Vorladung negative Bewertung Unternehmen Internet

11. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.09.2013 18:49:33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorladung negative Bewertung Unternehmen Internet

Hallo,
folgender Sachverhalt:

Ich habe ein Unternehmen aus Rache auf golocal negativ bewertet.
Im Vorfeld gab es eine Strafanzeige gegen den Inhaber des Unternehmens. Leider verwies die Staatsanwalt auf die Privatklage. Es gab keine Zeugen, Aussage gegen Aussage.

Da ich erst jetzt eine Rechtsschutzversicherung inkl. erweiterem Strafrecht abgeschlossen habe, greift diese in diesem Fall nicht.
Prozesskostenbeihilfe wird mir nicht gewährt, da die Frist für den Strafantrag nicht mehr erfüllt ist. Ein Verfahren vor dem Schiedsamt und Rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten.

Bei dieser Bewertung verwendete ich in den Sätzen:

Ich finde...
Meiner Meinung nach...
Da ich nicht öffentlich bekanntgeben wollte, daß eine Strafanzeige gegen den Inhaber lief (aus rechtlichen Konsequenzen) habe ich dies alles umschrieben und zwar mit "Anführungszeichen" und welche Erfahrung ich mit dem Inhaber gemacht habe.

Auch habe ich mich über einen Mitarbeiter geäußert (nicht namentlich) bzgl. seines massiven Alkoholkonsums mittags in Dienstkleidung vorm Supermarkt (wo ich ihn gesehen habe)

Nun habe ich eine Vorladung hierzu erhalten und soll eine Stellungnahme dazu abgeben. Kann ich auch eine schriftliche Stellungnahme abgeben ohne persönlich bei der Polizei zu erscheinen?

Auf Facebook hat dieses Unternehmen bereits über 100 "Gefällt mir" Klicks. Auch gibt es bereits drei positive Bewertungen auf golocal.

Ich bin bei keinem sozialen Netzwerk gemeldet und habe auch keinerlei Vorstrafen.
Ich habe eine gesetzliche Betreuung und bin EU-Rentnerin.

Ich bin nicht bereit die negative Bewertung zu entfernen. Und sollte golocal diese entfernen, wird sie in ein paar Wochen wieder erscheinen und zwar solange bis das Unrecht gesühnt ist. Ich glaube, man nennt dies auch Selbstjustiz.

Würde es sich evtl. strafmildernd auswirken, wenn ich sagen würde "Stimmen hätten mir das befohlen....?"

Wo liegt die Grenze zwischen Rufschädigung und freie Meinungsäußerung?

Danke für Eure Hilfe.











-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.06.2021 19:42:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn Sie bei Ihrer Bewertung sachlich geblieben sind und keine Beleidigungen verwendet und Ihre abgegebenen Behauptungen der Wahrheit entsprechen, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Straftat erkennen.

Worüber haben Sie sich den konkret geärgert? Wie hatten Sie die Sätze ausformuliert?

quote:
Würde es sich evtl. strafmildernd auswirken, wenn ich sagen würde "Stimmen hätten mir das befohlen....?"


Das ist ein ganz heißes Eisen. Im ungünstigsten Fall landen Sie in der Psychatrie und verlieren Ihre Freiheit. Aber ein Psychologe wird in der Regel schon erkennen, ob jemand eine Geisteskrankheit vorspielt oder ob er tatsächlich diese Krankheit hat. Wenn der Richter sich auf den Arm genommen fühlt, gibt es dafür eher mehr Strafe, als weniger.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nun habe ich eine Vorladung hierzu erhalten und soll eine Stellungnahme dazu abgeben. Kann ich auch eine schriftliche Stellungnahme abgeben ohne persönlich bei der Polizei zu erscheinen? Ja, können Sie. Rechtsschutzversicherungen greifen bei vorsätzlichen Straftaten übrigens nie und Prozeßkostenhilfe gibt es im Strafrecht ebenfalls nie. Was die "Stimmen" angeht: Da riskieren Sie ganz schlicht, vierstellige Gutachterkosten zu zahlen - das ist dann nämlich Teil der von Ihnen zu tragenden Prozeßkosten. In der Psyychiatrie hingegen würden Sie eher nicht landen - der § 63 StGB verlangt schon die Gefahr von erheblichen Straftaten, die ich hier nicht sehe.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Willst Du jetzt nur mal ausloten was passieren kann / wie weit Du gehen kannst oder treffen unsere Vorhersagen bereits ein?



quote:
Ich finde...
Meiner Meinung nach...

