Arbeite bei einem Dienstleister in einer Fremdfirma. der werkschutz fand ein Beutel mit Amphetamin und einer halben Kundenkarte wo mein Name drauf steht. Ich hatte im Sommer mal eine tel. Bestellung mit dieser Kd Karte getätigt und diese verloren...(im Werk ). und nun das....hatte noch nie etwas mit sowas zutun. Kann man aufgrund der verlorenen Kd.-Karte und den Mißbrauch dadurch bestraft werden ?
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Vorladung ermittlungsverfahren gegen Verstoß BtmG
13. Dezember 2012
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Frage vom 13. Dezember 2012 | 13:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung ermittlungsverfahren gegen Verstoß BtmG
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#1
Antwort vom 13. Dezember 2012 | 14:23
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8072x hilfreich)
Welcher Mißbrauch?
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#2
Antwort vom 13. Dezember 2012 | 15:28
Von
Status: Unbeschreiblich (32894 Beiträge, 17273x hilfreich)
Die Gabe, die Zukunft vorherzusehen, ist uns allen hier nicht gegeben. Deswegen kann Ihnen auch keiner den Verfahrensausgang vorhersagen. Ich würde lediglich sagen, daß mir das für eine Verurteilung recht dünn vorkommt...
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#3
Antwort vom 13. Dezember 2012 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Was für eine Kundenkarte?
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
#4
Antwort vom 13. Dezember 2012 | 17:08
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Für einen Nachweis scheint mir das jedenfalls etwas dünn zu sein.
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