Vorladung wegen Betäubungmittelverstoß

28. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gitti_Rosa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Betäubungmittelverstoß

Hallo zusammen,
Ein Freund von mir wurde mit 7g Cannabis in der Schule erwischt. Die Schule meinte, dass sie ihn anzeigen. Der Sozialpädagoge der Schule meinte zu ihm, dass er mit der Polizei gesprochen hat und dass er von der Polizei Post bekommt in 2-3 Wochen. Nun sind 5 Wochen um und es ist nichts passiert. Kann es sein, dass durch die aktuelle Corona Kriese der Fall nicht weiter verfolgt wird?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Nö, solange wir nicht auf eine postapokalyptische Zukunft zusteuern wo das Gesetz des Stärkeren gilt und wir um das Essen in der Donnerkuppel kämpfen müssen wird da noch was kommen. Dauert halt nur ein wenig im Moment.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Nun sind 5 Wochen um und es ist nichts passiert. Das war schon vor der Krise nicht rasend ungewöhnlich...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Gitti_Rosa):
dass er von der Polizei Post bekommt in 2-3 Wochen.

2-3 Monate dürften realistischer sein, derzeit eventuell eher 5-6 Monate.




-- Editiert von Harry van Sell am 29.03.2020 00:35

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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