Ich habe am(03.10.07) eine Vorladung zum Speicheltest erhalten.
Zitat:
Vorladung
........... ein DNA-Test ist in diesem Fall der schnellste Weg, um alle Unbeteiligten auszuschließen. Ein entsprechender richterlicher Beschluß liegt vor und wird Ihnen vor Ort zur Verfügung gestellt.
Sie werden gebeten, die Ermittlungen der Polizei durch die freiwillige Abgabe einer Speichelprobe zu unterstützen.
...... Eine Speicherung der Daten wird nicht durchgeführt und ist auch nicht zulässig.
Ist das nun eine richterliche Vorladung? Schäuble(Vorratsdatenspeicherung) lässt grüßen; Ich habe ebenso bedenken dass einmal gewonnene Daten nicht einfach so in unserem aufkommenden Polizei- und Überwachsungsstaat vernichtet werden. Den Typ sollense kaschen und richtig verknacken, nur alle unter Generalverdacht stellen find ich erstmal sch.... Naja und wo ich an dem Tag vor x Jahren war, werd ich wohl auch nicht mehr Rekonstruieren können.
Bin ich nun verpflichtet dahin zu gehen, oder kann ich die "Vorratsdatenspeicherung" die ja angeblich keine sein soll ignorieren?
Gruß herkules
-- Editiert von herkules26 am 05.10.2007 14:54:52
-- Editiert von herkules26 am 05.10.2007 14:55:47
-- Editiert von herkules26 am 05.10.2007 14:56:49
Vorladung zum Speicheltest
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn dort steht, dass das eine freiwillige Maßnahme ist, dann heißt das auch, dass man nicht mitmachen muss. Zwar ist es für den Fall der Verweigerung leichter möglich, eine zwangsweise Abnahme verordnet zu bekommen, zwingend ist das jedoch keinesfalls. Vorsorglich sollte man jedoch versuchen so genau wie möglich herauszufinden, was man am Tag x getan hat...
Es dürfte sich nach der Formulierung wohl um einen richterlich angeordneten Reihengentest handeln. Dieser dient natürlich dazu, den Täter zu fassen, aber auch dazu alle Unbeteiligten auszuschließen, um umfangreiche Ermittlungen zu vermeiden. Es erfolgt lediglich ein Abgleich mit der speziellen Tat und keine Speicherung oder Abgleich mit anderen Delikten.Am einfachsten: hingehen und einmal Speichel abgeben. Die ansonsten erforderlichen Ermittlungen können im Ergebnis wesentlich unangenehmer sein als die Speichelprobe.
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Richtig. Es handelt sich hier um einen sog. 'Massengentest', und nicht um eine -sich gegen einen Beschuldigten richtende- Maßnahme nach § 81g StPO
, bei der die Daten gem. Abs. 5 gespeichert würden.
Vielmehr handelt es sich um eine Maßnahme gegen einen Unverdächtigen gemäß § 81h StPO
, die nur mit schriftlicher Einwilligung des Betroffenen erfolgen darf [§ 81h, Abs. 1 StPO
] und bei der die Daten zu vernichten sind, wenn sie für die Zwecke für die sie erhoben werden nicht mehr erforderlich sind [Abs. 4, Nr. 1]. Insbesondere dürfen Sie nicht für zukünftige Strafverfahren gespeichert werden [Abs. 4, Nr. 2].
Wird die freiwillige Abgabe verweigert, kann nur aufgrund und unter den Voraussetzungen des § 81g StPO
ein entsp. Gerichtsbeschluß ergehen. Alleine(!) die mangelnde Freiwilligkeit dürfte für eine Anordnung nach § 81g StPO
jedoch nicht ausreichen.
-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Also ich würde da nicht hingehen, wer weiß welcher Strick einen da noch gedreht wird.
@Steffi Klein:
Ich würde da auch nicht hingehen. Wie soll man denn nachvollziehen können, ob die DNA-Probe auch tatsächlich vernichtet wurde?
