Hallo,
Ich bin heute als ich ( verheiratet 1 kleines Kind ) von der Arbeit kam, ziemlich überrascht worden als ich in den Briefkasten sah.
Dort lag eine Vorladung der hiesigen Polizei Dienststelle und drinnen steht bloß ich bin als Beschuldigter wegen, Nachstellung vom 2.11.2013-11.2.2014 vorgeladen.
Dabei weiß ich absolut nicht was und vor allem wem ich was getan haben soll? Steht ja kein Opfer drinnen.
Natürlich habe ich eine vage Vorahnung, da ich eine ehemalige Arbeutskollegin habe, mit der ich damals super klar kam. Mit Ihr zum Champions League Finale Bayern gegen BVB flog, ab und an mal privat getroffen, aber natürlich von meiner Seite nie mehr als Freundschaft.
Sie fand es damals immer sehr lukrativ das ich ein wenig mehr Geld zur Verfügung hatte, gestand mir dann mal das Sie gern was mit mir anfangen würde, was aufgrund von Frau, Kind gar nicht in Frage käme.
Dataufhin hat Sie ihre Stelle in unserer Firma gekündigt ein gutes Jahr war Ruhe, extra handynummer gelöscht, facebook blockiert.
Bis plötzlich im Januar eine sehr böse Mail bei whats app von ihr kam, warum ich mivh nie melde ? Ich soll doch mal an Sie denken, sorry ich bin glücklich.
Darauf kam bloß das wirst Du bereuen.
Habe mir sofort eine neue Nummer besorgt, nix mehr gehört bis eben der Bruef im Briefkasten lag.
Hab natürlich den KoK direkt angerufen und gefragt was das bedeuten soll und um wenn es geht?
Er sagte bloß, es ist Ihre Pflicht zu kommen, echt seit wann
Habe gesagt, Sie können mir doch sagen worum es gegt, bekommen Sie notfalls eine schriftliche Aussage und gut, ich bin mir keiner Schuld vewusst.
Er wurde bloß sehr unfreundlich und sagte, Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Ihnen frei zu geben. Mag sein, aber vielleicht will ich dafür bei sovielen sympathie punkten die er gesammelt hat, gar kein frei?
Was kann mir da nun drohen? Und hilft mir da meine Advo Card?
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Vorladung wegen Nachstellung ohne opfer namen
Dazu ist noch zu sagen, das ich damals Kontakt zu Ihr aufgenommen habe, da Sie 14 Jahre jünger ist als ich, sich gerade vom Vater Ihrer Tochter getrennt hat.
Anschließend eine Beziehung mit einem Arbeitskollegen einging, was vielleicht zwei Monate gut ging. Dann kam Sie in der Pause zu mir, sagte er hätte Sie vergewaltigt.
Normal das man da als Mann versucht zu helfen.
Habe dann geklärt das er gekündigt wird, naja bis sich in der Gerichtsverhandlung raus stellte das er unschuldig ist und es ein reiner Racgeakt von Igr war, da er Sie nicht zurück haben wollte.
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quote:
Er sagte bloß, es ist Ihre Pflicht zu kommen
Wenn die Vorladung vom StA kommt, dann ja. Sonst nicht.
Allerdings könnte es auch durchaus unklug sein, darauf zu verzichten, von seinem Recht auf Gehör Gebrauch zu machen.
quote:
Bis plötzlich im Januar eine sehr böse Mail bei whats app von ihr kam, warum ich mivh nie melde ? Ich soll doch mal an Sie denken, sorry ich bin glücklich.
Darauf kam bloß das wirst Du bereuen.
Das kann man noch beweisen?
quote:
naja bis sich in der Gerichtsverhandlung raus stellte das er unschuldig ist und es ein reiner Racgeakt von Igr war
Dazu könnte man sich ja auch noch mal Beweise (Zeugenaussage des Kollegen) beschaffen und einreichen. Wenn die Frau ein Muster an falschen Straftatsvorwürfen zeigt, wird das ihrer Glaubwürdigkeit natürlich abträglich sein. (Ein Freifahrtschein per se ist es nicht, sonst wäre jeder, der mal falsch beschuldigt hat, Freiwild, weil man ihm nie wieder etwas glaubt; so funktioniert es auch nicht.)
