Guten Tag. Ich benötige dringend Hilfe und Ratschläge.
Gestern am 2.9.23 habe ich eine Vorladung von der Kriminalpolizei erhalten. Mir wird vorgeworfen im Sinne von 184b Kinderpornografie zu besitzen, beschafft oder verbreitet zu haben.
Ich bin 37 Jahre alt
seit kurzem Vater
Arbeite in einem Sozialberuf
Habe nicht nach KiPo gesucht
Also keinen Willen dafür gehabt
Oder mit Vorsatz gehandelt
Ich bin seit dem Brief in einer richtigen Krise und habe Angst meine Familie und Frau zu verlieren.
Für mich das ist ein böser Alptraum.
Ich überlege welcher Grund in Frage kommt.
Ich weiß genau das ich keine Bilder gesehen habe, oder andere Materialien, die unter die Definition von KiPo fallen.
Ja ich habe Pornografie angesehen. Dabei immer den privaten Surfmodus verwendet. Cache sollten also automatisch gelöscht sein.
Ich habe nie etwas runtergeladen oder gespeichert. Niemals willentlich!
Ich kann mir nur vorstellen das automatisch eine Webseite geöffnet wurde. Bzw. ist das Display von meinem Handy kaputt und es drückt manchmal irgendetwas. Vor kurzem ist das wirklich passiert. Es kam auch eine Nachricht das gegen mich ermittelt wird. Ich habe keine Inhalte gesehen! Ich fand das einfach gruselig und noch bevor was geladen war war ich auch schon wieder da weg gewesen.
Ist jemanden ein ähnlicher Fall oder Fälle bekannt und wisst ihr wie diese ausgegangen sind?
Ich habe in diesem Fall nicht willentlich gehandelt und bin der Meinung es müsste deswegen eingestellt werden.
Ich hoffe ich kann hier ein wenig beruhigt werden weil ich echt Angst habe das mein Leben dadurch zerstört wird.
Vorladung im Sinne 184b. Keine Hausdurchsuchung. Kein Vorsatz. Beweise fraglich.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Da muss ich Sie enttäuschen - wir können hier die Zukunft nicht voraussagen. Das schließt auch den Ausgang von Strafverfahren mit ein. Im Übrigen kann ich, wie immer, wenn jemand hier komplette Unschuld für sich in Anspruch nimmt, nur zur Mandatierung eines Verteidigers raten. Und ohne Verteidiger sollte man, zumindest in diesem Fall, auch keine Aussage machen. Im Übrigen muss man einer Vorladung als Beschuldigter nicht nachkommen. Und es sei vorsichtshalber erwähnt, dass man bei Einstellung des Verfahrens auf den Kosten für den Anwalt sitzenbleibt.
Ich würde hingehen, mir anhören, um was es geht und dann entscheiden. Du musst nichts sagen. Bitte genau mitschreiben, um was es geht, wann und wo das geschehen sein soll.
Wenn man das weiß, kann man entscheiden, wie man weiter vorgeht.
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Du musst nichts sagen. Und Sie glauben echt, der User, der sich die Sache ja sehr zu Herzen nimmt, schafft das? Ich empfehle dringend: Auf keinen Fall hingehen - den Tatvorwurf erfährt man auch per Akteneinsicht und natürlich auch per Anwalt.
Darf ich denn selber Akteneinsicht beantragen?
Wenn ich bei der Vorladung bin? Muss ich da wirklich nichts sagen und kann dann einen Verteidiger suchen? Oder muss ich dann was sagen?
Darf ich denn selber Akteneinsicht beantragen? Dürfen Sie theoretisch - mit Anwalt ist das aber einfacher.
Wenn ich bei der Vorladung bin? Muss ich da wirklich nichts sagen Falsche Frage - Sie werden was sagen, glauben Sie mir. Die haben Erfahrung darin, wie man Leute zum Reden bringt. Sie schreiben da oben selbst was von "böser Alptraum" und jetzt glauben Sie ernsthaft, Sie sitzen da wie so ein abgebrühter Krimineller und schweigen?
weil ich echt Angst habe das mein Leben dadurch zerstört wird. Weswegen Sie aber kein bißchen Redebedarf haben und bei der Vernehmung ganz cool sein können? Träumen Sie weiter...
-- Editiert von User am 3. September 2023 19:06
Ich muss dem Vorposter vollumfänglich zustimmen, hingehen und schweigen dürfte man nicht hinbekommen.
ZitatIch überlege welcher Grund in Frage kommt. :
Vielleicht gehörst du zu denen, denen man mit einem entsprechenden anonymen Vorwurf ans Bein pinkeln wollte.
Die Tatsache, dass keine HD stattgefunden hat, spricht ja dafür, dass der Vorwurf recht unsubstantiiert ist. In anderen Fällen, die hier in letzter Zeit geschildert wurden, hat die Polizei im wahrsten Sinne die Tür eingetreten.
Hallo @Dragonkoi86, ich würde gerne in einer etwas anderen Reihenfolge als gefragt antworten.
Die erste und einzig zielführende Maßnahme wäre an dieser Stelle, die Ehefrau zeitnah und vollumfänglich in die Situation einzuweihen. Aus meiner bescheidenen Erfahrung heraus darf ich feststellen, dass..ZitatIch bin seit dem Brief in einer richtigen Krise und habe Angst meine Familie und Frau zu verlieren. :
- ..die Geheimhaltung vor den nächsten Familienangehörigen Beschuldigte rglm. in einen sehr qualvollen (bis unerträglichen) Dauerzustand befördert, mit dem häufig erhebliche Nebenwirkungen auf das private und berufliche Umfeld einhergehen.
- ..das nächste Umfeld früher oder später ohnehin von dem Strafverfahren Kenntnis erlangt, nicht selten auf plötzliche und unangenehme Weise (z.B. durch einen Hausbesuch des Jugendamtes oder da eine HD dann doch noch durchgeführt wird), gleichzeitig aber dann..
- ..die Konfrontation z.B. mit seinem Lebenspartner umso problematischer wird, je länger man sich für die Geheimhaltung entschieden hatte.
Gerade in den sensibelsten Deliktsfeldern, insbesondere des 13. Abschnitt StGB (worum es hier ja geht) stellt die Einweihung des nächsten familiären Umfeldes m.E. eine bzw. die existentielle Erstmaßnahme für den Beschuldigten dar. Zum einen schafft man klare Fronten, zum anderen steht man danach häufig eben nicht mehr alleine da (und wenn doch, so dreht sich das weitere Leben zumindest nicht mehr um die Geheimhaltung). Ich schreibe das so ausführlich (und aus meiner laienhaften Sicht gefühlt allgemeingültig), dass mir tatsächlich zwei Fälle bekannt sind, in denen Beschuldigte eben dieser Empfehlung nicht gefolgt sind, an der Situation zerbrachen (die Verfahrensdauer in Nicht-Haftsachen, aber gleichzeitig Angelegenheiten für die IT-Forensik kann tatsächlich quälend lang werden) und sich schließlich für den letzten Ausweg entschieden haben - im Übrigen leider recht unnötigerweise, da man gg. eine geringe FS (die sicherlich ausgesetzt worden wäre) sowie mit einem guten (und vorhandenen) Therapieangebot die Situation hätte meistern können.
