Ich habe vor einigen Tagen eine Vorladung als Beschuldigter bekommen Es geht um §202a Auspähen von Daten. Die Vorladung kam von der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Dazu gab es noch die Info "Ihr Erscheinen ist erforderlich wegen: (und dann irgendeine Aktennummer oder so).
Ich bin jetzt natürlich komplett durch den Wind. Ich habe gerade mein Traumjob gefunden, nach langer Suche. Ich will nicht das alles wieder kaputt geht
Zu der Vorladung muss ich ja nicht hin. Was wäre dann der nächste Schritt? Was passiert dann? Was ist da der Zeitrahmen?
Auch weiß ich garnicht worum es da geht oder wer mich beschudigt. Irgendwo muss wahrscheinlich meine IP oder sowas aufgetaucht sein. Ist sowas als Beweismittel überhaupt rechtens? Eine IP beweist doch nicht das ich wirklich an dem PC saß und was auch immer gemacht habe.
Sagt so eine Vorladung schon irgendwas darüber aus ob die Beweismittel "brauchbar" sind?
Ich bin nicht vorbestraft und meine Sozialprognose ist sicherlich gut. Klar....Glaskugel......aber ist da eine Freiheitsstraße wirklich wahrscheinlich?
Danke euch
Vorladung wegen §202a
27. Mai 2022
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Frage vom 27. Mai 2022 | 21:36
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen §202a
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#1
Antwort vom 27. Mai 2022 | 22:27
Von
Status: Lehrling (1909 Beiträge, 1138x hilfreich)
Ja. Am Ende entscheidet dann ein RIchter, ob er noch Zweifel daran hat, dass Sie auch der Täter (bei was auch immer) gewesen sind. Dass es da überhaupt um Ihre IP geht, ist doch auch pure Spekulation. Außer natürlich Sie wissen durchaus, worum es gehen könnte...Zitat:Ist sowas als Beweismittel überhaupt rechtens?
Absolut nicht. Die Vorladung ist "normal" für ein Ermittlungsverfahren. Und reiheinweise Ermittlungsverfahren führen zu absolut nichts. Es ist nicht ansatzweise gesagt, dass bisher schon jemand mit juristischem und/oder kriminalistischem Verstand über Ihre Akten nachgedacht hat.Zitat:Sagt so eine Vorladung schon irgendwas darüber aus ob die Beweismittel "brauchbar" sind?
Da weder Sie noch wir hier wissen, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird, kann man da gar nichts zu sagen. Die Zahl der Straftäter die nur wegen § 202a im Knast sitzen, dürfte denkbarst gering sein. Als Ersttäter sitzt da vermutlich gar keiner.Zitat:ist da eine Freiheitsstraße wirklich wahrscheinlich?
Realistischerweise ist dieser Traumjob überhaupt nicht gefährdet. Ist der Job im öffentlichen Dienst oder irgendwie sicherheitsrelevant?Zitat:Ich habe gerade mein Traumjob gefunden
Vorladung zur Staatsanwaltschaft, weitere Ermittlungsmaßnahmen, Einstellung des Verfahrens oder Anklageerhebung/StrafbefehlsantragZitat:Was wäre dann der nächste Schritt?
Circa zwei Wochen bis mehr als ein Jahr.Zitat:Was ist da der Zeitrahmen?
#2
Antwort vom 27. Mai 2022 | 22:53
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa. Am Ende entscheidet dann ein RIchter, ob er noch Zweifel daran hat, dass Sie auch der Täter (bei was auch immer) gewesen sind. Dass es da überhaupt um Ihre IP geht, ist doch auch pure Spekulation. Außer natürlich Sie wissen durchaus, worum es gehen könnte... :
naja weil ich mir einfach nix anderes vorstellen kann außer das irgendwo meine IP mal aufgetaucht ist.
ZitatAbsolut nicht. Die Vorladung ist "normal" für ein Ermittlungsverfahren. Und reiheinweise Ermittlungsverfahren führen zu absolut nichts. Es ist nicht ansatzweise gesagt, dass bisher schon jemand mit juristischem und/oder kriminalistischem Verstand über Ihre Akten nachgedacht hat. :
oh echt? In meiner Vorladung steht aber das die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde. Oder ist das einfach ein Standartspruch?
ZitatRealistischerweise ist dieser Traumjob überhaupt nicht gefährdet. Ist der Job im öffentlichen Dienst oder irgendwie sicherheitsrelevant? :
Ok das ist mir das absolut wichtigste. Ich kann eigentlich mit allem Leben außer mit Strafen die meinen Job gefährden (Freiheitsstrafe oder Arbeitgeber bekommt von der Ermittlung wind).
