Vorladung wegen Diebstahl. Was kommt auf mich zu?

21. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
l.ron
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Diebstahl. Was kommt auf mich zu?

Hallo alle miteinander,
vorweg ich weiß nicht ob hier im richtigen Forum bin aber ich schilder trotzdem mein Problem und ich werde mich kurz halten.

Es ereignete sich vor gut 2 Wochen auf einer Abi-Vorfreudeparty.
Ich war dort um den Geburtstag von der Schwester meiner Freundin, zu feiern. Wir hatten alle viel Spaß und haben auch recht viel getrunken.
So gegen 1 Uhr bin ich auf die dumme Idee gekommen, ein paar (5 Stück) Leergutkisten (Fanta, Cola etc) zu klauen, was ich auch gemacht habe. Bin mit den Kisten aber nicht weit gekommen, sondern hab sie ca. 10 m von dem Ort, wo ich sie geklaut habe, deponiert. Die Kisten standen draußen in einem nicht abgesperrten Bereich. Dabei wurde ich gesehen.
Anschließend wurde die Polizei gerufen und ich wurde draußen verhört. Die Polizei hat ein Alkoholtest bei mir durchgeführt 2,1 ppm.
Ich war in Panik und auch aufgeregt und habe so dumm wie ich war, falsche Personalien angegeben, weil ich kein Perso mit hatte, und dass das nicht schlimm genug wäre, bin ich noch weggelaufen.
Heute habe ich eine Vorladung als Beschuldigter erhalten und würde gerne wissen was, in so einem Fall, schlimmstens auf mich zukommen würde.
Und vielleicht könntet ihr mir sagen wie ich mich verhalten sollte.
Danke für eure Hilfe schon mal im Vorraus

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

nötig sind weitere Informationen wie:

- Sind Sie bereits vorbestraft und wenn ja, inwiefern?

- Wie alt waren Sie zum Tatzeitpunkt?

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

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#2
 Von 
l.ron
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich bin 24 und war zur tatzeit auch 24 und din nicht vorbestrafft und war auch nie anderweitig polizeilich aufgefallen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Na, dann wirds vermutlich nen bösen Brief von der Staatswanwaltschaft geben. Möglicherweise auch die Aufforderung, so 100-200 Euros irgendwohin zu überweisen. Das sollte es dann ab er auch gewesen sein.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

ich schließe mich dem Kollegen Herrn Wilke betreffend der Einschätzung, dass eine Einstellung des Verfahrens möglich wäre. Die Einstellung des Verfahrens kann mit und ohne eine Auflage erfolgen. Die Auflage kann in Form einer Verpflichtung zur Geldzahlung erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
l.ron
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren völlig fiktive angaben....
War halt in panik und habe mir dann was ausgedacht
Bekomme ich eigentlich deswegen ein Eintarg ins Führungszeugnis?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12323.07.2018 07:03:01
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin,
ich hab ein ähnliches Problem.
Ich habe mir einen Car-Audioverstärker gekauft von einer Freundin( sie hat ihn vom Flohmarkt).

Aufgrund von Geldproblemen musste ich den verstärker dann in einem An&Verkauf verkaufen, dort hat wohl jemand diese Entstufe entdeckt und meinte es wäre seine die ihm gestohlen wurde.

Ich war dann schon bei der Vorladung und konnte diese Entstufe besichtigen und meine Aussage machen, nähmlich hatte sie der Bearbeiter mit Karton erhalten, ich aber ohne Verkauft. (Ich kann auch nicht genau sagen ob es echt meine war)
Joa meine Freundin (von der ich sie gekauft hatte) hat ebenfalls schon ausgesagt.

In meiner Vorladung habe ich gehört das da wohl irgendwie eine komplette Garage leergeräumt wurde, nun habe ich die Frage ob mir eine Hausdurchsuchung bevorsteht, ich muss sagen ich laufe oft sehr freizügig in meiner unaufgeräumten Wohnung rum =) und somit wäre es unvorteilhaft wenn die Polizei bei mir vor der Tür steht.

Resumee: Ich habe diese Entsufe nicht geklaut, die Vorbesitzerin ebenfalls nicht, und die Entstufe ist wohl bloß ein Diebesgut in einer großen Diebstahlaktion und somit hat alles zusammen ewt. einen großen Wehrt.

MFG (18-19 Jahre in diesem zeitraum Tat-verkauf, keine Vorstrafen)

-- Editiert am 14.10.2009 10:55

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Talvin
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)

@ I.ron: Nein, das wird im Führungszeugnis nicht erscheinen.

Gruß

-----------------
"Faber est suae quisque fortunae."

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