Zu den anderen Fragen in möglicher Kürze:
Wenn man Tätigkeit und Arbeitgeber/Träger etwas näher umschreiben würde, so könnten wir wiederum mitteilen, ob/wann/mit welcher Mitteilung an eben selbigen zu rechnen wäre.ZitatArbeite in einem Sozialberuf :
Hierzu könnte man vielleicht noch einmal näher ausführen. Wenn ich das soweit richtig verstehe, konsumiert man rglm. legale Pornographie im Clear Web, ja? Dort sind betrügerische Popups (auch auf mobilen Endgeräten) zum Zwecke des "Scammings" oder "Fishings" ja keine Seltenheit. Gleichzeitig ist es aber im Clear Web für den durchschnittlichen Pornographie-Konsumenten nur schwer möglich - insbesondere versehentlich, auf kinderpornographische Inhalte zu stoßen. Im "Dark Web" hingegen bedarf es lediglich vier gezielter Klicks, um inkriminiertes Material abzurufen, dort hingegen trifft man auf wenige bis gar keine der o.a. Popups, da die erforderlichen Browser diese nicht zulassen. In jedem Fall interessant ist m.E. aber der zeitliche Zusammenhang zwischen der Androhung eines Strafverfahrens und der tatsächlichen Einleitung eines solchen - gerade unter dem Gesichtspunkt eines der sehr seltenen Fälle, in denen bis zur ersten Vernehmung keine HD durchgeführt wurde.ZitatVor kurzem ist das wirklich passiert. Es kam auch eine Nachricht das gegen mich ermittelt wird. Ich habe keine Inhalte gesehen! Ich fand das einfach gruselig und noch bevor was geladen war war ich auch schon wieder da weg gewesen. :
Den Zusammenhang verstehe ich nicht. Zum einen handelt es sich bei dem Konsum von legaler Pornographie um ein gesellschaftlich mehrheitlich (wenn auch stillschweigend) anerkanntes Phänomen und ich habe eine recht aktuelle Anekdote, wo mir eine Familienmutter erzählte, es sei ihr wesentlich lieber, dass ihr Ehemann - mittlerweile in der fortgeschrittenen Stillzeit - Pornographie konsumiere als bspw. "auf die Piste" (gemeint war "Bordell") zu gehen. Andererseits scheint es hier ein Missverständnis hinsichtlich des privaten bzw. Inkognitomodus zu geben: Um Internetseiten darstellen zu können, müssen deren Elemente lokal gespeichert werden (Cache). Die vorgen. Modi löschen diese Dateien spätestens bei Beendigung der Browsersitzung. IT-forensisch lassen sich aber auch diese Dateien natürlich wiederherstellen.ZitatJa ich habe Pornografie angesehen. Dabei immer den privaten Surfmodus verwendet. Cache sollten also automatisch gelöscht sein. :
Hierzu müsste man zunächst einmal beschreiben, worum es denn überhaupt geht. Zwischen "Ich habe keine Ahnung" und "Ich habe nicht vorsätzlich gehandelt" gibt es ja durchaus einen gewissen Unterschied.ZitatIch habe in diesem Fall nicht willentlich gehandelt und bin der Meinung es müsste deswegen eingestellt werden. :
Zu guter Letzt muss ich (wenn auch ungern) ausnahmsweise @wirdwerden widersprechen. Nach den bisherigen Schilderungen sehe ich hier tatsächlich keinerlei Vorteil für den Beschuldigten, der Einladung zur Vernehmung nachzukommen. Für den sehr seltenen Fall, dass eine HD bisher deshalb ausgeblieben ist, dass die Sachlage als eindeutig erscheint (weder TE noch wir wüssten es), könnte man sich durch seine Einlassung lediglich denkbare Verteidigungsstrategien verbauen. Außerdem sind gerade in durchaus delikateren Deliktsfeldern Vernehmungsbeamte der Kripo nicht dafür bekannt, dem - rglm. erheblich beeindruckten - Beschuldigten erst einmal die bisherigen Ermittlungsergebnisse offenzulegen, woraufhin sich dieser entspannt zurücklehnen kann.
Noch wissen wir ja bislang nicht einmal, ob es sich bei dem Tatvorwurf um den 184b StGB n.F. - und damit ohnehin um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt. Unabhängig davon würde ich - neben der höflichen Terminabsage - einen Strafverteidiger zum Zwecke der Akteneinsicht betrauen. Zu einer (wenn auch in diesen Fällen gängigen) Honorarvereinbarung zu 6.000,- EUR aufwärts würde ich mich an dieser Stelle noch nicht hinreißen lassen. Nach finaler Aktenreife bzw. Einsicht (die rglm. erst nach Beendigung sämtlicher Ermittlungsmaßnahmen gegeben ist) kann man sich entscheiden wie man weiter vorgeht, im günstigen Fall mit einem selbstgewählten Strafverteidiger mit entsprechendem Schwerpunkt statt eines (im ungünstigsten Fall) zugeordneten Pflichtverteidigers.
Tatsächlich ist es so, dass mir exakt ein einziger Fall bekannt ist, zu dem es bei hinreichendem Tatverdacht nach 184b StGB ohne HD zu einer Vernehmung (also über den 163a Abs. 1 StPO hinaus) gekommen ist und doch zu einer Einstellung nach 170 Abs. 2 S. 1 StPO geführt hat. Aufgrund der sehr speziellen Konstellation in dem vorgen. Fall würde ich postulieren wollen, dass so etwas heutzutage nicht mehr vorkommt. Es gibt - gerade in der Justiz - mittlerweile unzählige Instrumente und Hebel, die (auf Effizienz getrimmt) eigentlich ausschließen, dass - wenn denn erst einmal Verbrechenstatbestände motiviert verfolgt werden - ein 170er in Folge einer Vernehmung erfolgt, gerade wenn ja schon weitere Ermittlungsmaßnahmen wie eine (in dem Deliktsfeld obligatorische) HD ausgelassen wurde, da die Sachlage sicher erschien. Man investiert keinen zusätzlichen Aufwand in einen Einstellungsfall, indem man den Beschuldigten antanzen lässt, um sich doch noch irgendwie reinzureden. Stattdessen wird eingestellt, ein neues Verfahren eröffnet und der zuletzt Beschuldigte als Zeuge vernommen.ZitatDie Tatsache, dass keine HD stattgefunden hat, spricht ja dafür, dass der Vorwurf recht unsubstantiiert ist. In anderen Fällen, die hier in letzter Zeit geschildert wurden, hat die Polizei im wahrsten Sinne die Tür eingetreten. :
-- Editiert von User am 3. September 2023 23:57
(Editiert)
An anderen Stellen des Internets finden Sie verständliche Anleitungen dazu, wie Sie Ihre IT-Geräte auf Sauberkeit und Sicherheit hin überprüfen können und wann das empfehlenswert ist.
