Vorladung statt Anhörungsbogen

12. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Karen81
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorladung statt Anhörungsbogen

Hi Alle,

hab letztens einen Ladendiebstahl begangen.. meinen ersten.. 60 EUR warenwert und hatte hier davon geschrieben. Hab grad voll Panik, weil ich anstatt nem Fragebogen ne Vorladung bekommen hab. Hat das was zu sagen, das die mich persönlich sehen wollen?? Voll peinlich, denen das ins Gesicht zu gestehen :(

LG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 213x hilfreich)

das liegt wohl daran dass es über der bagatellgrenze 50 euro liegt.

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Das hat nichts zu bedeuten. Sie müssen ja nicht zur Polizei gehen. Wenn Sie sich äußern wollen können Sie auch, statt hinzugehen, einen Brief schreiben.

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#3
 Von 
Karen81
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

d.h. es ist zufall, ob man nen Fragebogen oder ne Vorladung sich fängt?

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Je nachdem ob der Polizist noch irgendwelche Daten braucht um es dem Staatsanwalt recht zu machen.

quote:
weil ich anstatt nem Fragebogen ne Vorladung bekommen


Mit der Erfahrung wird es dann auch keinen Strafbefehl mehr geben. Sondern ne Verhandlung und eine höhere Strafe. Aber die erklärt die dann ein Richter in einem vollen Gerichtssaal auch ausführlich.

Mit Glück ist ne Schulklasse im Zuschauerraum die sich mal nen echten Verbrechen anschauen sollen - als Abschreckung - hoffentlich nicht aus deiner alte Schule - die dich kennen

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#5
 Von 
Karen81
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

..woher haben sie die erfahrung?

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Es wird hier mit großer Sicherheit keine Verhandlung geben (es sei denn, die Tat wird bestritten). Der Umstand, ob dem Beschuldigten via Anhörungsbogen oder via Vorladung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird hat als solche keinerlei Einfluß auf die weitere Art der Erledigung. Da es sich um die erste Straftat handelt (oder ist es nur der erste Ladendiebstahl und es gibt bereits andere Vorverurteilungen) kann man hier auch durchaus mit einer Einstellung nach § 153a StPO rechnen. Falls die nicht kommt, dann zu 90% Strafbefehl. Die Terminkalender der Gerichte sind so schon eng genug, als sich noch mit geständigen Ladendieben in einer Hauptverhandlung befassen zu müssen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#7
 Von 
Karen81
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

neee, erste tat überhaupt, die blöde karen is ja auch geständig :( und es wäre voll die erleichterung,w enn es schriftlich abging. Ne einstellung fänd ich natürlich suuper...

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#8
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Den Aufwand, im Ermittlungsverfahren einen 153a zu machen, wird kein Amtsanwalt betreiben.
Entweder gibts einen Strafbefehl oder noch eine Einstellung nach § 153. Das kann man aber nicht vorhersagen. Kommt sicher auch darauf an, ob eine Einlassung erfolgt und wie die aussieht.

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#9
 Von 
Karen81
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 2x hilfreich)

wenn einlassun stellungnahme von mir bedeutet: klaro werd ich was sagen und klaro werd ich die sache zugeben. wasn sonst ;)

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

"Einlassung" nennt man das, was ein Beschuldigter mündlich oder schriftlich von sich gibt. Also meint es Ihre Stellungnahme.

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