Vielen Dank für die umfangreichen Antworten. Ich bin mir in der Tat noch unschlüssig, ob ich nun hin gehe, da ich ebenso Bedenken hab, dass die Daten vernichtet werden.
Wenn nicht genehmigte Onlinedurchsuchungen gemacht werden, warum denn dann nicht auch gleich die Gendatenbank unerlaubterweise erweitern? Wundern würds mich nicht.
Das Dumme ist eben, man kann das nicht kontrollieren.
Naja, aber eine Zwangsvorführung muss natürlich auch nicht sein, da ich nix zu verbergen hab und weiss das ich nicht der Täter bin, deswegen wäre das auch nicht unbedingt von Nöten.
Hmm... 10.10. soll der Termin sein, ich weiss nich......
Hallo Forumsgemeinde,
noch eine Nachfrage (von mir als Laie):
In der Vorladung heißt es, die Speichelprobe sei freiwillig. Andererseits ist ein richterlicher Beschluss erwähnt. Ich dachte immer, richterlichen Beschlüssen muss man folge leisten. Was gilt denn nun? Freiwillig oder nicht? Oder liegt mein Denkfehler darin, dass ein „Massengetest“ nicht von der Polizei oder StA angeordnet werden kann, sondern nur vom Richter...? Vllt kann mich noch jemand aufklären.
Noch `ne Frage:
In der Vorladung ist erwähnt, dass der Gentest der schnellste Weg für die Polizei sei; die Tat ist nach herkules26 jedoch schon mehrere Jahre her. Nur weil’s am schnellsten ist, rechtfertigt das einen so starken Eingriff in die Privatsphäre Unbeteiligter?
Wenn die Tat so lange zurückliegt, kann es wohl auf ein paar Tage oder Wochen nicht ankommen.
Da entsteht bei mir der Eindruck, die Polizei will es sich nur möglichst einfach machen; und das mit einem so gravierenden Eingriff.
Ich habe noch einen Link gefunden (zwar ein wenig off-topic, aber interessant):
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/03/22/hurra-wir-werden-getestet/
(ich hoffe, es ist erlaubt, wenn ich das hier poste)
Die Meinung von Thomas.Newton, da einfach hinzugehen, weil es das einfachste sei, kann ich nicht teilen.
Vor einiger Zeit wurde in diesem Forum erzählt, dass es Fälle von gerichtlich angeordneten Löschungen, die angeblich und nach Auskunftserteilung der Polizei auch gelöscht wurden, aber bei späteren Verfahren wieder zu Tage traten. So oder so ähnlich wie bei dem sog. „Spudok-Skandal“ (in Niedersachsen). Wer sagt denn, dass das nicht auch mit dem gen. Fingerabdruck passieren kann?
Grüße,
i.
...Da entsteht bei mir der Eindruck, die Polizei will es sich nur möglichst einfach machen; und das mit einem so gravierenden Eingriff...
Wie gravierend der Eingriff empfunden wird, ist doch wohl sehr subjektiv.
Wenn hiermit der Ermittlungsaufwand reduziert und letztlich einerseits ggf. Steuergelder eingespart werden, andererseits ein Täter dingfest gemacht wird, welcher anderenfalls ggf. weitere Straftaten begehen könnte, finden die Masse der betreffenden Personen dies ggf. gar nicht so einschneidend.
@irgendwasisjaimmae
Oder liegt mein Denkfehler darin, dass ein „Massengetest“ nicht von der Polizei oder StA angeordnet werden kann, sondern nur vom Richter...?
Richtig.
Lesen Sie unter diesem Aspekt auch noch mal meinen Beitrag vom 05.10.2007 17:20:12. Dort ist es auch ansatzweise erklärt:
Massengentest gegen 'nicht-Beschuldigte' mit richterlichem Beschluss und(!) Einverständnis des Betroffenen nach § 81h StPO
.