-- Editiert von Moderator am 4. September 2023 13:19
Diesen - aufgrund seiner undifferenzierten Gröbe - auf sämtliche Eingaben in diesem Unterforum passenden und damit entbehrlichen Kommentar empfinde ich angesichts der bisherigen Themenhistorie als grenzwertig despektierliche Anmaßung und Diskreditierung der bisherigen Kommentatoren.ZitatWenden Sie sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Strafverteidiger und ignorieren Sie die anderen "Empfehlungen". :
Zwischenbericht…
Ich war heute bei der Vernehmung.
Ich hatte früher einen Account bei KIK.
Heute hat man mir dies mitgeteilt:
Im Dezember 2018
Wurde mit diesem Account ein Chat mit einer Mutter erstellt.
Es wurde über ihre minderjährige Tochter geschrieben. Mein Account soll geschrieben haben das er das ganz toll findet und wollte Bilder sehen. Diese wurden auch kommentiert von meinem Account.
Ob die minderjährige Probleme mit älteren Männern hätte. Oder ob sie es mag am Po geleckt zu werden.
Der Account ist zu meiner Person zurückzuverfolgen und ist auch meiner.
Aber ich habe bereits gesagt das ich sowas verabscheuungswürdigfinde. Ich ich habe das nicht geschrieben.
Ich habe heute Stunden verbracht und telefoniere mit Anwälten.
Ich frage mich echt wie dieser Chat entstanden ist. Ich kann mich nicht erinnern!
Habt ihr vielleicht eine Idee was eine plausible Erklärung ist die der Staatsanwalt akzeptieren könnte?
PS: ich habe bei der Vernehmung wirklich nichts gesagt.
Zitat:Aber ich habe bereits gesagt das ich sowas verabscheuungswürdigfinde.
Aha.Zitat:PS: ich habe bei der Vernehmung wirklich nichts gesagt.
Was für Bilder wurden dann letztendlich geschickt? Neben § 184b kommen hier auch weitere Straftaten in Betracht. Mich wundert sehr, dass es bisher nicht zu einer Hausdurchsuchung gekommen ist. Ist die Mutter wegen irgendetwas verurteilt worden?Zitat:Mein Account soll geschrieben haben das er das ganz toll findet und wollte Bilder sehen.
Es ist nicht Aufgabe dieses Forums, solche "Erklärungen" zu liefern und damit womöglich noch zur Strafvereitelung zu verhelfen. Sinnvolle Empfehlungen des Forums würden Sie doch ohnehin ignorieren. Die plausibelste Erklärung lautet aber wohl: Sie haben diese Nachrichten verfasst.Zitat:Habt ihr vielleicht eine Idee was eine plausible Erklärung ist die der Staatsanwalt akzeptieren könnte?
Sie müssen nicht das Forum überzeugen. Auch der Staatsanwalt kann Ihnen vergleichbar egal sein. Vielmehr steht die große Frage im Raum, was Ihre Frau (und ggf. das Jugendamt) davon halten. Scheidung bzw. Anfechtung der Ehe, Sorgerechtsentzug und Umgangsbeschränkung könnten deutlich einschneidender sein als die zu befürchtende strafrechtliche Verurteilung samt Eintrag im erweiterten Führungszeugnis.Zitat:Ich ich habe das nicht geschrieben.
Was machen Sie beruflich?
Manchmal verstehe ich die Dynamiken in diesem Forum nicht.. Da umarmt man den offenkundig verzweifelten TE mit vergleichsweise hohem Aufwand, holt ihn ab, geht prioritär absteigend auf seine quälenden Anliegen ein und.. nichts - rein gar nichts! Empfehlungen werden nicht reflektiert, Antworten auf erhebliche Fragen nicht gegeben und am Ende wohl Beiträge nicht einmal gelesen Wozu dann dieses Forum bemühen?
Da bringt dann auch ein (üblicherweise wünschenswerter) Zwischenbericht nichts, denn für den Großteil der Forenkollegen ist es tatsächlich nicht wirklich spannend, passiv Ihrem Strafverfahren beizuwohnen. Auch wird der Fall nach den neuerlichen Schilderungen weiter ungewöhnlich, aber dazu komme ich später. Zur Sache:
Ein Fachanwalt mit entsprechendem Schwerpunkt hätte ja bereits genügt, aber übrigens in einer gänzlich anderen Reihenfolge, aber dies - sowie die Familie und Beruf betreffenden (unbeantworteten) Nachfragen - kann man ja oben nachlesen, das wiederhole ich nicht mehr.ZitatIch habe heute Stunden verbracht und telefoniere mit Anwälten. :
Verstehe ich richtig, dass man ausschließlich mit einer Person gechattet haben soll (nicht mit einem Kind selbst), die sich als Mutter eines Kindes vorstellte und die einem Bilder (ihres oder eines Kindes) hat zukommen lassen, die man dann wiederum wie oben beschrieben kommentierte? Wenn ja, so müsste doch bitte wenigstens beschrieben werden, um welche Bilder es sich dabei handelte.ZitatWurde mit diesem Account ein Chat mit einer Mutter erstellt. :
Es wurde über ihre minderjährige Tochter geschrieben. Mein Account soll geschrieben haben das er das ganz toll findet und wollte Bilder sehen. Diese wurden auch kommentiert von meinem Account.
Wem hat man das gesagt? Dem Vernehmungsbeamten? Und was hat man außerdem noch preisgegeben?ZitatAber ich habe bereits gesagt das ich sowas verabscheuungswürdigfinde. Ich ich habe das nicht geschrieben. :
Das wurde einem im Rahmen der Vernehmung tatsächlich offenbart? Und dann schreibt man..ZitatOb die minderjährige Probleme mit älteren Männern hätte. Oder ob sie es mag am Po geleckt zu werden. :
..Verzeihung, aber da ist etwas schief.Zitatich habe bei der Vernehmung wirklich nichts gesagt. :
Die StA interessiert sich nicht für "plausible Erklärungen", die ggü. einer wahrscheinlichen Annahme eher abwegig erscheinen. Man ist die Sache falsch angegangen, hat gut gemeinte Ratschläge dieses Forums vorsätzlich ignoriert und sich damit ggf. Verteidigungsstrategien verbaut. Kein erstmalig Beschuldigter in einem der sensibelsten Deliktsfelder schafft es, sich im Rahmen einer Vernehmungssituation nicht irgendwie zu äußern. Und falls doch, so findet die entsprechende Eiseskälte des Beschuldigten auch irgendwo ihren Platz in den Akten.ZitatHabt ihr vielleicht eine Idee was eine plausible Erklärung ist die der Staatsanwalt akzeptieren könnte? :
Es gibt viele Fragen..
