Vorladung wegen Beleidigung per sms / Hab da noch ne wichtige Frage

28. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Martin27
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 36x hilfreich)
Vorladung wegen Beleidigung per sms / Hab da noch ne wichtige Frage

Hallo noch mal an alle,
ich habe vor ein paar Tagen schon mal geschrieben, habe aber noch ein paar Fragen, weil mich das wirklich alles nervös macht.
Also, wie einige von Eich vielleicht wissen oder man auch weiter unten nachlesen kann, habe ich jemanden per einmaligen sms beleidigt und mich dafür bei der betreffenden Person auch entschuldigt. Es handelte sich, wie ich schon mal sagte um eine sms über einen Internetdienst, es war also kein Handy im Spiel, auch wenn da eine Handynummer generiert wurde.
Gestern bin ich dann zur Polizei, weil ich halt eine Vorladung wegen dieser Ermittlungssache bekommen habe, die Frau hat halt Anzeige erstattet.
Ich habe da keine Ahnung, weil ich nicht jede Woche bei der Polizei sitze. Zunächst einmal bin ich natürlich belehrt worden, dass ich nichts zur Sache oder nicht ohne Anwalt Auskunft erteilen müsse. Nun gut, Angst hat es mir schon gemacht, aber ich habe dann halt ausgesagt, wahrheitsgemäß natürlich. Ich denke, bei einer Ermittlungssache wegen Beleidigung ist es wohl nicht sinnvoll zu schweigen oder? Zumal ich es ja gar nichgt abstreiten kann, denn schließlich habe ich mich dafür entschuldigt. Außerdem macht es doch einen besseren Eindruck, wenn man sich auf die Vorwürfe einlässt oder?
Nun gut, man hat mir eben das ganze vorgelesen. Wie ich schon vorher erzählte, ist man wohl, weil die Frau scheinbar einen ihr bekannteren Täter als Täter sehn wollte, tatsächlich auf noch eine andere Person während der Ermittlungen gestoßen. Ich will da gar nicht so sehr auf Einzelheiten eingehen. Jedenfalls klärte mich der Polizist eindringlich darüber auf, dass auf mich ein Verfahren wegen Tatvereitelung oder so erwarten würde wenn ich bei diese Aussage (dass ich es war) bleiben würde und man herausfinden würde, dass meine Ausssage nicht der Wahrheit entspricht. Ich finde das Quatsch und in gewählteren Worten auch so zum Ausdruck gebracht, denn wozu sollte ich mich zu einer Tat bekennen wenn ich es nicht gewesen bin, das ist doch verrückt. Zu dem ich die andere Person nicht kenne, aber selbst wenn, würde ich für niemand anderen den Kopf hinhalten.
Na ja, dann ging es weiter, dass die Frau behauptet, ich hätte mich strikt geweigert, die Handynummer heraus zu geben, mit der ich die sms geschrieben habe. Ich habe damals innerhalb meiner Entschuldigungen sowohl der Frau als auch jetzt eben gestern dem Polizisten erklärt, dass ich die sms über den PC verschickt habe, die Nr. da sie scheinbar nach dem Zufallsprinzip generiert wird, nicht kenne. DEm Polizisten habe ich erklärt, dass ich zwar sicherlich ein Handy besitze, ich diese Nr aber selbstverständlich nicht angegeben habe, da ich über die Nr nichts verschickt habe, es tut also nichts zur Sache.
Oder war ich verpflichtet, dieser Frau meine Privatnummer zu geben? Ihre steht auf ihrer Forenseite, also ich habe sie nicht erschlichen oder ertrickst, sie hat sie öffentlich gemacht. Da ich aus Erfahrungen der Vergangenheit mit Vergeltungen seitens einiger Lakaien aus dem Forum rechne habe ich also meine Nr dieser Frau nicht gegeben.
Aber bei der Polizei musste ich gestern meine Telefonnummer angeben, und hieraus resultiert meine erste Frage:

Wenn ich meine Telefonnummer bei der Polizei angeben musste, kommt dann diese Frau, die die Anzeige erstattet hat irgendwie an diese Telefonnummer oder Adresse oder was auch immer heran, oder fällt das unter den Datenschutz? Darf die Polizei so etwas weitergeben?

