Vorladung wegen Ladendiebstahl bekommen

4. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
FeatherArt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Ladendiebstahl bekommen

Hallo,

ich habe innerhalb einer Woche 3 Ladendiebstähle in einem Drogeriemarkt begangen. Das ganze ist natürlich letzten Freitag aufgeflogen (da habe ich aber nichts getan) und habe die Tat auch vor den Polizisten gestanden.
Da ich momentan in einer Existenzkrise stecke, habe ich die Taten begangen, um meinen Frust und Druck zu kompensieren. Ich bereue es wirklich sehr und mir tut es auch unendlich Leid, ich habe der Polizei das alles erzählt und habe auch geweint wie ein Schlosshund. Ich bekam 12 Monate Hausverbot und die Polizisten sagen mir, dass da nichts passiert, ausser dass ein Jugendsachbearbeiter mich anhören will, da ich noch unter 21 bin.

Heute bekam ich eine Vorladung. Weiß jemand von euch, welche Strafen mir drohen könnten? Da man mir schließlich sagte, dass nichts passiert, aber trotzdem bekam ich die Vorladung :/ Natürlich werde ich hingehen, meine Taten gestehen und nochmal sagen, wie Leid es mir tut. Wie kann ich mich noch Verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Zitat (von FeatherArt):
Natürlich werde ich hingehen, meine Taten gestehen und nochmal sagen, wie Leid es mir tut.


Tu das.

Mit dem "nichts passieren" wird man dann abwarten müssen. Ein paar soziale Arbeitsstunden können da schon fällig werden, müssen aber nicht.

Wie alt bist Du denn genau?

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#2
 Von 
FeatherArt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 20 Jahre alt und die gestohlenen Waren haben insgesamt einen Wert von 25 Euro

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Dann wird es vielleicht sogar nach einer Vorschrift des Erwachsenenrechts eingestellt, § 153 StPO, wenn Du sonst nicht vorbelastet bist.

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#4
 Von 
FeatherArt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorbelastet bin ich nicht. Habe mir nie was zu schulden kommen lassen und werde es auch nie wieder tun...
Können trotzdem Sozialstunden anfallen, auch wenn das Verfahren eingestellt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Können trotzdem Sozialstunden anfallen, auch wenn das Verfahren eingestellt wird? Ja - die werden im Jugendstrafrecht gern als Einstellungsauflage verhängt (d. h., das Verfahren geht weiter, wenn man die Sozialstunden nicht erbringt).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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