- Mit welcher Person wurde tatsächlich gechattet?
- Welche Art von Bildern hat man erhalten?
- Was genau hat man selbst verbreitet?
- Was war Anlass des Ermittlungsverfahrens?
- Wann wurde das Verfahren eingeleitet?
- Wurde der Beschuldigte lediglich über seine (nachverfolgbare) E-Mail-Adresse zugeordnet oder zudem über andere Merkmale (wie IP-Adresse, Merkmale des Endgerätes etc.)?
Das ist ein kleiner Ausschnitt an Fragen, die man beantwortet haben müsste, um irgendwie reagieren zu können. Dazu hätte man den hier wiederholt angeratenen Verteidiger mit der Akteneinsicht betrauen und das entsprechende Ergebnis abwarten sollen. Stattdessen geht man mit leeren Händen und angeblich unwissend zur Vernehmung zu einem Tatvorwurf in einem der wenigen Bereiche des Strafrechts, in denen selbst die wohlwollendsten Akteure der Justiz (geschweige denn der Polizei) keinerlei Nachsicht walten lassen.
Ich könnte hier noch weiter ausführen, aber in Anbetracht des Umstandes, dass der TE Antworten hier offenbar ohnehin nicht zur Kenntnis nimmt, belasse ich es dabei in der Hoffnung, dass ggf. andere Ratsuchende damit etwas anzufangen wissen.
Wahrheit ist Verhandlungssache.
-- Editiert von User am 6. September 2023 00:08
ZitatIch hatte früher einen Account bei KIK. :
Heute hat man mir dies mitgeteilt:
Im Dezember 2018
Wurde mit diesem Account ein Chat mit einer Mutter erstellt.
Es wurde über ihre minderjährige Tochter geschrieben. Mein Account soll geschrieben haben das er das ganz toll findet und wollte Bilder sehen. Diese wurden auch kommentiert von meinem Account.
Der Vorteil für dich insoweit:
Falls es für eine Anklage oder gar Verurteilung reichen sollte, fällst du noch unter die mildere Gesetzgebung.
Ansonsten gar nichts mehr machen und Akteneinsicht beantragen.
"Plausible Erklärung" = eine kreative Ausrede? Oder eine Erklärung, warum da ohne dein Wissen ein Chat erstellt wurde?
Wenn ich einmal kurz aus der Praxis berichten darf: Schon seit Mitte/Herbst 2021 höre ich nach Verlesung der Urteilsformel überwiegend Sätze wie: "Das Gericht kann und möchte der n.F. natürlich nicht vorweggreifen, aber.." und rechtfertigt im Folgenden - auch bei Ersttätern und geringer Zahl an inkriminierten Dateien, die 6 bis 12 Monate ausgeurteilt zu haben. Insofern macht es für den Beschuldigten keinen großen Unterschied, da er statistisch ohnehin bei seinen drei Jahren zur Strafaussetzung landet (und die nächste (wenn auch anzuratende, da rglm. noch von einer anderen Generation von Richtern besetzte) Instanz scheut). Viel interessanter als die Frage, ob man denn 3 oder 5 Jahre auf Bewährung sein wird, wäre allerdings, was aus Beruf und Familie wird. Entgegen des verzweifelten Eingangsbeitrages scheint sich der TE mittlerweile dafür aber gar nicht mehr zu interessieren.ZitatFalls es für eine Anklage oder gar Verurteilung reichen sollte, fällst du noch unter die mildere Gesetzgebung. :
-- Editiert von User am 6. September 2023 00:26
Fragen erkennt man zumeist an deren Abschluss mit einem Fragezeichen. Durchsuchen wir diesen Thread also nach Fragezeichen. Eine Reihe von Fragezeichen hat muemmel verwendet, jedoch nur für Fragen rhetorischer Art. Davon abgesehen haben nur Sie ein Fragezeichen verwenden. In einem einzigen Fall. Nämlich bei der Frage nach dem regelmäßigen Konsum des Threaderstellers von Pornographie. Diese Frage muss der Threadersteller Ihnen freilich nicht beantworten. Er tut wohl auch gut daran, es nicht zu tun.Zitat:Antworten auf erhebliche Fragen nicht gegeben
Egal was mit "reflektiert" gemeint ist: Es ist nicht gesagt, dass der Threadersteller das nicht getan hat. Er hat (offensichtlich) nur nicht alle Empfehlungen befolgt. Mit Blick auf die "Empfehlungen", die Sie ihm so alles gegeben haben, war das vielleicht auch besser so.Zitat:Empfehlungen werden nicht reflektiert
Da können Sie nur für sich sprechen. Ich fand den bisherigen Verlauf des Verfahrens durchaus interessant. Mit dem "passiven" Beiwohnen werden auch Sie sich anfreunden müssen. Denn neben einer Diskussion über hier gemachten Angaben ist für den "Großteil der Forenkollegen" keine andere Rolle vorgehen. Insbesondere sollen die Forenkollegen nicht etwa "aktiv" an dem Verfahren mitwirken und es gestalten. Und von der Gestaltung auch des Privatlebens des Threaderstellers werde ich jedenfalls ebenso tunlichst Abstand nehmen.Zitat:für den Großteil der Forenkollegen ist es tatsächlich nicht wirklich spannend, passiv Ihrem Strafverfahren beizuwohnen.
Diese "Eiseskälte" ist ein Grundrecht jedes Beschuldigten. Zumindest in der Theorie darf aus dieser Form von "Eiseskälte" kein für den Beschuldigten nachteilhafter Schluss gezogen werden. Auch darf darauf keine nachteilhafte Entscheidung gestützt werden. Auch in der Praxis werden Polizei und Justiz diese Form der "Eiseskälte" entweder völlig ignorieren oder aber sie wird immer noch das kleinste aller Probleme des Beschuldigten sein.Zitat:so findet die entsprechende Eiseskälte des Beschuldigten auch irgendwo ihren Platz in den Akten.
Hallo.
Ich möchte mich erstmal bedanken, für alle Beiträge.
Ich versuche mal auf die Fragen einzugehen die gestellt wurden.
Zu der Frage bzgl. meiner Familie:
Wir sind nicht verheiratet oder sonst irgendwie eingetragen. Theoretisch wohnen wir nur zusammen und haben ein Kind. Praktisch fühlen wir uns als Familie und wir „wollen" auch heiraten.
Meine Tochter ist noch kein Jahr alt.
Meine Freundin weiß Bescheid über die Anklage und ich habe ihr alles erzählt.