Interessanter wäre was nach diesen Worten kommt.



quote:
habe ich dies alles umschrieben und zwar mit "Anführungszeichen" und welche Erfahrung ich mit dem Inhaber gemacht habe.

Ob ich jemanden als Idioten oder als "Idioten" bezeichne ist nicht relevant, das Ergebnis ist das selbe.

Genauso verhält es sich mit anderen Formulierungen wie "Ich finde" oder "Meiner Meinung nach". Derartige juristische Feigenblätter werde als solche erkannt.


Man sollte nicht davon ausgehen, das Richter und Anwälte erst gestern vom Baum gefallen sind.



quote:
Ich bin nicht bereit die negative Bewertung zu entfernen. Und sollte golocal diese entfernen, wird sie in ein paar Wochen wieder erscheinen und zwar solange bis das Unrecht gesühnt ist. Ich glaube, man nennt dies auch Selbstjustiz.

Nein, das nennt man abgrundtiefe Dummheit.

Kann in Verbindung mit der Betreuung auch zu intensiven Gesprächen mit / Aufenthalten bei psychatrichen Experten führen.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert Harry van Sell am 11.08.2013 18:09

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Ich habe ein Unternehmen aus Rache auf golocal negativ bewertet.


Mit wahren oder unwahren Aussagen?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Mit nicht beweisbaren Aussagen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Mit nicht beweisbaren Aussagen ...


Womit sie nicht nachweislich falsch wären...

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Netstat
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Aber auch nicht richtig XD

Wie sieht es denn da rechtlich aus. Kann ich über jeden alles behaupten, solange es nicht nachweislich falsch ist?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

§§186 , 187 StGB .
Beim ersten sollte es beweisbar sein, beim zweiten zumindest nicht nachweislich falsch.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

-- Editiert 3,141592653 am 14.08.2013 01:33

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Womit sie nicht nachweislich falsch wären...


Aber halt nicht beweisbar wahr.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12302.09.2013 18:49:33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

So, ich melde mich zurück. Als freiwillig Berufstätige hatte ich bisher keine Zeit gefunden.

Es ist schon sehr traurig, daß ich in einem von mir persönlich angenommenen seriösen Forum Beleidigungen empfangen muß und dies als persönliche Meinung deklariert wird. --------- Harry van Sale ----------

Offentsichtlich hast Du Harry meinen Text nicht korrekt gelesen. Hast Du wiedermal die Brille vergessen?

--------------

Ich leide unter Psychose, habe also eine Geisteskrankheit und wäre nach STGB vermindert schuldfähig.

Auf meine Bewertung wurde seitens des GF geantwortet bzw. kommentiert. Mit folgenden Worten " Wir lassen diese Aussage zur Zeit überprüfen, da sie in unseren Augen ungerechtfertigter Weise abgegeben wurde".

Mittlerweile hat dieses Unternehmen auf golocal izwischen 4 weitere positive Bewertungen bekommen, wovon 2 davon direkt auf meine Bewertung bzw. den Sachverhalt eingehen. Diesen Sachverhalt aber als Unwahrheit darstellen, und den ach so ehrbaren hochbetagten Lustmolch von GF in den Himmel loben.

Ich habe den Text der Bewertung leicht abgeändert, da ich nicht möchte das dieser Text über g***gle gefunden wird.

Bewertung:
Leider habe ich eine negative Erfahrung mit dem Unternehmen gemacht.
Meiner Meinung nach, sollte man als GF ein potentieller Kunde nicht beleidigen und ihn ebenfalls nicht verbal und körperlich nötigen dem Angebot zuzustimmen. Auch nicht mit dem Hinweis der höheren Kosten bei Nicht-Zustimmung.
Auch sollte man, wie ich finde, als Mitarbeiter eines Unternehmens nicht in Dienstkleidung mit rotem Kopf, glasigen Augen, lallend und biertrinkend in "feucht-fröhlicher Runde" vor dem Supermarkt... in .... mittags zu sehen sein.

Dies entspricht alles der Wahrheit. Alles war so gewesen. Ich habe nicht erwähnt, welche Art von Beleidigung und Berührung es war, da es zu sehr ins Detail geht.

Habe ich eine Geldstrafe zu erwarten, wenn ja, wie hoch könnte diese sein?

Danke für die Infos.








