Vorladung erhalten

24. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)
Vorladung erhalten

Hallo zusammen,

ich habe gestern eine Vorladung erhalten: Diebstahl unter schweren Umständen am 23.3.2004 - als Beschuldigter.

Zufällig weiß ich ganz genau was ich am 23.3.2004 gemacht habe, da ich am nächsten Tag eine neue Anstellung begonnen habe, saß ich im Auto um die gut 600 km Entfernung zu überwinden.

Nun habe ich bei dem zuständigen KHK angerufen, um ihm a) zu sagen, dass ich zu der angegebenen Uhrzeit nicht kann (berufliche Gründe) und b) dass ich am 23. eben im Auto sass, um zu meiner neuen Arbeitsstelle zu fahren. Daraufhin teilte er mit, dass es nicht um den 23. geht, sondern dass es einen "Zeitraum" betrifft.

Ich bin mir aber 100% keiner Schuld bewusst - ich wüßte nicht, dass ich jemals irgendwen bestohlen habe. Und wie stiehlt man über einen "längeren Zeitraum"? Warum will man mich jetzt befragen, nach fast 1,5 Jahren? Ich war und bin jederzeit erreichbar gewesen.
Wie verhalte ich mich nun am besten?
Nur Aussagen zur Person und anhören, was überhaupt vorgeworfen wird? Sollte ich jemanden mitnehmen? (Freund) Und darf der dann mit in den Raum wo ich aussagen soll?

Wäre nett, wenn mir jemand antworten kann - der Termin ist schon am Montag!

Gruß

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BackSTaBBer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn du ein netter mensch bist kann du den khk anrufen. sag ihm, dass du nicht kommen wirst.

wenn du kein netter mensch bist....rufste ihn halt nicht an.

du bist nicht verpflichtet zu einer solchen "befragung" zu gehen. ich, würde nicht hingehen. zudem haste nichmal was angestellt!?

wenn etwas von der sta kommt, dann würd ich reagieren!

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#2
 Von 
marclueck
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

also ich würde hingehen und erstmal hören was Vorgefallen ist. Wenn Du ein reines Gewissen hast kann ja keiner was gegen Dich in der Hand haben.

Aber vielleicht bist ja Schlafwandler und...

Grüße

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#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Auf jeden Fall solltest du dir eben überlegen, ob du etwas zur Tat aussagen möchtest oder nicht. Auch wenn du nichts getan hast, muß eine Aussage nicht unbedingt hilfreich sein, im Gegenteil eine ungünstige Antwort auf eine Frage deren Sinn du nicht kennst, kann auch einen unbegründeten Verdacht verstärken.

Du kannst auch einen Anwalt nehmen, der für dich Akteneinsicht beantragt, aber wenn es nicht zur Hauptverhandlung kommt und dort zum Freispruch, mußt du den in der Regel selbst zahlen. Es kann deswegen auch sinnvoll sein, erst einmal abzuwarten und den Anwalt erst dann einzuschalten, wenn ein Strafbefehl oder Gerichtstermin vorliegt.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie wissen ja derzeit nicht einmal konkret, was Ihnen vorgeworfen wird. Ich würde daher hingehen und mir das sagen lassen. Sie können bei der Polizei aussagen, müssen es aber nicht. Sie können auch an jeder Stelle der Vernehmung abbrechen. Wenn Sie niemanden fälschlich be- oder entlasten können Sie da auch lügen, dass sich alles, was aus Holz ist, biegt. Soweit die Rechtslage. Wenn Sie natürlich einige Fragen beantworten und dann, wenn es zur Sache geht, die Aussage verweigern, kann das verwertet werden, ggf. in einer Hauptverhandlung durch Vernehmung des Vernehmungsbeamten.
Aber soweit ist das ja alles noch nicht. Sie wissen ja gar nicht, wieso sich der Verdacht gegen Sie richtet.
Wie gesagt, ich würde hingehen oder vorher einen Rechtsanwalt mandatieren (den Sie aber im Zweifel selbst bezahlen müssen).
Sie können natürlich jemanden zur Polizei mitnehmen. Zur Vernehmung darf aber niemand mit hinzu.

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#5
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke für die Meinungen.

Wäre es richtig, nur Angaben zur Person zu machen ( die ja bekannt sind) sich dann anzuhören welcher Vorwurf erhoben wird und besser keine Angaben mehr zu machen. So habe ich die Antwort von wastl verstanden.
Das was mir vorgeworfen wird schreibe ich mit und wenn ich Bedenken habe, damit nicht allein klar zu kommen nehme ich einen Anwalt.

Ich darf doch sicher Fragen stellen und mir Notizen machen, oder?

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie dürfen fragen was Sie wollen, aber niemand ist verpflichtet, Ihnen zu antworten. SIE sollen vernommen werden, nicht die Polizisten. Ansonsten dürfen Sie Ihre Antworten mitschreiben, aber nicht die Fragen. Zur Angabe Ihrer Personalien sind Sie verpflichtet. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Den Tatvorwurf werden Sie sich aber vielleicht auch ohne Notizen merken können ;)

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#7
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

>Zitat: Den Tatvorwurf werden Sie sich aber vielleicht auch ohne Notizen merken können

Na, das will ich mal hoffen - ich tappe völlig im Dunkeln und das macht mich schon total verrückt. Ich habe wirklich Null-Ahnung, was mir da vorgeworfen werden könnte.

Da ich mich unschuldig fühle, werde ich dort erscheinen, mir anhören was man mir vorwirft und im Zweifelsfall danach sofort gehen und mir einen Anwalt suchen. Mehr als abwarten kann ich im Moment sowieso nicht.

Vielen Dank wastl für die Hilfe, so weiß ich jedenfalls, was ich darf und was nicht. Morgen um die Zeit weiß ich mehr *seufz*

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke, wenn man wirklich nicht weiß, worum es geht sollte man auf jeden Fall die Aussage verweigern. Der Vorwurf ist auch nicht ganz harmlos, daher besser keine Aussage zur Sache ohne Anwalt...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Habakuk
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank allen, die versucht haben zu helfen.

Mein Ex-AG wollte mir wohl eins reinwürgen - hat aber nicht geklappt. Wie ich bereits sagte, war ich am besagten Tag nachweisbar 600 km weit entfernt - ergo ich wars nicht und das sieht der (sehr nette) KHK natürlich genauso.

Die meiste Zeit dauerte die Aufnahme der Personalien - das andere war dann fast nur noch Formsache.

Aber meine Nerven waren echt blank - weil ich nicht wuste worum es geht. Also nochmals Merci trés bien

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
leoni
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe auch eine vorladung erhalten,betrug habe beim einkaufen mit karte gezahlt,mein konto war gedeckt,ein zwei wochen hab ich das zurückgebucht,weil wir geld brauchten...kann mir jemand sagen was auf mich zukommen könnte???

-- Editiert von leoni am 21.01.2008 17:22:27

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