Sie ist natürlich am Boden zerstört!
Sagt das sie das nicht mitmachen wird! Das mir eh das Sorgerecht aberkannt wird und das ich meinen Job verlieren werde.
Und dieses Thema ist wirklich meine allergrößte Angst! Meine Familie bedeutet mir alles!!!
Ich bin zwar schon 37J aber erst vor 4 Jahren habe ich diese Frau kennen gelernt die ich am liebsten schon vor 10 Jahren kennen gelernt hätte. Ich will das nicht mehr verlieren!
Ich weiß noch wie das damals war! Da war ich unzufrieden mit meinem Leben und war Single oder hatte eine unglückliche Beziehung die einfach nicht zu meinen Zukunftsvorstellungen bzgl. Haus und Familie gepasst hat.
Ich hatte damals Phasen da war ich depressiv. Habe mich nie behandeln lassen. Das mein Leben sinnlos ist usw. Ich habe in diesen Phasen dann auch Alkohol getrunken. Und flüchtige Ablenkung in derartigen Chats gesucht. Also KIK oder Telegramm. Wobei es aber nicht um KiPo ging.
Deshalb fällt es mir schwer zu glauben das ich das geschrieben haben sollte.
Zu der Frage was mir vom Kommissar offen gelegt wurde:
Es geht wohl von einem Tag im Dezember 2018, auf den nächsten Tag.
Wie lange dort wirklich geschrieben wurde weiß ich nicht. Also ob es genau 24h waren? Nur ein Abend, von einem Tag auf den anderen? Oder fast 48h? Ich weiß es nicht.
Zu der Frage, ich mit dem Kind geschrieben wurde?
Ich weiß es nicht sicher! Aber ich geh davon aus. Der Beamte meinte mein Account hat Fragen an das Kind geschrieben. Ob es etwas gegen ältere Männer hätte oder ob sie es mag am P*loch geleckt zu werden.
Zu den 4 Bildern:
Diese wurden mir nicht gezeigt.
Ich kann dazu keine Angaben machen.
Aber ich geh davon aus und vermute das es ein kleines, junges, nacktes Mädchen zeigt das ihre Intimzonen fokussiert und aufreizende Posen einnimmt……
Warum habe ich viele Ratschläge bisher ignoriert?
Tatsächlich hat meine kleine Familie z.Z. Nicht viel Geld und kann diese Sache finanziell kaum stemmen.
Da ist ein Wahlverteidiger mit 2000€ zu teuer. Zumindest weiß ich nicht wie ich das bezahlen soll? Es greift keine Versicherung die man abschließen könnte. Und den muss man selber bezahlen.
Deshalb habe ich mit vielen Anwälten telefoniert.
Der günstigste Experte will pauschal für den Fall 2000€
Die Strafverteidigerin in meiner Stadt möchte 700€ bzw. der Zweite der in Frage kommt will nur 400€.
Damit wären die Kosten gedeckt für die Akteneinsicht. Einarbeitung, aufstellen einer Verteidigungsstrategie und verfassen einer Stellungnahme.
Ich denke ich werde mich für die Strafverteidigerin für 700€ entscheiden. Wir haben bereits am Telefon gut reden können und ich habe da ein gutes Gefühl.
Jetzt noch zu ein paar anderen Fragen:
Ich weiß nicht wann das Verfahren eingeleitet wurde. Aber KIK selber hat den Chat Preis gegeben. Meine Email übermittelt und Bezug zu meiner Person hergestellt.
Ob meine IP-Adresse dort auftaucht weiß ich nicht. Aber wenn sie das tut dann müsste der Chat mit meinem Handy geschrieben worden sein oder?
Ich weiß nicht ob die Mutter selber angezeigt wurde.
Ich geh davon aus das nichts weiter verbreitet wurde.
Ich hoffe auf alle Fragen eingegangen zu sein.
Meine Gedanken die ich bisher hatte….. ich überlege natürlich sehr viel wie dieser Chat entstanden sein soll.
War ich das wirklich?
Wurde der Account gehackt?
Hatte jemand Zugang zu meinem Handy?
Was für eine Stellungnahme könnte ich abgeben die das irgendwie erklärt?
Denn ich bin wirklich nicht pädophil!
Gehacktes Handy bzw. Account und jemand „anderes" der das geschrieben hat… das klingt irgendwie weit hergeholt und realitätsfern.
Ich weiß das ich damals ein Handy hatte und ein Tablett. Auf beiden war Kik drauf. Aber wie soll da jemand anderes ran gekommen sein?
Und gehackter Account von KIK?
Ich weiß nicht ob das einfach geht. Aber dann sollte die IP-Adresse ja anders sein.
Sowohl das damalige Handy als auch das Tablett habe ich nicht mehr. Ich weiß nicht in wie weit man da Verbindungen jetzt noch zu mir herstellen könnte. Und ob das als Beweis gilt das ich das damals geschrieben habe.
Der Gedanke ist für mich unvorstellbar!
Aber für den Fall das ich das war? Obwohl ich mich daran nicht erinnern kann! Was mache ich da?
Das glaubt mir doch keiner!
Die sehen dann den Chat mit einer Mutter und ihrer Minderjährigen und entsprechender KiPo‘s.
Mir wird man doch nicht glauben das ich da betrunken war und Depressionen hatte.
Ich kann mich erinnern das dort damals sehr viele gefälschte Accounts waren. Also irgendwelche Menschen, meist Männer, die Leute verarscht haben.
Könnte mir vorstellen das es Männer gibt die auf Grund von Depressionen sich ablenken wollen und einfach drauf los chatten. Dann denken mit einem Fakeaccount zu schreiben und sich auf eine Art Rollenspiel einlassen.
In dem Zusammenhang auch betrunken sind und die ganze Situation nicht mehr richtig steuern und durchdenken können.
Und am nächsten Morgen denkt man weiter das es nur ein Rollenspiel war? Und merkt das es einem nicht gefallen hat? Das es pervers und widerlich ist?
Aber ich kann mir nicht vorstellen das ich das gemacht haben soll.
Einen guten Strafverteidiger bekommt man auch für weniger als 2000,00 Euro. Insbesondere wenn das Ziel die Einstellung des Verfahrens (nach welcher Vorschrift auch immer) ist bzw. keine Hauptverhandlung angesetzt werden sollte. Einige Hundert wird Sie das aber dennoch kosten. Sollte tatsächlich eine Hauptverhandlung angesetzt werden, empfiehlt sich ein anwaltlicher Beistand allerspätestens dann ganz dringend. Meines Erachtens wäre das Geld in jedem Falle mehr als gut investiert. Suchen Sie sich einen Strafverteidiger, der insbesondere mit en hier relevanten Vorschriften sowie mit der zugehörigen IT-Forensik Erfahrungen hat. Leider trifft das nicht auf jeden Strafverteidiger zu. Die IP-Adresse hat übrigens nur begrenzte Bedeutung. Das gilt in beide Richtungen.
