Vorladung - "kann bei unentschuldigtem Fernbleiben die Vorführung angeordnet werden"?

24. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Derog
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung - "kann bei unentschuldigtem Fernbleiben die Vorführung angeordnet werden"?

Hallo!

Ich hoffe jemand kann mir raten. Ich habe heute eine Vorladung von der Kripo gekommen auf der steht:

"Bei der schriftlichen Anordnung durch die Staatsanwaltschaft kann bei unentschludigtem Fernbleiben die Vorführung angeordnet werden"

Ich habe schon gelesen, dass man besser nicht zu einer solchen Vorladung gehen soll, aber dass die Verpflichtung zur Erscheinung von Vorladung zur Vorladung variiert?

Stimmt das?

Gruß und Dank

Derog

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, stimmt.

Auf Ladung der StA müssen Sie erscheinen. Aussagen müssen aber dort auch nicht, wenn Sie Beschuldigter sind. Als Zeuge hingegen schon.

Auch einer Ladung vom Gericht müssen Sie natürlich Folge leisten. Das wäre ja sonst ganz klasse, wenn der Angeklagte -rechtmäßigerweise- nicht zur Verhandlung kommen müsste :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 24.05.2007 23:08:04

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