Es kam dann aber noch etwas hinzu, was eindeutig nicht der Wahrheit entspricht. Ich habe mich nach dieser Sache recht schnell aus deisem Forum gelöscht und dies auch so dieser Frau gesagt, weil es der einzig konsequente Schritt war und ich sowieso nichts mehr damit zu tun haben wollte. Nun hat diese FRau behauptet, ich hätte mich zwar gelöscht, aber unmittelbar danach wieder angemeldet, das würde ihr Webmaster auf den ersten Blick sehen. Das ist eine glatte Lüge. Ich muss dazu sagen, dass das Anmeldeverfahren etwas kompliziert ist, in dem Sinne, dass man sich halt beim Forenmaster per Formular anmelden muss, - dabei muss eine Festnetz-Telefonnummer hinterlegt werden. Die IPs werden auch gespeichert, damit will man wohl Doppelanmeldungen verhindern. Ich muss gestehen, dass, als ich mich zum ersten Mal im Frühjahr vergangenen Jahres angemeldet habe, zwei Accounts hatte, von zwei verschiedenen Rechnern aus. Ich hatte mein erstes Passwort vergessen und da die meinten, dann hätte ich Pech gehabt, habe ich mich vom Unirechner noch mal neu angemeldet. Dieses zweite Mal habe ich es einfach mít einer Handynummer versucht, das wird zwar angebloich nicht akzeptiert,m der Forenmaster hat es damals unter dem Motto "ausnahmsweise würde er es mal machen aber ich dürfe es niemanden weiter sagen" dann doch akzeptiert. Er hat noch nicht einmnal zurück gerufen, wie er das bei Festnetz macht, wahrscheinlich weil er die hohen Kosten scheut. Wie dem auch sei, - die beiden Anmeldungen fanden Mitte vergangenen Jahres statt und eben nicht wie man nun behauptet im Februar statt.
Kann man gegen diese Falschaussage eigentlich was machen? Ich meine es ist einfach nachweislich nicht so, wozu sollte ich mich wieder anmelden, wenn ich mit diesem Verein sowieso nichts mehr zu tun haben möchte? Um mir die Hetzjagd auf mich anzusehen? Em Levve nit. Es ist einfach gelogen, eine falsche Behauptung. Angesehen davon, dass man sie nicht beweisen kann, weil es nie eine Neuanmeldung gegeben hat, werden die Herrschaften behaupten, sie hätten diese Anfrage zur Anmeldung, schließlich muss der Admin einen ja freischalten, sofort wieder gelöscht. Ich vermute mal, diser Admin wollte seinen Fehler damit aus dem Vorjahr vertuschen.
Man kann von mir halten was man will, wie gesagt, es tut mir leid was ich getan habe, - aber ich bin kein Lügner und bei der Wahrheit sollte man schon bleiben, es ist einfach gelogen und so etwas lasse ich nicht auf mir sitzen.
Die Polizei hat sich gestern sehr bedeckt gehalten was nun geschieht, man sagte eben nur, dass jetzt die Vernehmung an die Staatsanwaltschaft zurück geht und man dann halt abwarten muss was drauß wird, - ob das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird oder ein Strafantrag, - heißt das so??? gestellt wird oder nicht.
Was bedeutet das und womit habe ich dann zu rechnen? Wenn ich mich recht erinnere hat jemand gesagt, dass so was von der Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses eingestellt wird und das ganze dann auf den Privatklageweg verwiesen wird. Gibt es da irgendwelche Fristen, bis die Gegenseite privat geklagt hat, wenn überhaupt? Ab wann, kann ich denn die ganze Sache als erledigt ansehen? Und wie gesagt, darf die Polizei an die Anzeigenerstatterin meine private Anschrift und Telefonnummer weitergeben und bin ich da vom Datenschutz her abgesichert, sofern ich die Daten nicht heraus gegegeben habe, was ich definitiv nicht getan habe?
Mich bringt das wirklich um den Verstand.
In der Hoffnung auf rasche Antworten, lieben Gruß,
Martin

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Martin,

ich kenn mich nun wirklich nicht im Strafrecht aus, aber ich hab mich mal durch deine km-langen Texte gekämpft und mir tut das echt schon fast leid, was da bei dir abgeht! Deshalb *mal nach oben schieb*

Du hast ja in deinem anderen Thread schon einige Antworten bekommen und ich persönlich kann mir das einfach nicht vorstellen, dass wegen sowas tatsächlich jemand tätig wird!?! Sachen gibt`s! Die Frau hat wohl zu viel Zeit!

Wie schon geschrieben wurde, würde ich mich nicht so verrückt machen! Hilft dir nicht viel weiter, ich weiß!

Du hast wahrheitsgemäß ausgesagt, mehr kannst du nicht tun!