Sollte Ihre Freundin ausziehen und (gegen Ihren Willen) das Kind mitnehmen, dann sollten Sie zeitnah eine Beratung bei einem Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch nehmen. Auch vor dem Hintergrund, dass dieses Szenario zu drohen scheint, wäre das Geld in die strafrechtliche Verteidigung umso besser investiert. Denn in familiärer und familienrechtlicher Hinsicht droht hier (nicht nur) finanziell weitaus mehr als die (vergleichsweise überschaubaren) Folgen, die strafrechtlich möglich sind.
Jedenfalls wenn mit dem Kind selbst geschrieben wurde, kommt auch eine Strafbarkeit wegen (der Vorbereitung des) sexuellen Missbrauchs von Kindern in Betracht. Verjährt wäre diese Tat noch nicht. Und eine entsprechende Verurteilung würde selbst im "normalen" Führungszeugnis landen. Daneben könnten weitere Vorschriften in Betracht kommen. Eine Verschlechterung der Aussichten droht auch dann, wenn die fraglichen Bilder ein (über bloßes "Posing" hinausgehendes) Missbrauchsgeschehen zeigen sollten und/oder die Bilder überhaupt erst auf Wunsch des Bestellers angefertigt worden sein sollten.
Wie die Rechtslage nun wirklich aussieht, dass kann hier im Forum Ihnen niemand sagen. Wie düster die Lage wirklich ist, hängt ganz entscheidend von dem Inhalt der Akte (insbesondere Nachrichtenverlauf und Bilder) ab, den aber niemand kennt. Möglich ist es umgekehrt auch, dass Sie ganz ungeschoren aus der Sache herausgehen. Insbesondere ist bisher nicht klar, ob der Nachrichtenverlauf oder die Bilder auch wirklich strafrechtlich relevant sind. Das ist nicht jeder "anzügliche" Inhalt, auch nicht bei Betroffenheit eines (ggf. gar nicht existierenden) Kindes. Die Grenzen sind hier sehr fein. Auch deshalb braucht es die fundierte Einschätzung eines Strafverteidigers.
Eine Anklage ist es übrigens bisher noch nicht. Bisher ist da nur ein Verdacht, aufgrund dessen ermittelt wird und im Rahmen dessen Sie angehört werden sollten. Bisher ist damit noch nichts gesagt.
Ihre Gedanken über das Zustandekommen dieser Chatverlaufs und des Auftauchen Ihrer personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang sind nicht gerade besonders beeindruckend. Auch (und gerade) insoweit sollten Sie sämtliche "Erklärungsversuche" einen Strafverteidiger überlassen. Sie selbst würden sich nur um Kopf und Kragen reden und es immer schlimmer machen.
Ob Sie pädophil (im Sinne welcher Definition auch immer) sind oder nicht, ist nicht relevant. Zum einen können Sie das Gegenteil nicht beweisen und auf Ihre Beteuerungen muss die Justiz nicht vertrauen. Zum anderen schreibt das Strafrecht ganz einfach kein entsprechendes Kriterium vor. Tatsächlich sind dann auch viele der Täter einschlägiger Sexualdelikte nicht im eigentlichen Sinne pädophil.
Sobald Sie erste Anzeichen für eine Verschlechterung Ihrer mentalen Gesundheit oder ernsthafte Veränderung Ihrer Denk-, Empfindens- oder Verhaltensweisen bemerken (oder Sie dahingehend durch Ihre Freundin konfrontiert werden), sollten Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde aufsuchen. Zeitgleich können Sie sich um einen Termin bei einem Facharzt für Psychiatrie bemühen. Da je nach Wohnort die Terminsituation etwas angespannt sein könnte, sollten Sie mit der entsprechenden Suche nicht zu lange warten.
Zu den Ratschlägen: Ihnen wurde hier recht eindrücklich nahegelegt, unverzüglich einen Strafverteidiger zu mandatieren, nicht zu der Vernehmung zu gehen und auch im Übrigen nichts zu machen. Diese Ratschläge haben Sie nicht befolgt. Das ist Ihr gutes Recht. Aktuell habe ich insbesondere die Befürchtung, dass Sie bei dem Vernehmungstermin doch schon mehr preis gegeben haben, als Sie das hier wiedergeben (und ggf. selbst zu glauben scheinen). Die Involvierung der Freundin hat sich zum jetzigen Zeitpunkt offenbar als schädlich erwiesen. Warten wir ab, wie die Sache sich entwickeln wird.
Übrigens kann so ein Strafverfahren viele Monate dauern.
-- Editiert von User am 6. September 2023 07:54
ZitatAktuell habe ich insbesondere die Befürchtung, dass Sie bei dem Vernehmungstermin doch schon mehr preis gegeben haben, als Sie das hier wiedergeben (und ggf. selbst zu glauben scheinen). Die :
Dem schliesse ich mich an.
Erst bestreitet man es, dann vielleicht doch, dann war man depressiv und hatte evtl Alkohol getrunken usw.
Hallo @zuckerberg
Ich habe mich heute entschieden einen Experten zu Rate zu ziehen.
Dieser hat bereits eine Vollmacht von mir erhalten und er wird nun
Akteneinsicht beantragen.
Nun muss ich 2-8 Wochen auf Antwort warten.
Am Ende bin ich zum Entschluss gekommen das ich nicht auf das Geld achten sollte, wenn ich dafür meine Leben und meine Familie behalten kann.
