Vorladung der Polizei DRINGEND

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
flummi221983
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung der Polizei DRINGEND

Vorladung der Polizei

Hallo zusammen,
folgendes ist geschehen und ich hoffe auf Eure Hilfe bzw Antworten
Frau A bekam am 23.08.07 eine Vorladung der Polizei mit folgendem Inhalt:

----------------------------
Sehr geehrte Frau X,
in der Ermittlungssache wegen Verletzung des höchstpersöhnlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen gem. §201 a StGB ist Ihre Vernehmung als Beschuldigte erforderlich.
Sie werden daher gebeten, am Mittwoch, 29.08.07, um 11.00 Uhr bei der oben genannten Dienststelle vorzusprechen,


Mit freundlichen Grüßen
xxxx
Kriminaloberkommissar
-----------------------------
Nun dasProblem, Frau A weiß nicht was der Brief soll, denn sie hat nichts mit Bilder gemacht und es wurden auch keine Beweismittel bei ihr sichergestellt und sie wurde auch nicht auf frischer Tat ertappt oder der gleichen.
Kann die Polizei nun irgendwas beweisen oder der gleichen, wenn nichts beschlagnahmt wurde ???

Was wird bei der Vernehmung geschehen und was wird danach noch kommen ??

Ich bitte Euch so schnell es geht zu antworten, bzw auch ratschläge zui geben ....

Vielen Dank erstmal im voraus.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Johnny112
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 109x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob man Ihnen etwas beweisen kann.

Was die Einladung betrifft:

Entweder hingehen und nach dem Vorwurf fragen und sonst NICHTS sagen, oder verbrennen. Eignet sich hervorragend als Grillanzüner, oder als Mischepaper =)

Ich würd gar nicht erst hingehen und einen Anwalt beauftragen, wenn dafür Geld vorhanden ist.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich würde hingehen und fragen was gegen mich überhaupt vorliegt. Dann würde ich VIELLEICHT etwas dazu sagen.

Auf jeden Fall würde ich nichts sagen, ohne zu wissen, um was es geht.

Also: Entweder die Polizisten erzählen Ihnen zuerst was los ist, oder Sie sagen gar nichts.

Was die Sache mit dem Grillanzünder betrifft: Das ist rechtlich natürlich möglich, da man einer polizeilichen Vorladung nicht folgen braucht. Aber diese Vogel-Strauss-Taktik kann einem dan zu gegebener Zeit auch eine Anklageschrift bescheren, und dann ist das Geschrei groß. Also lieber mithelfen, das Mißverständnis aus der Welt zu schaffen, wenn es eines ist.





-- Editiert von justice005 am 24.08.2007 19:30:45

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Streber
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Tag,
Ich würde auch einfach brav dort erscheinen und mich dort von den betrefflichen Polizisten aufklären lassen, warum man denn kommen musste. Falls Sie einen Anwalt haben, besprechen sie das ganze mit ihm/ihr. Wenn nicht, dann würde ich mir schon einmal im Voraus überlegen, welche Fragen gestellt werden könnten und wie sie antworten könnten. Zudem würde ich versuchen gelassen, oder vllt. etwas verwirrt zu wirken, aber vor allem vernünftig.

Mfg,
Streber

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