Ich gehe nicht davon aus, dass diese Person deine Handy-Nr. und Anschrift erfährt!

Alles andere, bezüglich z.B. der angeblichen erneuten Anmeldung, müssen DIE dir beweisen! Nicht du musst beweisen, dass es nicht so ist!

Hoffe, meine Ausführungen haben ihre Richtigkeit, wenn nicht, wird sich sicher jemand zu Wort melden! :neck:

Viel Glück und mach dich nicht so fertig!

Viele Grüße,
Micha

PS: Du solltest dich etwas kürzer fassen, dann würden sicher auch mehr Antworten kommen! So lange Texte sind extrem anstrengend und dann auch noch ohne Absatz!



-- Editiert von Micha81 am 28.02.2007 20:53:15

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Martin27
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Micha,
vielen Dank für Deine Antwort. Ja, sorry, Du hast recht, das mit dem kürzer fassen muss ich noch mal üben, das mit den Absätzen auch, ich rutsche da von einem Extrem ins andere, früher habe ich zu viele Absätze gemacht, jetzt keinen mehr ;-)

Ich hoffe mal, dass diese Frau mit ihrem Verein nicht an meine Handynummer, Festnetznummer oder Anschrift kommt, da würde sonst noch was nachkommen.

Kann mir vielleicht jemand sagen, wie lange so was dauern kann, wenn meine Aussage am Dienstag aufgenommen hat, - bis die Staatsanwaltschaft einen Strafantrag oder so stellt oder eben das ganze abweist.
Und wie lange hat die Frau Zeit, auf dem Privatklageweg tätig zu werden?
Gibt es da Fristen? Ich würde das ganze gerne irgendwann mal abhaken können. Ich bin Examenskandidat und kurz vorm Studienabschluss. Gedanken daran, was diese Person noch alles an Geschützen auffahren kann oder könnte sind natürlich recht belastend.

Und diese Falschaussage, ich hätte mich erneut angemeldet... ich mag wie gesagt da ausgetickt sein, aber man kann doch eigentlich bei der Wahrheit bleiben, - oder?
Nochmals danke,
Martin

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1144
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Martin,

auch wenn sich dein Anliegen evtl. schon erledigt hat oder nicht mehr interessant ist, weils schon so abgerutscht ist:

Ich habe auch schon einmal Anzeige erstattet. Allerdings wegen Betrug (eBay, ausländischer VK).

Da habe ich erst nach sage und schreibe einem halben Jahr, als ich es schon fast vergessen hatte, ein Schreiben vom SA erhalten, dass die Ermittlungen eingestellt wurden!

Das wollt ich nur noch sagen, auch wenn der Fall etwas anders war!

Hoffe, du hast dich inzwischen etwas beruhigt, denn dir kann eigentlich wirklich nicht viel bis gar nichts geschehen!

Aber wie`s bei dir weitergeht, interessiert mich trotzdem!

Viele Grüße,
Micha ;)

-- Editiert von Micha81 am 04.03.2007 21:53:06

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Martin27
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Micha,
danke noch mal für Deine Nachfrage. Wirklich beruhigt habe ich mich bisher leider noch nicht wirklich :( . Irgendwie macht mich das alles mehr als nervös, - zumal hier manchmal etwas widersprüchlich ist, - jetzt nicht Dich betreffend sondern allgenein, vielleicht kenne ich mich auch einfach zu wenig damit aus.
Ich hoffe wirklich mal, dass mir nicht viel passieren kann, - aber was man dann unter dem "nicht viel" zu verstehen :???: :sweat:
Ein halbes Jahr zu warten, - das ist heftig. Ich hoffe, hier geht alles halbwegs schnell über die Bühne.
Gruß,
Martin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hasi56
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo martin
habe mir einen teil deines problems durchgelesen, alles war etwas anstrengend.
ich habe so einen fall(beleidigung per sms) im familienkreis auch schon erlebt.
klar ist das grosser mist, aber ich denke mal so dramatisch wird es nicht.
mein bruder hat eine frau auf sesitische weise arg beschimpt(ihre handynr aus einer kontaktanzeige)
es gab ein schreiben, wo er den tatbestand zugegeben hat, und ca ein dreivierteljahr später kam das urteil.
150 euro an die gewisse frau in 3 monatsraten zahlbar. nach ablauf der ratenzahllung kam nochmal ein brief und er musste die zahlungen nachweisen, und damit war die sache gegessen.
hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.

1x Hilfreiche Antwort

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