Ja, suchen Sie gerne weiter nach Fragezeichen.. oder verbringen Sie Ihre Freizeit doch mit interessanteren Hobbies, wenn Sie sich nicht einmal in der Lage befindlich sehen, offensichtliche Rückfragen (auch ohne Fragezeichen) als solche zu verstehen. Zumindest lenken Sie doch offenkundig Ratsuchende nicht mit Ihrer persönlichen Vendetta ab!ZitatDurchsuchen wir diesen Thread also nach Fragezeichen. :
Ihr Kommentar #16 ist in Gänze durchweg inhaltsleer und verfolgt mit jeder Zeile ausschließlich den Zweck, meine wohlüberlegte und auf bescheidener(!) Erfahrung beruhende Antwort zu diskreditieren. Und dabei handelt es sich ausgerechnet um Ihren Folgebeitrag zu #9, der aufgrund des dort abgesonderten, despektierlichen Unfugs durch die Moderation zensiert wurde. Derweil heben Sie sich parallel nicht nur etwa durch strafrechtliches und -prozessuales Unwissen hervor, sondern durch gar offensichtliches Getrolle im Bereich des simpelsten Deliktsfeldes (263, 267 StGB). Und auf dieser Basis fühlen Sie sich allen Ernstes berufen, einem Ratsuchenden, der einer tatsächlich existenziellen und strafrechtlich sehr komplexen Herausforderung gegenübersteht, einen Weg aufzuzeigen mit den Worten: "Hören Sie nicht auf das Geschwätz der anderen!". Das ist abstoßend, unverantwortlich und hat nichts in diesem Forum verloren! Der Kommentar wird von mir gemeldet und Sie sind ab sofort blockiert, denn diese Begebenheit schlägt dem Fass den Boden aus. Als letzte Reaktion auf Ihren geistigen Ausfluss noch eine Antwort:ZitatMit Blick auf die "Empfehlungen", die Sie ihm so alles gegeben haben, war das vielleicht auch besser so. :
Willkommen in Utopia! Gerade wenn der versierte Strafverteidiger die Einstellung anstrebt, wird er gerade nicht für 2.000,- EUR zu haben sein. Ich möchte dem TE dringend anraten (was mir üblicherweise fernliegt), dem Geschwätz dieses neuerlichen Forentrolls nicht zu folgen und sich eines Fachanwaltes mit Schwerpunkt zu bedienen - im besten Fall in Kooperation mit einem Familienrechtler (so etwas gibt es).ZitatEinen guten Strafverteidiger bekommt man auch für weniger als 2000,00 Euro. Insbesondere wenn das Ziel die Einstellung des Verfahrens (nach welcher Vorschrift auch immer) ist bzw. keine Hauptverhandlung angesetzt werden sollte. :
Wer hat einem zugesichert, dass in spätestens zwei Monaten Akteneinsicht gewährt wird? Die bisherigen Kommentare wurden tatsächlich nicht gelesen, oder?ZitatNun muss ich 2-8 Wochen auf Antwort warten. :
Das ist eine denkbar ungünstige Ausgangssituation.ZitatSagt das sie das nicht mitmachen wird! Das mir eh das Sorgerecht aberkannt wird und das ich meinen Job verlieren werde. :
Jetzt muss ich einmal naiv nachfragen: Was kann Sie denn noch davor bewahren, Ihre Familie zu verlieren? Wenn Ihre Frau bereits jetzt in der Form reagiert, anstatt - ob Ihrer bekundeten Unschuld - zu Ihnen zu halten? Eine Einstellung nach 170 Abs. 2 StPO? Ein Freispruch?ZitatIch bin zwar schon 37J aber erst vor 4 Jahren habe ich diese Frau kennen gelernt die ich am liebsten schon vor 10 Jahren kennen gelernt hätte. Ich will das nicht mehr verlieren! :
So weit, so gut.ZitatDamit wären die Kosten gedeckt für die Akteneinsicht. Einarbeitung, aufstellen einer Verteidigungsstrategie und verfassen einer Stellungnahme. :
Gut, wir gehen also immer mehr davon aus, dass die genannten Taten auch so begangen wurden, auch wenn man sich aufgrund von Depression und Alkoholsucht nicht mehr genau daran erinnern kann. Damit fallen eher abwegige Alternativen (wie gehackter Account etc.) zumindest für uns an dieser Stelle weg.ZitatEs geht wohl von einem Tag im Dezember 2018, auf den nächsten Tag. :
Wie lange dort wirklich geschrieben wurde weiß ich nicht. Also ob es genau 24h waren? Nur ein Abend, von einem Tag auf den anderen? Oder fast 48h? Ich weiß es nicht.
Zu der Frage, ich mit dem Kind geschrieben wurde?
Ich weiß es nicht sicher! Aber ich geh davon aus. Der Beamte meinte mein Account hat Fragen an das Kind geschrieben. Ob es etwas gegen ältere Männer hätte oder ob sie es mag am P*loch geleckt zu werden.
Was ich nach all den bisherigen Schilderungen - und ich wiederhole mich zum letzten Mal - nicht nachvollziehen kann ist, dass bislang weder Durchsuchung noch Sicherstellung/Beschlagnahme erfolgt ist. Entweder werden erhebliche Details vorenthalten oder es wäre für den versierten Verteidiger m.E. durchaus möglich, selbst bei prominentem Verfolgungswillen seitens der StA einer HV-Eröffnung entgegenzuwirken.
Ich versuche auf die Antworten von @Deusexmachina einzugehen.
1. Ob ich „mehr" davon ausgehe entsprechend des Vorwurfs gehandelt zu haben?
Da ich mich nicht daran erinnern kann und mir plausible Rechtfertigung fehlt, bereite ich mich lediglich auf diesen Fall vor.
2. Nichterfolgen der Hausdurchsuchung
Weiß auch nicht woran das liegt. Weil es fast 5 Jahre her ist? Weil ich oft umgezogen bin? Weil ich andere Mobilgeräte habe?
Vielleicht steht in der Fallakte wirklich noch mehr? Vielleicht reicht es der StA an Beweisen auch nicht um eine HV zu eröffnen.
Das ist alles sehr spekulativ weshalb ich darauf nicht eingegangen bin.
Ich habe nun durch meinen Wahlverteidiger Akteneinsicht und muss jetzt einfach warten bis sich der ganze Fall vor mir ausbreitet.
3. Wartezeit auf die Fallakte von 2-8 Wochen.
Dies habe ich aus mehreren Quellen gehört. Und ich orientiere mich nun grob an diesem Zeitraum.
4. Zu meiner Freundin und ob sie mich nicht verlassen sollte?
Sie will mit mir eine gemeinsame Zukunft haben! Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Viel mehr geht meine Befürchtung dahin das das JA Forderungen an sie haben könnte.
Darf das JA mich aus diesem Haushalt entfernen?
Wenn das JA meiner Freundin anrät oder fordert sich von mir zu trennen. Muss sie den Folge leisten? Oder bekommt sie dann selber Ärger mit dem JA? Probleme auf Arbeit? Oder Probleme mit ihrem Ex-Freund, mit dem sie ein Kind hat, was zu 50-50 bei uns ist?
Ich hoffe auf alle Fragen eingegangen zu sein.
ZitatViel mehr geht meine Befürchtung dahin das das JA Forderungen an sie haben könnte. :
Darf das JA mich aus diesem Haushalt entfernen?
Wenn das JA meiner Freundin anrät oder fordert sich von mir zu trennen. Muss sie den Folge leisten? Oder bekommt sie dann selber Ärger mit dem JA? Probleme auf Arbeit? Oder Probleme mit ihrem Ex-Freund, mit dem sie ein Kind hat, was zu 50-50 bei uns ist?
Auch wenn wir inzwischen in einem Land leben, in dem sehr gerne vorverurteilt wird: das JA kann (zumindest offiziell) gar nichts fordern!
Du bist zunächst beschuldigt, aber weder angeklagt, noch verurteilt!
Ob das JA aber Druck auf Deine Lebensgefährtin macht, steht auf einem anderen Blatt.
Je nach Motivation des zuständigen JA und deren Mitarbeiter...
