Vorladung wegen Betrug §263

13. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
go533578-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Betrug §263

Hallo,
ich habe gestern einen Brief von der Kriminalpolizei bekommen.
Ich wurde Vorgeladen als Beschuldigter nach §263 (Betrug) zum Nachteil Herrn X.
Angaben zu meiner Person:
-ich bin unter 21 Jahre
-habe keine Vorstrafen
-habe keine Ahnung um was es sich da handelt
-kenne Herrn X nicht
-bin Auszubildender, daher wird ein Anwalt sicher zu teuer

Zu meiner Frage:
Wie genau verhalt ich mich jetzt?
Muss ich zwingend hin gehen? Was wäre an meiner Stelle ratsam?

Mit freundlichen Grüßen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie können hingehen, müssen das aber nicht. Wenn Sie hingehen wird man Ihnen den Tatvorwurf erläutern, was den Vorteil hat, dass Sie wissen, um was es genau geht. Sie müssen aber auch dann nichts dazu sagen oder können sich vorbehalten, das später zu tun oder erstmal Rechtsrat einholen zu wollen.

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#2
 Von 
go533578-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wastl):
Sie können hingehen, müssen das aber nicht. Wenn Sie hingehen wird man Ihnen den Tatvorwurf erläutern, was den Vorteil hat, dass Sie wissen, um was es genau geht. Sie müssen aber auch dann nichts dazu sagen oder können sich vorbehalten, das später zu tun oder erstmal Rechtsrat einholen zu wollen.


Könnte ich auch die zuständige Polizeistelle per E-Mail oder per Telefon fragen, um was es geht?
Somit spare ich mir den weiten Weg. Mich wundert es nur, dass die Polizeidienststelle in einer Stadt ist, die 70km von meinem zuhause entfernt liegt. Wir haben in unserer Umgebung auch Polizeistellen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie können es zumindest versuchen. Es kann sein, dass man sich darauf beruft, am Telefon keine Auskünfte zu erteilen, weil nicht überprüft werden kann, ob Sie tatsächlich Sie sind. Aber man kann Ihnen wenigstens sagen, um was es eigentlich geht, z.B. Betrug bei Ebay im September durch vorgeblichen Verkauf von irgendwas. Nur so als Beispiel.

Sie könnten auch - unter Hinweis auf die weite Anreise - angeben bzw. darum bitten, dass die Vernehmung (jedenfalls dann, wenn Sie etwas sagen wollen) bei einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe erfolgt. Dagegen sprich ja nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go533578-70
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wastl):
Sie können es zumindest versuchen. Es kann sein, dass man sich darauf beruft, am Telefon keine Auskünfte zu erteilen, weil nicht überprüft werden kann, ob Sie tatsächlich Sie sind. Aber man kann Ihnen wenigstens sagen, um was es eigentlich geht, z.B. Betrug bei Ebay im September durch vorgeblichen Verkauf von irgendwas. Nur so als Beispiel.

Sie könnten auch - unter Hinweis auf die weite Anreise - angeben bzw. darum bitten, dass die Vernehmung (jedenfalls dann, wenn Sie etwas sagen wollen) bei einer Polizeidienststelle in Ihrer Nähe erfolgt. Dagegen sprich ja nichts.


Hallo
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Eine kurze Auskunft kann ich auch per E-Mail erlangen oder nur mit dem Telefon?
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Rufen Sie doch einfach an ... statt hier lange zu posten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Chance am Telefon eine Auskunft zu bekommen ist ungleich größer, als per Mail. Eine Mail wird im Zweifel gar nicht beantwortet.

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