-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
zwitschervogel
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 148x hilfreich)

> Diesen Sachverhalt aber als Unwahrheit darstellen, und den >ach so ehrbaren hochbetagten Lustmolch von GF in den Himmel >loben.

Das käme ggf. noch zu der Tat dazu. :-)

-----------------
"--
Ich bin ein kleiner harmloser Zwitschervogel"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Ich leide unter Psychose, habe also eine Geisteskrankheit und wäre nach STGB vermindert schuldfähig.


Und wo soll Harry das überlesen haben, wenn Sie erst jetzt damit rausrücken? Sie schrieben nur etwas von gesetzlicher Betreuung. Da eine solche sehr unterschiedlicher Natur sein kann (es gibt bspw. Betreuungen, die rein vermögensrechtlicher Natur sind), müssen Sie schon konkreter werden. Sie können nicht voraussetzen, dass die Glaskugeln aller User hier einwandfrei funktionieren... *IRONIE OFF*

Auch sehe ich nicht, dass Harry Sie in irgendeiner Form beleidigt hätte. Seinen Ausspruch

quote:
Nein, das nennt man abgrundtiefe Dummheit.
Kann in Verbindung mit der Betreuung auch zu intensiven Gesprächen mit / Aufenthalten bei psychatrichen Experten führen.


werte ich nicht als Beleidigung, sondern vielmehr als realistische (!) Einschätzung. Denn sollte golocal Ihre Bewertung entfernen, dann gibt es einen triftigen Grund dafür. Wenn Sie die Bewertung nun immer wieder in selbstgerechter Weise erneuern, nötigen Sie golocal zur wiederholten Löschung. Die werden irgendwann keinen Bock mehr auf diesen Mist haben und Sie unter Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung kostenpflichtig abmahnen. Und wenn nicht golocal, dann das Unternehmen, das Sie diffamieren, weil dieses auch ein Rechtschutzbedürfnis hat. Das bringt Ihnen nichts weiter ein als massiven Ärger - und teuer wird es auch noch. Da Sie bereits unter einer Psychose leiden, kann Ihnen das durchaus eine Ausdehnung Ihrer Betreuung auch auf andere Lebensbereiche einbringen, sofern es sich nicht ohnehin schon um eine umfassende Betreuung handelt.

In diesem Zusammenhang von massiver Dummheit zu sprechen, ist daher noch einer der sanfteren Begriffe, die mir hierzu einfallen...

-----------------
"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12302.09.2013 18:49:33
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Betreuung bezieht sich ausschließlich auf Vertretung gegenüber Behörden, Institutionen, Versicherungen etc.


Die Bewertung bei golocal ist auch (noch) nicht gelöscht worden. Natürlich weiß ich, daß es dauerhaft nichts bringt, immer wieder die negative Bewertung zu erneuern, falls sie gelöscht wird. Dies könnte u. a. auch dazu führen, daß meine IP gesperrt wird. Und würde ich anschließend in ein Internetcafe wechseln, würde früher oder später auch dort die IP gesperrt werden.

Es ist halt die Wut, Frust und Zorn, daß sich Personen alles rausnehmen können, wenn keine Zeugen dabei sind, man arm und zusätzlich behindert ist, und diese Personen dann auch noch davonkommen.

Leider habe ich immer noch keine Antwort erhalten
bzgl. der Höhe der Geldstrafe... Sehr schade, hat niemand Ahnung.





-----------------
""

-- Editiert Moderator am 04.09.2013 13:56

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.06.2021 19:42:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 37x hilfreich)

quote:
Leider habe ich immer noch keine Antwort erhalten
bzgl. der Höhe der Geldstrafe... Sehr schade, hat niemand Ahnung. Wie kompetent ist das Forum?


Ihnen ist schon klar, dass die meisten der TN keine Rechtsanwälte sind? Es handelt sich um an rechtlichen Belangen interessierte Menschen, die gerne im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Dabei geht es auch schon mal etwas rüde zu, da muss man dann durch :neck:

Aber wie hoch die Geldstrafe sein wird, wird Ihnen auch kein Anwalt sagen können. Wie sollte er auch?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12316.05.2014 09:02:28
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat:

Ich leide unter Psychose, habe also eine Geisteskrankheit und wäre nach StGB vermindert schuldfähig.


Aha, deshalb auch "freiwillig berufstätig".
Die anderen tun es nur wegen des Geldes. :)



-- Editiert dreckiges Schandmaul am 03.09.2013 09:38

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.813 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen