Vorladung wegen Betrugs bekommen

21. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)
Vorladung wegen Betrugs bekommen

Hallo,

ich habe heute eine Vorladung wegen Betrugs zum Nachteil einer Firma bekommen.
Die Firma scheint die Abrechungen für eine Video-Chat-Plattform zu machen.

Ich habe allerdings voher noch nie etwas von der Firma oder der Videoplattform gehört.

Der Termin ist schon am nächsten Mittwoch.

Ist es ratsam oder sogar notwendig sich vorher an einen Anwalt zu wenden, vor allem da ich ja weder die Seite besucht habe noch irgendeinen Kontakt zu den genannten Firmen hatte?

Gruß Mike

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Olidata
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist nicht notwendig jetzt einen Anwalt aufzusuchen, wenn Sie die Firma nicht kennen und sich dort nicht registriert haben muss die Firma Ihnen das erst einmal beweisen indem sie z.Bsp. eine IP vorlegt. Solche Internetplattformen versuchen gerne auf solche agressive Art an Geld zu kommen. Ich denke das die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen wird.

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#2
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Macht es denn Sinn zu dem Termin zu gehen?

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Firma muss gar nichts beweisen. Wenn man Sie strafrechtlich verurteilen will, dann muss die Staatsanwaltschaft Ihnen die Schuld nachweisen. Und vorher wird diese den Sachverhalt ermitteln. Deshalb werden Sie auch vorgeladen. Sie können hingehen, sie müssen das aber nicht. Wenn Sie tatsächlich nichts von der Firma wissen, dann spricht nichts dagegen, zu dem Termin hinzugehen und genau das zu sagen.



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"justice"

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Hi,

Ergänzung zu diesen völlig korrekten Ausführungen: Ein Anwalt wäre hier ziemlich teuer und das Geld wird Ihnen bei einer ja recht wahrscheinlichen Verfahrenseinstellung nicht erstattet. Insofern würde ich in diesem Stadium des Verfahrens keinen Anwalt aufsuchen.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
Peter Jost
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Morgen,

wenn sie nur als Zeuge gerufen sind brauchen sie natürlich keinen Anwalt.


mfg
Peter Jost

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