Vorladung zur Geldwäsche nach eBay Einkauf

8. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
JoJo10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung zur Geldwäsche nach eBay Einkauf

Ich habe vor 5 Monaten einen Artikel (PKW-Ersatzteil) bei eBay gekauft, deutscher Händler, Versand aus Deutschland. Mehrere tausend positive Bewertungen. Der Artikel war rund 50% günstiger als ein Kauf beim Hersteller, dennoch bin ich davon ausgegangen dass es sich um Originalware handelte, es gab und werden weiterhin noch deutlich günstigere Artikel angeboten. Wir reden um einen Wert von rund 10€...

Heute erhielt ich einen Anruf von der Polizei dass ich Beschuldigter in einem Strafverfahren zur Geldwäsche bin. Und ob ich mich direkt am Telefon dazu äußern möchte. Dies habe ich erst einmal verneint und der Polizist hat mich zu einem Termin vor Ort eingeladen und auch das Thema (PKW-Ersatzteil) genannt. Ich soll auch sämtliche Unterlagen die ich zu diesem Fall habe mitbringen.

Zum Artikel selbst kann ich lediglich die PayPal Überweisung und das gesperrte Profil des Verkäufers auffinden. Eine Rechnung habe ich nie erhalten. Nach mehr als 3 Monaten wurde auch die Artikelseite von eBay entfernt.

Für mich klingt das nach einer Lappalie, wieso bin ich Beschuldigter? In meinen Augen bin ich Geschädigter! Was erwartet mich? Wieso wird sowas nicht direkt eingestellt?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von JoJo10):
Für mich klingt das nach einer Lappalie, wieso bin ich Beschuldigter?

Weil vermutlich genügen Hinweise dafür vorliegen.

Im übrigen wäre zu überlegen dort nicht hin zu gehen. Man redet sich da zu oft um Kopft und Kragen. Und die wenigsten schaffen es nur zuzuhören und nichts zu sagen.



Zitat (von JoJo10):
Was erwartet mich?

Ein Ermittlungsverfahren.



Zitat (von JoJo10):
Wieso wird sowas nicht direkt eingestellt?

Weil wir in einem Rechtsstaat leben und es eben laut Gesetz Aufgabe der Polizei und der Staatsanwaltschaft zu ermitteln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eBay geschädigter 12
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, habe das selbe Problem. Ist bei dir was rausgekommen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JoJo10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wurde eingestellt.

0x Hilfreiche Antwort

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