Vorladung sonstige weitere Betrugsarten wahrnehmen?

23. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.04.2021 21:24:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
Vorladung sonstige weitere Betrugsarten wahrnehmen?

Ich hatte zum 14.12. folgende Vorladung:
in der Ermittlungssache
Sonstige weitere Betrugsarten am 23.01.2018 in XXX
ist Ihre Vernehmung als Zeugin erforderlich.
[...]
Zu dem Termin schaffte ich es nicht weil ich vorher einen Termin beim Jobcenter hatte der länger als erwartet dauerte. Ich hab aber auch verpennt mich zu melden um abzusagen.
Gestern bekam ich eine erneute Vorladung mit gleichem Wortlaut,jedoch als Beschuldigte.
Wie kann es sein,daß ich vom Zeugen zum Beschuldigten werde?Nur weil ich den Termin versäumte?
Soll ich am 04.01. zu dem Termin um erstmal zu erfahren worum es überhaupt geht?Einen Anwalt über die Feiertage bis zum 04.01. hinzu zu ziehen wird denke ich schwierig

-- Editiert von Moderator am 23.12.2018 20:13

-- Thema wurde verschoben am 23.12.2018 20:13

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119578 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Speedy79):
Wie kann es sein,daß ich vom Zeugen zum Beschuldigten werde?Nur weil ich den Termin versäumte?

Wenn der Termin nicht wahrgenommen wird wird man nicht zum Beschuldigten

Als erstes ist man oftmals der Zeuge. Wenn sich dann im Rahmen der weiteren Ermittlungen neue Erkenntisse ergeben, kann man zum Beschuldigten werden. Denn nach der Ladung als Zeuge wird das Verfahren ja nicht auf Eis gelegt. Andere Zeugen antworten, das Opfer gibt neue Erkenntnisse preis ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12311.04.2021 21:24:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Was bedeutet denn der Vorwurf "sonstige weitere Betrugsarten"?
Es ist Ende Dezember und ich kann mich nicht erinnern was im Januar vorgefallen sein sollte/könnte. Wäre der Zeitraum kürzer, wäre es vllt einfacher aber ein Verfahren nach so langer Zeit? Betrug,ganz gleich welcher Art habe ich mir eh nicht vorzuwerfen aber auch nichts zu bezeugen

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31980 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Speedy79):
Betrug,ganz gleich welcher Art habe ich mir eh nicht vorzuwerfen aber auch nichts zu bezeugen
Du dir nicht, aber evtl. haben andere dir den Vorwurf gemacht, du hättest betrogen. Du warst zunächst als Zeugin geladen. Du hättest am 14.12. als Zeugin sagen können: Weiß ich nicht.
Andere Zeugen (evtl. auch Beschuldigte) waren wahrscheinlich auch am oder um den 14.12. geladen. Dabei wurden evtl. eine oder mehrere Aussagen gegen dich gemacht. (etwa: ich wars nicht, speedy wars) Deswegen könnte die Vorladung nun als Beschuldigte durchaus korrekt sein. (oder es ist ein (Schreib)fehler passiert).
Zitat (von Speedy79):
Soll ich am 04.01. zu dem Termin
Das ist unbedingt zu empfehlen. Als Beschuldigte musst du nichts sagen. Das geht durchaus noch ohne Anwalt.
Zitat (von Speedy79):
Was bedeutet denn der Vorwurf "sonstige weitere Betrugsarten"?
Es gab für den Januar 2018 offenbar gegen einen oder mehrere Beschuldigte den Vorwurf mehrerer Betrugsarten, dazu warst du am 14. 12. (nur) als Zeugin geladen.
Zitat (von Speedy79):
ich kann mich nicht erinnern was im Januar vorgefallen sein sollte/könnte.
Das wird man dir am 4.1. schon erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Das ist unbedingt zu empfehlen. Als Beschuldigte musst du nichts sagen. Da sollte man weniger naiv rangehen - Polizisten sind geschult darin, Leute zum Reden zu bringen. Die Vorstellung, man ginge dahin, höre sich den Tatvorwurf an und ginge dann schweigend wieder weg, ist gänzlich weltfremd. Wenn man unbedingt wissen will, was einem vorgeworfen wird, kann man Akteneinsicht beantragen. Und: Man muß den Termin nicht wahrnehmen - eben weil man Beschuldigter ist.

