einer Schulklasse und dann ausgerechnet die wo mein Neffe drin ist, oh Mann, ich lege mir den Strick doch schon mal bereit...

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, 'bestehen' können Sie nicht auf einem Anhörungsbogen.

Ob eine Ladung oder ein Anhörungsbogen verschickt wird, ist Entscheidung der Polizei.

Sie können aber eine schriftliche Einlassung verfassen und an die Polizei schicken, mit der Angabe, daß Sie sich darüberhinaus nicht äußern werden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
wildeamazone
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke !streetworker!

Ich frage mich nach welchen Kriterien die Polizei sich zwischen mündlich oder schriftlich entscheidet...

Wenn ich mich kurz schriftlich äußere, kann es dann trotzdem zur Vernehmung durch den STA kommen?
Ich verstehe diese überzogene Gehabe nicht, ein Anhörungsbogen hätte doch wirklich gereicht, aber scheinbar wissen die schon um wen es sich handelt und geilen sich jetzt daran auf. Ich werde da definitiv nicht hingehen, bin schon fertig genug.
Und das wegen 7 Euro.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich frage mich nach welchen Kriterien die Polizei sich zwischen mündlich oder schriftlich entscheidet...

Normalerweise daran, ob der Sachbearbeiter davon ausgeht, daß sich der Beschuldigte in einem Anhörungsbogen so umfangreich äußert (wenn er sich denn äußert), daß Nachfragen entbehrlich erscheinen. Sind Nachfragen zu erwarten, wird eher geladen.

aber scheinbar wissen die schon um wen es sich handelt und geilen sich jetzt daran auf.

Das scheint fast so... :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Lomex
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

die Sta selber vernimmt ja nicht, jedenfalls nicht bei solchen Bagatellen.
Dafür sind die Hilfsbeamten der Sta zuständig, sprich die Polizei.

Ich würde einen Dreizeiler an das zuständige Polizeirevier schreiben und das was eh bekannt ist einräumen, also geständig sein.

Es handelt sich um einen § 248a StGB ( Diebstahl geringswertiger Sachen ).
Du kannst davon ausgehen ( ohne Gewähr natürlich ), daß das Verfahren von der Sta eingestellt wird. Sofern es nicht bereits in der Vergangenheit ähnliche Delikte gegeben hat.

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#5
 Von 
wildeamazone
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Ähnliche Delikte....leider Gottes ja
und zwar vor 2,5 Jahren, wurde ohne Auflagen oder sonstige Strafen eingestellt. Ist doch dann in keinem Register mehr zu sehen, aber vermutlich im PC der Polizei

Klar, die wollen mir unterstellen, dass ich dazwischen auch immer gestohlen habe.
Habe ich aber nicht,der 1. Fall war einfach Blödheit, und jetzt war es irgendwie ein Ausraster, habe grade meinen Job verloren und bekomme ein paar Tage später vom Arzt die Diagnose: unheilbare Krankheit mit einer Lebenserwartung zwischen 2 und 10 Jahren, wobei ja noch die Hoffnung besteht, dass die Medizin in der Zeit schon was dagegen finden wird. ich will kein Mitleid erregen, aber ich sah in den Tagen mein Leben als derart sinnlos an, dass es auf nichts mehr ankam. Hatte am selben Tag sogar noch 500 Euro im Casino auf rot gesetzt....mir war alles egal.
Will euch aber nicht weiter damit belästigen, ich habe eh das Gefühl dass speziell in Deutschland Einzelschicksale niemanden interessieren.
Trotzdem danke für die Antworten.

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

@wildeamazone:
Im ZStV werden die Einträge nach zwei Jahren Inaktivität gelöscht. Ob es für die Staatsanwaltschaft innerhalb des Bundeslandes oder zumindest in einem Gerichtsbezirk ein weiteres Register gibt, weiß ich nicht, die Akte wird aber meines Wissens für 5 Jahre aufbewahrt. Bei der Polizei dürfte die Sache für wenigstens 5 Jahre gespeichert sein.

-- Editiert von danielB am 06.05.2006 01:09:56

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#7
 Von 
wildeamazone
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Guten Morgen zusammen,
ich habe gerade bei der Polizei angerufen und gefragt, ob ich statt der mündlichen Aussage einen Anhörungsbogen bekommen kann, die Beamtin war sehr nett und sagte: Kein Problem, schicke ich Ihnen zu!

Damit habe ich mein erstes Problem schon mal überwunden,hätte ich, ehrlich gesagt, nicht mit gerechnet...

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