Verweigert ein Betroffener die freiwillige Abgabe, kann die Abgabe nur per anderem(!) gerichtlichen Beschluß (auf § 81g fussend) erzwungen werden, wofür der -individuelle- Betroffene dann zum 'Beschuldigten' mutieren müßte.
@allgemein
Auch ich bin kein Freund von vorsorglicher Speicherwut staatlicher Stellen, aber wenn hier Besorgnis besteht, dass Daten rechtswidrig (denn das wäre es ja) gespeichert und vorgehalten werden, muß man sich nur vergegenwärtigen, dass wenn die Strafverfoglungsbehörden unbedingt DNA von mir haben wollen, sie sich die auch auf andere rechtswidrige Weise problemlos besorgen können, wenn man bedenkt, wo man seine DNA überall hinterlässt (Haare, Kaugummi usw.).
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Die Frage die sich hier stellt, ist doch wohl auch die, warum will ich nicht, daß meine DNA gespeichert wird. Wer nichts zu verbergern hat, braucht sich keine Sorgen machen. Und wenn man eine DNA Datenbank aufbauen würde, von sämtlichen Menschen in Deutschland, würden mit Sicherheit weniger Frauen vergewaltigt werden.Sicherlich würde die Zahl der Straftaten rapide zurückgehen. Wenn man so leicht zu überführen ist, denkt man sicherlich ein zweites Mal nach, ob man ein Verbrechen begeht. Wer trotzdem eines begeht, ist dann wenigstens schnell weg von der Straße. Und das liegt wohl in unser aller Interesse.
Nur meine persönliche Meinung.
gruß
avalon 2006
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"Das Leben ist eines der Härtesten."
-- Editiert von avalon2006 am 10.10.2007 03:15:53
Ja Avalon ganz toll, keiner hat was zu verbergen drum muss man auch überall mit seinen Daten ermittelbar sein, warum dann nicht gleich ne polizeiliche Akte anlegen mit Fingerabdruck (vorsorglich). Wenn wir das Ganze dann noch mit nem RFID in der Kleidung koppeln ist vielleicht sogar bald die Satellitenortung metergenau möglich und dann ist es nur eine Frage der Zeit wann sich kriminelle genau diese vernetzten Datenbanken zu nutze machen können um Ihr potentielles Opfer auszuspähen. Warum auch nich wir haben ja nix zu verbergen!
Im übrigen wären wir dann bei einem totalitären Überwachungsstaat von dem die DDR-Stasi hätte tatsächlich nur träumen können.
Die Frage ist doch nicht ob Strafdaten damit verhindert werden können, sondern vielmehr wie die Daten genutzt werden können, kommen sie in falsche Hände.
__________________________________________
Was meinen Fall angeht, ich war zum Termin dort und hab mit dem Beamten über die Alibiprüfung gesprochen was durchaus möglich wäre, ich jedoch von 2001-2007 längere Zeit arbeitslos war und somit nicht mehr rekonstruieren konnte welchen Tag ich wo war. Er meinte wenn ich mich weigere könnte eine richterliche Einzelanordnung erlassen werden, wenn kein Alibi zur Verfügung steht bzw ich mich weigere den Gentest zu machen.
Somit hab ich nun in den Test eingewilligt und den letztendlich nun doch gemacht umd weiteren Ärger zu vermeiden mit dem Vorbehalt, schriftlich über die Vernichtung der Genprobe informiert zu werden.
Naja, ansich doch der Weg des geringsten widerstandes, ob das nun richtig war mag zweifelhaft sein, ich hatte einfach nur keinen Bock mich verdächtig zu machen.
Hallo herkules26,
kurze Nachfrage:
„[...]mit dem Vorbehalt, schriftlich über die Vernichtung der Genprobe informiert zu werden.“
Haben Sie denn diese Bestätigung der Genprobenvernichtung erhalten?
Und es geht doch nicht nur um die Genprobe selbst, sondern auch um die daraus gewonnenen Daten. Wurde (oder wird allgemein) die Löschung dieser Daten auch bestätigt?
Grüße,
i.
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