Hallo
xy hat eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung erhalten als beschuldigter.
Kann xy auswählen ob er sich mündlich oder schriftlich äussert? Kann er beim zuständigen beamten einen schriftlichen aussagebogen "fordern"?
Und muss xy dann trotzdem zur polizei wegen der personalien?
Gegebenenfalls könnte er dann doch direkt einen schriftlichen vernehmungsbogen mitnehmen?
Vermerkt der Beamte dann das die aussage schriftlich nachgereicht wird oder gibt er das ganze an die Staatsanwaltschaft
weiter von wegen: Beschuldigter hat die mündliche aussage verweigert?
LG
Vorladung schriftlich äussern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Als Beschuldigter muss man sich bei der Polizei gar nicht äußern. Der Sachbearbeiter wird aber jede schriftliche Äußerung in die Akte heften. Er kann die ja auch nicht einfach wegwerfen. Der Staatsanwalt sieht ja dann, ob man der Vorladung gefolgt ist oder nicht. Er wird sich seinen Teil dann sicher zusammenreimen.
Kann xy auswählen ob er sich mündlich oder schriftlich äussert?
Die Ladung zur Vernehmung ist die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Der Besch. kann wegbleiben, hingehen und sich vernehmen lassen oder mit einem Schreiben antworten. Einen 'Aussagebogen' anzufordern bringt nichts, weil es sich dabei nur um ein Blatt Papier handelt, auf dem die Personalien eingetragen werden können und Platz ist, um sich zur Sache zu äußern. Das geht aber auch auf einem normalen Blatt Papier.
Wenn sich ein Besch. entscheidet, sich schriftlich einzulassen muss er nicht extra wegen der Personalien zur Polizei gehen. Die sind ja bekannt.
Wenn ein Besch. zur Vernehmung geht und dort angibt, keine Angaben machen zu wollen, sich aber später schriftlich einzulassen, hat er rechtliches Gehör gehabt. Er sollte dann nicht damit rechnen, nochmal angeschrieben zu werden. es empfiehlt sich in solchen Fällen, gleich eine Frist zu nennen, bis wann diese schriftliche Einlassung eingereicht werden soll. Wenn die einigermaßen vertretbar ist (also ein paar Wochen und nicht ein halbes Jahr), wird sie auch abgewartet werden.
Ob es sinnvoll ist, sich überhaupt nicht zur Sache einzulassen, kann nur von Fall zu Fall beurteilt werden. Wenn die Beweislage klar ist, würde bei einer Nicht-Einlassung die Chance auf ein strafmilderndes, frühzeitiges Geständnis vergeben werden. Ansonsten hat sich der Besch. eben nicht eingelassen. Gereimt wird da eher weniger.
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Hallo
xy würde ja gerne einfach eine schriftliche aussage hinsenden. Er hat den termin zur mündlichen vernehmung rechtzeitig abgesagt und gleichzeitig per einschreiben die bitte gestellt einen schriftlichen aussagebogen zu erhalten damit er überhaupt weiss um was es eigentlich geht, ausser dem aktenzeichen und dem tatvorwurf der anhand eines wortes umschrieben ist keinerlei infos. Daher die frage nach einem schriftlichen aussagebogen, damit er ne info darüber bekommt über was er eigentlich aussagen soll...
Anhand eines schriftlichen Aussagebebogens wird er noch weniger darüber erfahren, als wenn er zur Polizei gegangen wäre (wo er hätte nachfragen können)
In einem Anhörungsbogen ist der Tatvorwurf auch nur ganz grob erklärt:
z.B. 'Diebstahl am soundsovielten gegen soundsoviel Uhr zum Nachteil von Firma XY'
Genaueres zum Tathergang steht dort auch nicht. In der Regel verschickt die Polizei von alleine Anhörungsbogen, wenn der Fall dafür geeignet ist. Dieser ist es offenbar nicht.
Alles weitere siehe Beitrag von wastl.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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