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Ich habe zu dem Kollegen seit er damals aus Mangels an Beweisen freigesprochen wurde leider gar keinen Kontakt mehr.
Weiß lediglich das er irgendwo in Solingen ( etwa 35 km von mir wohnen soll ).
Die sache gegen Ihn wurde, wie Sie mir gesagt hat, eingestellt da man keine Spuren finden konnte etc.
Das war etwa im Juni letzten Jahres und seitdem habe ich extra einen neuen Handyvertrag abgeschlossen, facebook profil gelöscht und mich nur um meine Familie gekümmert. Daher fällt mir nicht wirklich ein was ich gemacht haben soll. Natürlich weiß ich auch das dies kein Staatsbediensteter glauben wird, von daher meine Fragw ob meine Advo Card die ich knapp zehn Jahre habe und nie brauchte da hilft oder ob ich den Verteidiger selbst zahlen muss?
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meine Fragw ob meine Advo Card die ich knapp zehn Jahre habe und nie brauchte da hilft oder ob ich den Verteidiger selbst zahlen muss?
Da hätten Sie vielleicht mal nachlesen sollen, was die abdeckt - vorsätzliche Straftaten, wozu Nachstellung gehört, sind nie
von der RSV abgedeckt.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Danke für den Tipp,
natürlich kann man wenn man rein gar nichts gemacht hat, wahrscheinlich auch von einer vorsätzlichen Straftat sprechen.
Dann wird mein Anwalt den ich gerade angerufen und gefragt habe, sich wahrscheinlich auch nicht sonderlich auskennen.
Da er mir gesagt hat, mach Dir keine Gedanken wir regeln die Zahlung per RSV.
Er war der Meinung die Rechnung nicht so hoch ansetzen, dann wird die Zahlung sofort ausgeführt.
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quote:<hr size=1 noshade>natürlich kann man wenn man rein gar nichts gemacht hat, wahrscheinlich auch von einer vorsätzlichen Straftat sprechen <hr size=1 noshade>
Es geht einzig und allein darum, ob die Tat, die einem vorgeworfen wird, nur vorsätzlich begangen werden kann. Wenn ja, keine Deckung.
quote:<hr size=1 noshade>Da er mir gesagt hat, mach Dir keine Gedanken wir regeln die Zahlung per RSV. <hr size=1 noshade>
Das ist leider bei manchen Anwälten eine Pauschalaussage, mit der man als Mandant dann am Ende der Dumme ist, weil man nicht mal beweisen kann, daß einem zugesichert wurde, daß eine RSV das übernimmt...
quote:<hr size=1 noshade>Er war der Meinung die Rechnung nicht so hoch ansetzen, dann wird die Zahlung sofort ausgeführt. <hr size=1 noshade>
Auch eine Rechnung über 1 EUR wird die RSV nicht zahlen, wenn "Strafsache wg. §238 StGB " drin steht. Was will der RA machen, auch den Tatbestand fälschen? :-O
quote:<hr size=1 noshade>Natürlich weiß ich auch das dies kein Staatsbediensteter glauben wird <hr size=1 noshade>
Naja, wenn du auf "Das wirst du bereuen" mit "Habe mir sofort eine neue Nummer besorgt" (und dann WhatsApp deinstalliert oder was?) reagiert haben willst, könnte das schon eine Spur unglaubwürdig rüberkommen.
Dennoch müßte die Gegenseite angebliche Nachstellungen beweisen oder glaubhaft machen. Da muß man schon sehr schlau sein, das faken zu können. Die braucht nur einmal zu sagen "am 3. Januar hat er mir mittags aufgelauert" und du kannst beweisen, daß du an dem Tag geschäftlich am anderen Ende des Landes warst, schon fliegt das auf.
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