-- Editiert von muemmel am 23.12.2018 20:13

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119578 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Vorstellung, man ginge dahin, höre sich den Tatvorwurf an und ginge dann schweigend wieder weg, ist gänzlich weltfremd.

Stimmt. Ungefähr 98% aller Leute besitzen nämlich einen unstillbaren Rechtfertigungs- / Richtigstellungsdrang.

Obwohl von diesen 98% dann 100% glauben den Drang beherrschen zu können, stellen 99% hinterher mit Entsetzen fest, dass es nicht so war.


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#6
 Von 
guest-12311.04.2021 21:24:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich werde über die Feiertage bestimmt nicht so einfach einen Anwalt kriegen der Akteneinsicht beantragt. Da ich noch nie mit der Polizei zu tun hatte kenne ich nicht mal einen Anwalt.
Ich will aber auf jeden Fall wissen WAS mir von WEM vorgeworfen wird und wieso ich inzwischem von Zeugin zur Beschuldigten befördert wurde. Und da ich schon beim ersten Termin nicht da war, soll es nicht den Eindruck machen als würde ea mir am A... vorbei gehen.Denn ein gleichgültiges Verhalten bestärkt den Verdacht vllt.
Also,so mein Plan bis jetzt: 1.) versuchen einen Anwalt aufzusuchen und beraten zu lassen,ggf Akteneinsicht anfordern.
Falls 1.)erfolglos wegen den Feiertagen,dann
2.) zum Termin gehen,Auskunft zu meiner Person geben,mit den Tatvorwurf anhören,jegliche Aussage zu verweigern und drauf zu verweisen,dass ich juristischen Beistand hinzuziehe und mich verabschieden.
Oder nicht gut?
Sollte ich,wenn ich zum Termin gehe eine weitere Person mitnehmen die als"Zeugin" dabei ist? Ich lasse mich zwar grundsätzlich nicht zu etw überreden was ich einmal verneint habe,aber falls die Beamtin versucht mich mit irgendwelchen Sätzen dazu zu bringen doch zu reden,dann verstößt das doch gegen mein Aussageverweigerungsrecht umd dafür ist es sicher sinnvoll jemanden dabei zu haben der das später auch bestätigen kann.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119578 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Speedy79):
1.) versuchen einen Anwalt aufzusuchen und beraten zu lassen,ggf Akteneinsicht anfordern.

Kostet erstmal nur viel Geld.
Besser wäre es wenn man den Anwalt nur mit Akteneinsicht beauftragt.

Das geht übrigens gleich hier nebenan - auch an Feiertagen: Akteneinsicht zum Pauschalpreis
http://www.123recht.net/rechtshop.asp?Keyword=akteneinsicht

Oder man teilt mit, das man sich erst nach Akteneinsicht äußern möchte und beantragt erst mal selbst Akteneinsicht.



Zitat (von Speedy79):
Oder nicht gut?

Nun, wir werden dann herausfinden zu welchem Teil meiner Statistik Du gehörst.



Zitat (von Speedy79):
aber falls die Beamtin versucht mich mit irgendwelchen Sätzen dazu zu bringen doch zu reden,dann verstößt das doch gegen mein Aussageverweigerungsrecht

Mit dem öffnen des Mundes und den Ausstoß von Worten Deutscher Lautsprache verzichtet man konkludent sein Aussageverweigerungsrecht.



Zitat (von Speedy79):
dafür ist es sicher sinnvoll jemanden dabei zu haben der das später auch bestätigen kann.

Was bezeugen? Das man den Mund doch nicht halten konnte? Das steht dann im Protokoll, dafür braucht es keine Zeugen.


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#8
 Von 
guest-12311.04.2021 21:24:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Sorry,ich kapier nicht wie das zitieren funktioniert, deshalb antworte ich jz der Reihe nach.

Aber um Akteneinsicht zu beantragen will er dovh eh den Sachverhalt im Groben erst mal wissen und darauf kann er sagen wie ich weiter vorgehen soll.

Kann ich als Privatperson selber Akteneinsicht beantragen? Ich dachte das geht nur über einen Anwalt.

