Vorladung wegen Diebstahl - kann ich Aussage schriftlich machen?

15. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
dana23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Vorladung wegen Diebstahl - kann ich Aussage schriftlich machen?

Hallo,

ich habe gestern eine Vorladung von der Polizei wegen Diebstahl bekommen, da steht wortwörtlich:

" Vorladung in der Ermittlungssache wegen Diebstahl 18.06.2010 "

Jetzt ist meine Frage worauf sich das Datum 18.06.2010 bezieht, ist das der Tattag oder der Tag wo die Anzeige gemacht wurde?

Weil ich weiß nicht was ich gemacht haben soll!

Und ich möchte gerne zu der Vorladung erscheinen um mir anzuhören was mir vorgewurfen wird, kann ich gegebenfals auch meine Ausage schriftlich machen?


Würde mich über eine Rückmeldung freuen.


Gruß Mirco

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

18.08. kann sowohl das Datum der Anzeige sein, als auch das Tatdatum wenn Sich der genaue Tattag nicht feststellen lässt.

Sind Sie den Beschuldigter, oder Zeuge?

Sie können der Vorladung folgen, müssen dies aber nicht. Sie können Sich zunächst auch nur den Vorhalt anhören, und dann keine weiteren Angeben zur Sache machen, und erklären das Sie sich schriftlich einlassen werden.



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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#2
 Von 
dana23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ich bin als Beschuldigter geladen worden.


Schreibt man nicht wenn es das Anzeigedatum ist z.b

" In der Strafanzeige von dem 18.06.2010"

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#3
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Nein. dafür gibt es keine Vorschrift. Es könnte genau so gut da stehen "Vorladung in der Ermittlungssache wegen Diebstahl".

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dana23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Also ich habe mir jetzt vorgenommen die Vorladung wahrzunehmen und erstmal zu hören was mir vorgeworfen wird.

Dann habe ich mir gedacht das ich meine Aussage schriftlich mache bzw. einen Anwalt zu Rate ziehe.

Meint Ihr das ist der richtige weg?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dana23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Meint Ihr das ist der richtige weg?

Kann man sich eigentlich den Tatvorwurf schriftlich geben lassen?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Kann man sich eigentlich den Tatvorwurf schriftlich geben lassen?


?? Den hast du doch bereits schriftlich bekommen "Diebstahl" ....


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dana23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, aber ich meine was mir genau vorgeworfen wird.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Ja, aber ich meine was mir genau vorgeworfen wird.


Meinen Sie nicht das Sie sich einen Satz merken können.

Z.b.

Ihnen wird vorgeworfen am .... in Essen Am Haptbahnhof 6 bei H & M einen Pullover entwendet zu haben. Oder ähnliches.

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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#9
 Von 
guest-12320.09.2010 09:25:03
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Ja, aber ich meine was mir genau vorgeworfen wird.



Na irgendjamandem was gediebt zu haben!

:grins:

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

@ TE,

ein Anwalt wird Sie mehrere 100 Euro kosten. Und nein, es gibt dafür keine Prozeßkostenhilfe.

Gruß vom mümmel

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