Vorladung besonders schwerer Diebstahl

15. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
koeser316
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorladung besonders schwerer Diebstahl

Moin,
habe heute ne Vorladung als Beschuldigter bekommen. Habe vor einiger Zeit von Jemandem, den ich nur vom Sehen auf diversen Schrottplätzen kenne, einen ziemlich ramponierten Motorroller gekauft. Er hatte den auf seinem Schrotthänger, hätte den sonst auf dem Schrottplatz entsorgt. Hat vor dem abladen noch den klassischen roten Entsorgungszettel der Stadt abgemacht und ich hab das gute Stück nach hause geschoben. Hab dann in einem Forum mehrere Fragen zu dem Moped und fand dann heraus, das es gestohlen wurde. Habe dem Bestohlenen das Moped dann wieder zurückgebracht. Unter Mopedfahrern gehört sich das einfach. Er hat dann meine Daten an die Polizei weitergeleitet. Jetzt habe ich die Vorladung bekommen und bin etwas überrascht als Beschuldigter geladen zu sein. Bin ja höchstens Zeuge... Kann zr Sache ja keine großen angaben machen, weil ich die Person von der ich das Moped habe nur vom sehen kenne, weder Name oder Nummernschild ist mir bekannt. Was ratet ihr mir. Bin 28, nicht vorbestraft und noch nie was mit der Polizei zu tun gehabt.
PS.: Das Moped ist auch noch ausgerechnet aus der Nachbarschaft gestohlen worden. Habs hier aber vorher nie gesehen!

MfG

-- Editiert am 15.02.2011 23:10

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Was ratet ihr mir.


Anwalt --> Akteneinsicht --> Entscheidung, ob man was zur Sache sagt, oder nicht.

Alternativ: Aussage verweigern --> abwarten --> Wenn Einstellung = alles gut --> Wenn Anklage/Strafbefehl = Anwalt --> Akteneinsicht --> Entscheidung, ob man was zur Sache sagt, oder nicht.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
koeser316
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

hmm, wie realistisch ist denn ein Strafbefehl/Anklage??
Es gibt ja keine beweise, das ich das moped jemals besessen habe. Hab ja nur Fotos gepostet. Fingerabdrücke können zwar drauf sein, aber wenn das Moped öffentlich rumstand sind die ja nicht als Beweismittel nutzbar, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
hmm, wie realistisch ist denn ein Strafbefehl/Anklage??


Das läßt sich ohne Einicht in die Ermittlungsakte nicht sagen.

quote:
Es gibt ja keine beweise, das ich das moped jemals besessen habe.


Ich denke, sie haben es dem Eigentümer zurückgebracht? Dann haben sie es logischerweise auch "bessesen"...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
koeser316
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe es ja zurückgebracht. aber der eigentümer war nicht anwesend. also nach absprache vorbeigebracht.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Justitia81
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 85x hilfreich)

Du ich wurd Verurteilt weil jemand zum Arzt ging sich Irgendwas Attestieren lies und mich Anzeigte...
Ist bei dir auch nix anderes...

Ich kann dir mal nur raten, ruf den Kerl mal an und klär das mit ihm... dann weisst du evtl. ohne akteneinsicht was auf dich zukommt... und ob du einen Anwalt brauchst oder nicht.

Ein Anwalt anrufen kannste aber trotzdem der erklärt dir dann ab wann s teuer wird.

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1x Hilfreiche Antwort

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