Vorladung wegen Betrug - Aussagen oder nicht?

29. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
go524121-23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Betrug - Aussagen oder nicht?

Hallo,
neulich meinte mein Nachbar, dass die Polizei bei ihm war und wissen wollte, ob er ein Paket von der Post für mich angenommen hat und ich es abgeholt habe, was er bejahte. Nun habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen wegen Betrug für einen Zeitraum ab 16.04. Ich rief bei der Polizei an und er hat angedeutet, dass es um eine Bestellung ging. Tatsächlich habe ich am 16.04. ein Paket beim Nachbarn abgeholt. Die Bestellung hatte ich per Vorkasse bezahlt. Ich habe den Shop nochmal kontaktiert und die meinten, die hätten meine Zahlung auch erhalten und es wäre alles in Ordnung. Nun kann ich nicht nachvollziehen wer und warum ich angezeigt wurde.

Ich möchte zur Vorladung gehen, weil ich wissen will was los ist. Wenn ich Aussage, dass ich ein Paket bestellt und beim Nachbarn abgeholt habe, könnte das zum Nachteil für mich werden?
In den angegebenen Zeitraum habe ich viele Bestellungen getätigt und alle bezahlt. Mahnungen bekam ich nicht.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von go524121-23):
Wenn ich Aussage, dass ich ein Paket bestellt und beim Nachbarn abgeholt habe, könnte das zum Nachteil für mich werden?
Klar, da aber niemand von uns hier Hellsehen kann ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Man muß ja nun auch nicht paranoid werden. ;) Wenn man sich bei bestem Willen nichts vorzuwerfen hat, wird es auch recht schwierig werden, sich durch eine Aussage Probleme zu "erzeugen".

Als Unschuldiger kann man aber in der Regel eine Sache viel schneller aus dem Weg räumen, wenn man mit der Polizei redet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go524121-23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Man muß ja nun auch nicht paranoid werden. ;) Wenn man sich bei bestem Willen nichts vorzuwerfen hat, wird es auch recht schwierig werden, sich durch eine Aussage Probleme zu "erzeugen".

Als Unschuldiger kann man aber in der Regel eine Sache viel schneller aus dem Weg räumen, wenn man mit der Polizei redet.


Danke, hast Recht. Ich beruhige mich und kann ja dann berichten, was rausgekommen ist. :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go524121-23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich wollte mal berichten, was rausgekommen ist und dass das Ganze nicht so schlimm war, falls mal jemand mit ähnlichen Problemen das Thema googlet und hier landet ;)

Ich habe meine Bankverbindung geändert und bei Paypal eingetragen und diverse Dinge bestellt. Leider hatte ich mich bei der IBAN vertippt. PayPal buchte also Geld von einem fremden Konto ab. Die Person, der dieses Konto gehört, hat mich angezeigt.
Die Anzeige geht trotzdem zur Staatsanwaltschaft, aber Sorgen brauche ich mir wohl keine machen.



-- Editiert von go524121-23 am 12.09.2019 20:29

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
aber Sorgen brauche ich mir wohl keine machen.


Insoweit du nicht einschlägig vorbestraft bist, und es sich um einen nachvollziehbaren Vertipper handelt, der dennoch eine valide IBAN geliefert hat, vielleicht nicht.

Was mich etwas wundert ist, dass man ein Konto dass man in seinem Paypal-Account dauerhaft zum Lastschrifteinzug hinterlegt mittels Code bestätigen muss (der im Verwendungszweck einer ein oder zwei Cent Überweisung steht, die von PP kommt). Das kann hier ja nicht stattgefunden haben.

Zwar kann man via Paypal auch mit Lastschrift zahlen, ohne überhaupt ein eigenes PayPal Konto zu haben, dann muss man jedoch die IBAN jedes Mal von Neuem eingeben. Und man müsste dann also jedes Mal denselben(!) Vertipper hingelegt haben, was schon etwas merkwürdiger wäre.

Außerdem wird sich auch die Staatsanwaltschaft fragen, ob und warum offensichtliche nie aufgefallen ist, dass PayPal nie etwas vom eigenen Konto eingezogen hat.

Ganz so laut würde ich daher die Entwarnungs-Sirene noch nicht heulen lassen. ;)



-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.09.2019 22:19

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Bei der IBAN ist es so gut wie ausgeschlossen, sich zu "vertippen". Ein Zahlendreher ist nicht möglich aufgrund der Prüfziffer.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ein Zahlendreher ist nicht möglich aufgrund der Prüfziffer.

Die IBAN verwendet lediglich eine zweistellige ISO 7064 Prüfziffer. Damit ist die Chance 1:100 bei einem Vertipper dennoch eine gültige IBAN zu erhalten. Ein Zahlendreher ist also nicht gerade unwahrscheinlich.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go524121-23
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
aber Sorgen brauche ich mir wohl keine machen.


Insoweit du nicht einschlägig vorbestraft bist, und es sich um einen nachvollziehbaren Vertipper handelt, der dennoch eine valide IBAN geliefert hat, vielleicht nicht.

Was mich etwas wundert ist, dass man ein Konto dass man in seinem Paypal-Account dauerhaft zum Lastschrifteinzug hinterlegt mittels Code bestätigen muss (der im Verwendungszweck einer ein oder zwei Cent Überweisung steht, die von PP kommt). Das kann hier ja nicht stattgefunden haben.

Zwar kann man via Paypal auch mit Lastschrift zahlen, ohne überhaupt ein eigenes PayPal Konto zu haben, dann muss man jedoch die IBAN jedes Mal von Neuem eingeben. Und man müsste dann also jedes Mal denselben(!) Vertipper hingelegt haben, was schon etwas merkwürdiger wäre.

Außerdem wird sich auch die Staatsanwaltschaft fragen, ob und warum offensichtliche nie aufgefallen ist, dass PayPal nie etwas vom eigenen Konto eingezogen hat.

Ganz so laut würde ich daher die Entwarnungs-Sirene noch nicht heulen lassen. ;)



-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.09.2019 22:19


Vorbestraft bin ich nicht.
Paypal hat keinen Code zwecks Kontobestätigung verlangt (zumindest nicht sofort) . Das wurde bei meinem ersten Bankkonto gemacht, aber nicht, als ich das neue Bankkonto meinem Account zugefügt habe.
Ich überprüfe mein Konto nur alle 2 Monate, daher ist mir nicht aufgefallen, dass das Geld nicht abgebucht wurde. Nachdem Paypal mir schrieb, dass die Beträge nicht vom Konto abgebucht werden konnten, habe ich das Geld sofort an Paypal überwiesen.

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