Eine Frage habe ich noch. Klar wird immer gesagt hol dir einen Anwalt. Aber hat ein Anwalt für mich stand jetzt schon Voteile? Ich meine zur Vorladung muss ich eh nicht. Was wäre denn der Nachteil wenn ich erst einen Anwalt einschalte wenn dann ein Brief kommt den ich nicht ignorieren kann?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Mai 2022 | 09:16
Von
Status: Praktikant (921 Beiträge, 160x hilfreich)
Zitatoh echt? In meiner Vorladung steht aber das die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde. Oder ist das einfach ein Standartspruch? :
Nein eigentlich nicht, das heißt also, Sie müssen dort erscheinen. So hört sich das zumindest für mich an. Auf vielen Internet-Seiten liest man es noch anders, aber das hat sich vor ein paar Jahren mal geändert. Sie müssen aber als Beschuldiger nichts zur Sache aussagen, wenn Sie nicht möchten.
ZitatIch bin nicht vorbestraft und meine Sozialprognose ist sicherlich gut. Klar....Glaskugel......aber ist da eine Freiheitsstraße wirklich wahrscheinlich? :
Das kommt vermutlich drauf ankommen, wie lange Ihre Vorstrafenliste ist oder ob Sie z.B. auf Bewährung sind, aber ich würde mal nicht direkt vom Schlimmsten ausgehen.
Sie sollten erstmal rausfinden, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und was es für Beweise gibt.
-- Editiert von CarstenF am 28.05.2022 09:32
#4
Antwort vom 28. Mai 2022 | 09:59
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 4x hilfreich)
Zitatdas heißt also, Sie müssen dort erscheinen. :
Nein, seit der StPO Reform vor ein paar Jahren sind Zeugen verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen, wenn die Vorladung von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde. Beschuldigte müssen weiterhin nur direkt zur Staatsanwaltschaft oder zum Gericht.
#5
Antwort vom 28. Mai 2022 | 10:18
Von
Status: Praktikant (921 Beiträge, 160x hilfreich)
Danke, ist natürlich richtig, die Änderung bezog sich nur auf Zeugen. War noch früh am Morgen.
#6
Antwort vom 28. Mai 2022 | 13:25
Von
Status: Weiser (16548 Beiträge, 9314x hilfreich)
ZitatAber hat ein Anwalt für mich stand jetzt schon Voteile? :
Ein Anwalt könnte bequem herausbekommen, was Ihnen genau vorgeworfen wird und welche Beweise vorliegen.
Das weitere Vorgehen hängt ja davon ab , was man Ihnen vorwirft.
#7
Antwort vom 28. Mai 2022 | 13:35
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
ZitatKlar wird immer gesagt hol dir einen Anwalt. :
Anwälte empfehlen das immer.
ZitatAber hat ein Anwalt für mich stand jetzt schon Voteile? :
Der Nachteil ist erst einmal, das der Anwalt Geld kostet. Die Honorarforderung kann dabei schnell Richtung 1.000€ gehen. Das ist natürlich dann besonders blöd, wenn sich die Sache schnell auflösen lässt, weil es sich z.B. um eine Verwechslung o.ä. handelt.
Der Vorteil eines Anwaltes ist vor allem, dass er davor schützt, dass man sich durch ungeschickte Aussagen weiter reinreitet.
ZitatIch meine zur Vorladung muss ich eh nicht. :
Das ist richtig, jedoch ist die Verweigerung der Aussage jedenfalls dann im Regelfall eine schlechte Idee, wenn man unschuldig ist.
ZitatWas wäre denn der Nachteil wenn ich erst einen Anwalt einschalte wenn dann ein Brief kommt den ich nicht ignorieren kann? :
Der Nachteil wäre, dass man bereits Aussagen gemacht hat, die der Anwalt nicht wieder aus der Welt schaffen kann.
Zitatweil ich mir einfach nix anderes vorstellen kann außer das irgendwo meine IP mal aufgetaucht ist. :
Das Auftauchen der eigenen IP-Adresse passt eher nicht zum § 202a StGB, es sei denn man hat sich irgendwo mit fremden Zugangsdaten eingeloggt.
#8
Antwort vom 28. Mai 2022 | 14:19
Von
Status: Unbeschreiblich (120294 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatDie Honorarforderung kann dabei schnell Richtung 1.000€ gehen. Das ist natürlich dann besonders blöd, wenn sich die Sache schnell auflösen lässt, weil es sich z.B. um eine Verwechslung o.ä. handelt. :
Akteneinsicht zum Pauschalpreis (ab 60 EUR)
Gibt es gleich hier nebenan:
https://www.123recht.de/rechtshop.asp?product=149
Ist dann doch wesentlicher als der Komplettauftrag - den kann man später einem beliebigen Anwalt übertragen.
Oder man stellt selber Antrag auf Akteneinsicht.
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