Vorladung wegen Warenkreditbetrug - Rückbuchung ist mir nicht aufgefallen

4. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
lucida
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
Vorladung wegen Warenkreditbetrug - Rückbuchung ist mir nicht aufgefallen

vergangenen Donnerstag blieb mein Herz fast stehen. Hatte eine Vorladung wegen Warenkreditbetrugs bez. Wäschekaufs bei einer großen Modekette im Briefkasten. Kann mir nur so weit einen Reim darauf machen, dass ich wie immer mit EC-Karte gezahlt habe und die Lastschrift von meiner Bank wieder zurückgeben wurde. Dies war im Oktober letzten Jahres. Ich zieh aber auch meine Karte nicht durch, wenn ich mir nicht sicher bin, dass der Betrag abgebucht werden kann. Schließlich kaufe ich auf diesem Wege schon seit mehr als 10 Jahren bei dieser Kette ein und so etwas ist noch nie vorgefallen.

Mir fiel die Rückbuchung leider nicht auf. Ich wurde von dieser Firma nicht angeschrieben - und da es sich mit Sicherheit um einen kleinen Betrag unter EUR 30,- handelt, hätte ich diesen doch dann überwiesen.

Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll - zu diesem Termin bei der Polizei erscheinen und das denen so sagen oder erst mal versuchen, die Sache mit der Kette zu regeln?

Oder die Vorladung verschieben und in der Zwischenzeit versuchen, das mit der Kette zu regeln? Bin ehrlich gesagt völlig platt. Ich find es halt krass, dass die mir den Vorsatz des Betruges unterstellen. Das war nie meine Absicht.

Danke & Gruß
Lucida

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Es ist sehr ungewöhnlich, dass ein Versandhändler sofort Anzeige erstattet anstatt vorher zu versuchen den Kunden an die Zahlung zu erinnern. Ich würde daher zunächst mal bei dem Versender anrufen und nachfragen was da vonstatten ging. Wenn von dort tatsächlich nicht eine einzige Zahlungserinnerung verschickt wurde, wird man den Vorsatz rel. leicht entkräften können.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
lucida
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

...das wundert mich auch. ist allerdings kein versandhändler, sondern einzelhandel. soll ich dann morgen einfach zur polizei gehen?

danke!
lucida

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Ob Sie zur Polizei gehen und aussagen wollen, können Sie nur selbst entscheiden. Das kann (und v.a. darf) ich Ihnen hier nicht raten. Ich persönl. würde -wie gesagt- zunächst mit dem Händler sprechen und den Vorgang nachvollziehen zu können. Evtl. wurde ja auch mehrfach versucht die Lastschrift einzuziehen. Dann sähe es ggf. schon schlechter aus, wenn die mehrfach 'geplatzt' ist.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#4
 Von 
lucida
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Streetworker,

danke für Deine Hilfe.
Also, ich werde heute mittag nicht zu der Vorladung gehen. Ist auch blöd wegen meiner Arbeit; kann meine Mittagspause heute doch nicht so verschieben, wie ich's gedacht hätte. Habe allerdings per E-Mail um einen neuen Termin gebeten und auch reingeschrieben, dass ich mir erst Klarheit über das Zustandekommen machen möchte. Mir bereitet die Sache ganz schöne Bauchschmerzen, denn auf einen Betrug habe ich's ganz sicher nicht angelegt.

Liebe Grüße
Lucida

-- Editiert von lucida am 05.05.2008 12:52:34

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