Ich werde mich ja sicher nicht überreden lassen den Mund zu öffnen um Worte deutscher Lautsprache auszustoßen umd damit auf das Aussageverweigerungsrecht zu verzichten.Es war der mögliche Versuch der Beamtin gemeint mich umzustimmen. Ich kann mir schon vorstellen daß die das versuchen in dem sie sagen das es zum besten des Beschuldigren wäre und einige viele Menschen dann einknicken.

Für solch einen Fall,so denke ich,ist es doch sinnvoll jemanden dabei zu haben der später bestätigt dass der Vernommeme beeinflusst oder gar bedrängt wurde und seine Verweigerung nicht ernst genommen wurde.Man (nicht ich) wird nervös, stottert rum,verhaspelt sich und schon wird es anders ausgelegt als es gemeint war.
Ok,ich war noch nie bei denen.vllt schau ich zuviel TV und denke sass ws so abläuft wie dort oft gezeigt wird.

Andere Frage: erfahre ich,oder kann ich es verlangen,dass mir gesagt wird wer mich angezeigt bzw beschuldigt hat?


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#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Um Akteneinsicht zu beantragen muss ein Anwalt nicht mehr wissen, als das gegen dich ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges läuft und das polizeiliche Aktenzeichen.

Zitat:
Ich werde mich ja sicher nicht überreden lassen den Mund zu öffnen


Davon waren 95% derjenigen, die es dann doch gemacht haben vorher auch überzeugt. Aber es ist natürlich deine Entscheidung.

Zitat:
Für solch einen Fall,so denke ich,ist es doch sinnvoll jemanden dabei zu haben der später bestätigt dass der Vernommeme beeinflusst oder gar bedrängt wurde


Ich gehe davon aus dass Du erwachsen bist?! In dem Fall muss die Polizei keinen Zeugen zulassen, der der Vernehmung bewohnt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 24.12.2018 00:27

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119578 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Speedy79):
der später bestätigt dass der Vernommeme beeinflusst oder gar bedrängt wurde und seine Verweigerung nicht ernst genommen wurde

Das ist erlaubt, das ist sogar die Arbeitsgrundlage von Beamten die vernehmen, das man versucht das maximale aus dem Beschuldigten "heraus zu holen".



Zitat (von Speedy79):
Andere Frage: erfahre ich,oder kann ich es verlangen,dass mir gesagt wird wer mich angezeigt bzw beschuldigt hat?

Verlangen kann man viel, jedoch muss nicht jedes Verlangen auch erfüllt werden. Die Ermittler werden in der Regel solche Auskünfte auf einfache Anfrage nicht einfach herausgeben.

In der Akte sollte jedoch drin stehen, wie die Ermittler zu den Erkenntnissen kamen.


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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Man (nicht ich) wird nervös, stottert rum,verhaspelt sich und schon wird es anders ausgelegt als es gemeint war. Aber hingehen wollen Sie unbedingt? Na dann viel Spaß - wieder einer, der meint, er ist ganz schlau und kann unsere Warnungen ignorieren...
Für solch einen Fall,so denke ich,ist es doch sinnvoll jemanden dabei zu haben Stellen sich mal vor: Dazu haben Sie gar kein Recht. Sie haben das Recht, nicht hinzugehen, aber diese sinnvolle Lösung gefällt Ihnen ja offenbar nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
guest-12311.04.2021 21:24:45
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

@muemmel:
wieso,durch hingehen,meiner Personendaten angeben und sagen dass ich nichts sage und einen Anwalt hinzuziehe kann mir doch nichts passieren. Danach werde ich auch direkt aufstehen und gehen ohne mich auf Diskusionen oder weiteres einzulassen

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119578 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Speedy79):
wieso,durch hingehen,meiner Personendaten angeben und sagen dass ich nichts sage und einen Anwalt hinzuziehe kann mir doch nichts passieren.

Stimmt.

Das könnte man aber auch schriftlich machen. Spart zeit und Geld.


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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

hingehen,meiner Personendaten angeben und sagen dass ich nichts sage und einen Anwalt hinzuziehe kann mir doch nichts passieren. Und das wollen Sie warum PERSÖNLICH tun? Denn Sie könnten das schriftlich machen, telefonisch oder per schlichtem Wegbleiben. Das wollen Sie alles nicht. Kurzum - es drängt Sie, zu reden.
Danach werde ich auch direkt aufstehen und gehen ohne mich auf Diskusionen oder weiteres einzulassen Nein, werden Sie nicht.

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