Nein. Aber das Jugendamt kann notfalls mit der Hilfe des Familiengerichts minderjährige Kinder aus dem Haushalt "entfernen", wenn das Jugendamt und das Familiengericht eine nicht anders abwendbare Gefahr für das Wohlergehen dieses Kindes sehen. Ob diese Voraussetzungen hier erfüllt sein könnten, kann hier im Forum nicht beurteilt werden. Die Anforderungen daran sind im Allgemeinen aber ziemlich hoch. Und es gibt insbesondere keinen dahingehen "Automatismus". Nur weil derzeit gegen Sie (bei unklarer Beweislage) ermittelt wird und selbst im Falle Ihrer Verurteilung würde dies noch keine zwingende Bedeutung für das Sorgerecht oder den Umgang mit Kindern bedeuten. Entscheidend bleibt, inwiefern eine Gefahr für das Kind besteht und wie diese abgewendet werden kann.Zitat:Darf das JA mich aus diesem Haushalt entfernen?
Das entscheidet der Arbeitgeber. Gegebenfalls kann man diese "Probleme" durch ein Arbeitsgericht auf deren Zulässigkeit prüfen lassen. Dabei könnte es auch darauf ankommen, welchen Beruf die Freundin ausübt.Zitat:Probleme auf Arbeit?
Das liegt allein in der Hand des Exfreundes. Probleme kann der natürlich machen, so der andere Elternteil es bei Getrenntleben immer tun kann. Im Streitfall entscheidet auf den Antrag eines der beiden Elternteile dann das Familiengericht. Dabei könnte es dann auch darauf ankommen, wie alt dieses Kind ist und was dieses Kind so zu sagen hat.Zitat:Oder Probleme mit ihrem Ex-Freund, mit dem sie ein Kind hat, was zu 50-50 bei uns ist?
Zunächst einmal vielen Dank dafür! Auch möchte ich mich entschuldigen, dass unqualifizierte und gänzlich überflüssige Dispute, die überhaupt nichts mit dem Thema zu tun haben, letztendlich auf dem Rücken von Ratsuchenden ausgetragen werden und hoffe, dass die Moderation dafür mittelfristig eine Lösung zum Wohle aller findet. Zur Sache:ZitatIch versuche auf die Antworten von @Deusexmachina einzugehen. :
Ich möchte darauf hinweisen, dass jedes Zeichen, das wir hier eintippen, dem TE lediglich zur Klarheit verhelfen soll - nichts weiter. Tatsächlich kenne ich mich mit Depressionen, Alkoholsucht und insbesondere diesem Deliktsfeld ein wenig aus. Wenn sich (gerade pädophile oder pädosexuelle) Täter (selbst im Vollrausch) an irgendetwas erinnern können, dann sind es i.d.R. Begebenheiten wie die oben bezeichnete; gerne könnte ich ausführen, woran das liegt. Ein grobes "Ich stelle mich darauf ein, dass es so war." ist absolut nicht zielführend.ZitatDa ich mich nicht daran erinnern kann und mir plausible Rechtfertigung fehlt, bereite ich mich lediglich auf diesen Fall vor. :
Richtig.ZitatIch habe nun durch meinen Wahlverteidiger Akteneinsicht und muss jetzt einfach warten bis sich der ganze Fall vor mir ausbreitet. :
Nach den bisherigen Schilderungen würde man eine Neigung Ihrerseits annehmen, die i.V. mit dem Erhalt kinderpornographischer Schriften "aus erster Hand" eine HD auch noch Jahre später rechtfertigen könnte, da Sie sich in einer Tätergruppe wiederfinden, die "nach kriminalistischer Erfahrung" inkriminiertes Material fortwährend sammelt. Erschwerend hinzu käme die Kontaktaufnahme zwecks Anbahnung eines evtl. sexuellen Missbrauchs. Die Frage war gar nicht an Sie gerichtet (da Sie sich auch nicht beantworten könnten), aber es ist mir nach den Schilderungen weiterhin schleierhaft, weshalb hier nicht durchsucht wurde. Zwar sind mir Fälle bekannt, diese sind jedoch durchweg anders gelagert.ZitatWeil es fast 5 Jahre her ist? Weil ich oft umgezogen bin? Weil ich andere Mobilgeräte habe? :
Dagegen möchte ich auch gar nichts sagen. Da keinerlei IT-Forensik bemüht wurde und die Vernehmung bereits stattfand, kann das durchaus hinkommen.ZitatDies habe ich aus mehreren Quellen gehört. Und ich orientiere mich nun grob an diesem Zeitraum. :
Sie müssen nichts beantworten, wenn Sie es nicht möchten. Meine Nachfrage rührte daher, dass Sie etwas schrieben i.S.v.: "Es ist eh aus und Du wirst Job und Familie verlieren!" Dann habe ich das ggf. falsch interpretiert, was wiederum gut für Sie ist.ZitatSie will mit mir eine gemeinsame Zukunft haben! Mehr möchte ich dazu nicht sagen. :
Offenbar hat man sich mit der - erfahrungsgemäß schwerwiegendsten - Folgeproblematik in diesem Deliktsfeld bereits auseinandergesetzt (was selbst angesehenen Strafverteidigern mitunter nicht ausreichend gelingt). Ich muss leider feststellen, dass geneigte Familienrechtler in diesem Fall rar gesät sind (daher der Verweis in meinem Vorkommentar) und ich mir aufgrund repräsentativer Erfahrung mit frag-einen-anwalt.de auch hier keine Hilfe dahingehend versprechen würde (mir liegt dank Dritter eine Reihe von Antworten durch RAe diesem Bereich vor - durchweg beschämend, die ich bei Bedarf gerne zusammengefasst zur Verfügung stelle).ZitatViel mehr geht meine Befürchtung dahin das das JA Forderungen an sie haben könnte? :
Zurück zum Thema:
Ja, das darf das JA fordern und wird es andernfalls vor dem FamG durchzusetzen versuchen. Eine wesentliche Rolle wird die Art der Erledigung des Strafverfahrens, deren Inhalt und (im Falle der Verurteilung) auch die Wahrnehmung eines Therapieangebotes des evtl. Verurteilten spielen. Tatsächlich sind mir einige Fälle von, nach 184b StGB a.F. Verurteilten bekannt, die allein deshalb des Haushaltes verwiesen wurden, da sie sich nicht in Therapie begaben. Ein vermutetes Interesse an tatsächlichen Missbrauchshandlungen (s.o.) käme hier natürlich erschwerend hinzu. Das ist ein schwieriges Feld und ich könnte weiter ausführen, was aber im Rahmen eines Laienforums eher unangebracht erschiene.ZitatDarf das JA mich aus diesem Haushalt entfernen? :
Wenn das JA meiner Freundin anrät oder fordert sich von mir zu trennen.
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