Hallo,
neulich meinte mein Nachbar, dass die Polizei bei ihm war und wissen wollte, ob er ein Paket von der Post für mich angenommen hat und ich es abgeholt habe, was er bejahte. Nun habe ich eine Vorladung von der Polizei bekommen wegen Betrug
für einen Zeitraum ab 16.04. Ich rief bei der Polizei an und er hat angedeutet, dass es um eine Bestellung ging. Tatsächlich habe ich am 16.04. ein Paket beim Nachbarn abgeholt. Die Bestellung hatte ich per Vorkasse bezahlt. Ich habe den Shop nochmal kontaktiert und die meinten, die hätten meine Zahlung auch erhalten und es wäre alles in Ordnung. Nun kann ich nicht nachvollziehen wer und warum ich angezeigt wurde.
Ich möchte zur Vorladung gehen, weil ich wissen will was los ist. Wenn ich Aussage, dass ich ein Paket bestellt und beim Nachbarn abgeholt habe, könnte das zum Nachteil für mich werden?
In den angegebenen Zeitraum habe ich viele Bestellungen getätigt und alle bezahlt. Mahnungen bekam ich nicht.
Vorladung wegen Betrug - Aussagen oder nicht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Klar, da aber niemand von uns hier Hellsehen kann ...ZitatWenn ich Aussage, dass ich ein Paket bestellt und beim Nachbarn abgeholt habe, könnte das zum Nachteil für mich werden? :
Man muß ja nun auch nicht paranoid werden. Wenn man sich bei bestem Willen nichts vorzuwerfen hat, wird es auch recht schwierig werden, sich durch eine Aussage Probleme zu "erzeugen".
Als Unschuldiger kann man aber in der Regel eine Sache viel schneller aus dem Weg räumen, wenn man mit der Polizei redet.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatMan muß ja nun auch nicht paranoid werden. Wenn man sich bei bestem Willen nichts vorzuwerfen hat, wird es auch recht schwierig werden, sich durch eine Aussage Probleme zu "erzeugen". :
Als Unschuldiger kann man aber in der Regel eine Sache viel schneller aus dem Weg räumen, wenn man mit der Polizei redet.
Danke, hast Recht. Ich beruhige mich und kann ja dann berichten, was rausgekommen ist.
Hallo,
ich wollte mal berichten, was rausgekommen ist und dass das Ganze nicht so schlimm war, falls mal jemand mit ähnlichen Problemen das Thema googlet und hier landet
Ich habe meine Bankverbindung geändert und bei Paypal eingetragen und diverse Dinge bestellt. Leider hatte ich mich bei der IBAN vertippt. PayPal buchte also Geld von einem fremden Konto ab. Die Person, der dieses Konto gehört, hat mich angezeigt.
Die Anzeige geht trotzdem zur Staatsanwaltschaft, aber Sorgen brauche ich mir wohl keine machen.
-- Editiert von go524121-23 am 12.09.2019 20:29
Zitat:aber Sorgen brauche ich mir wohl keine machen.
Insoweit du nicht einschlägig vorbestraft bist, und es sich um einen nachvollziehbaren Vertipper handelt, der dennoch eine valide IBAN geliefert hat, vielleicht nicht.
Was mich etwas wundert ist, dass man ein Konto dass man in seinem Paypal-Account dauerhaft zum Lastschrifteinzug hinterlegt mittels Code bestätigen muss (der im Verwendungszweck einer ein oder zwei Cent Überweisung steht, die von PP kommt). Das kann hier ja nicht stattgefunden haben.
Zwar kann man via Paypal auch mit Lastschrift zahlen, ohne überhaupt ein eigenes PayPal Konto zu haben, dann muss man jedoch die IBAN jedes Mal von Neuem eingeben. Und man müsste dann also jedes Mal denselben(!) Vertipper hingelegt haben, was schon etwas merkwürdiger wäre.
Außerdem wird sich auch die Staatsanwaltschaft fragen, ob und warum offensichtliche nie aufgefallen ist, dass PayPal nie etwas vom eigenen Konto eingezogen hat.
Ganz so laut würde ich daher die Entwarnungs-Sirene noch nicht heulen lassen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.09.2019 22:19
Bei der IBAN ist es so gut wie ausgeschlossen, sich zu "vertippen". Ein Zahlendreher ist nicht möglich aufgrund der Prüfziffer.
ZitatEin Zahlendreher ist nicht möglich aufgrund der Prüfziffer. :
Die IBAN verwendet lediglich eine zweistellige ISO 7064 Prüfziffer. Damit ist die Chance 1:100 bei einem Vertipper dennoch eine gültige IBAN zu erhalten. Ein Zahlendreher ist also nicht gerade unwahrscheinlich.
Zitat:Zitat:aber Sorgen brauche ich mir wohl keine machen.
Insoweit du nicht einschlägig vorbestraft bist, und es sich um einen nachvollziehbaren Vertipper handelt, der dennoch eine valide IBAN geliefert hat, vielleicht nicht.
Was mich etwas wundert ist, dass man ein Konto dass man in seinem Paypal-Account dauerhaft zum Lastschrifteinzug hinterlegt mittels Code bestätigen muss (der im Verwendungszweck einer ein oder zwei Cent Überweisung steht, die von PP kommt). Das kann hier ja nicht stattgefunden haben.
Zwar kann man via Paypal auch mit Lastschrift zahlen, ohne überhaupt ein eigenes PayPal Konto zu haben, dann muss man jedoch die IBAN jedes Mal von Neuem eingeben. Und man müsste dann also jedes Mal denselben(!) Vertipper hingelegt haben, was schon etwas merkwürdiger wäre.
Außerdem wird sich auch die Staatsanwaltschaft fragen, ob und warum offensichtliche nie aufgefallen ist, dass PayPal nie etwas vom eigenen Konto eingezogen hat.
Ganz so laut würde ich daher die Entwarnungs-Sirene noch nicht heulen lassen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 12.09.2019 22:19
Vorbestraft bin ich nicht.
Paypal hat keinen Code zwecks Kontobestätigung verlangt (zumindest nicht sofort) . Das wurde bei meinem ersten Bankkonto gemacht, aber nicht, als ich das neue Bankkonto meinem Account zugefügt habe.
Ich überprüfe mein Konto nur alle 2 Monate, daher ist mir nicht aufgefallen, dass das Geld nicht abgebucht wurde. Nachdem Paypal mir schrieb, dass die Beträge nicht vom Konto abgebucht werden konnten, habe ich das Geld sofort an Paypal überwiesen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten