Vorladung zur Polizei

24. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Unspektakulär
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung zur Polizei

Hallo liebe Berater,
Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe folgendes Problem und weiß nicht wie ich mich verhalten soll bzw. was auf mich zukommt.
Ich schildere mal meinen Fall:

Eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Nachstellung unter Aufsuchung
habe ich von meiner Ex-Freundin bekommen.
Darüber informierte mich die Polizei telefonisch Anfang der Woche.
Nun hab ich kommende Woche einen Termin (Vorladung) um auszusagen.

Allerdings gibt es folgendes Problem:
ich weiß zwar,dass ich dort war und dass die Polizei mich auch kurz befragt hat...
Nur viel mehr weiß ich wirklich nicht mehr, da ich absolut betrunken war.
Nein,das ist keine faule Ausrede, es ist wirklich so.

Davon abgesehen, habe ich in Folge dessen mir direkt einen Therapieplatz genommen, um eben solche unnötigen Aktionen zu vermeiden.
Ich bin noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen und bin noch nie angezeigt worden.
Dass ich mal wegen so etwas belangt werde, hätte ich niemlas gedacht.

Wenn ich also ehrliche Reue zeige und auch dass ich mir helfen lasse, kann sich das strafmildernd auswirken?
Und vor allem, welche Strafen können mich ereilen?

Ich danke Ihnen,dass sie sich Zeit nehmen um mir zu antworten

Grüße

-- Editiert von Unspektakulär am 24.08.2008 11:42:47

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
chocola
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 22x hilfreich)

>> Wenn ich also ehrliche Reue zeige und auch dass ich mir helfen lasse, kann sich das strafmildernd auswirken?

Ja.

>> Und vor allem, welche Strafen können mich ereilen?

Wird wohl eine Geldstrafe, falls es nicht sogar eingestellt wird und das angezeigte Verhalten das einzige war, was man Ihnen in Richtung "Nachstellung" vorwerfen kann.

Lassen Sie Ihre Ex ab nun vollkommen in Ruhe. Kein Kontakt!

Falls Sie in Berlin wohnen, könnten Sie auch die Stalker-Beratungsstelle aufsuchen.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Stalking;art270,2586709

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#2
 Von 
Unspektakulär
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Chocola,

vielen Dank für die schnelle Anwort.

ich hoffe wirklich sehr, dass ich mit einer Geldstrafe davonkomme..
Denn ich möchte meinen Job nicht verlieren.
Also eine Haftstrafe habe ich nicht zu erwarten?

Meinen Chef habe ich bereits über alles informiert, damit er es nicht hinten herum erfährt und er sagte, ich brauche mir keine Sorgen zu machen.
Ich solle einfach weiterhin meine Arbeit sauber machen wie gewohnt und zusehen, dass sowas nie wieder vorkommt!

Glauben Sie mir: das werde ich!

Wie erwähnt, ich habe sowas noch nie getan und werde es auch nicht mehr tun!
Es ist ein Verhalten,welches ich mit meiner sonstigen Moral nicht vereinbaren kann.

Der zuständige Beamte,welcher mich über die Anzeige in Kenntnis setzte übte verständlicherweise) massiven und rüden Druck auf mich am Telefon aus.
Klar, es ist sein Job!!

Dennoch habe ich etwas Angst vor der Vernehmung kommende Woche.
Was wenn er mich massiv unter Druck setzt und von mir Dinge hören will,die ich aber nicht mehr weiß.
Er warf mir nämlich am Telefon vor, ich hätte wohl ein massives Alkoholproblem,wenn ich mich an nichts mehr erinnern könnte.

Wobei mein Problem im psychischen Bereich geltend zu machen ist.

Für einen weiteren Tipp wäre ich sehr dankbar

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Gab es eine Vorgeschichte? Der Tatbestand der Nachstellung nach §238 StGB kann allein durch einen einmaligen Besuch gar nicht erfüllt werden, er setzt voraus, dass die dort bezeichneten Handlungen (u.a. Ausuchen der räumlichen Nähe, Kontaktaufnahme für Telekommunikationsmitteln,...) beharrlich vorgenommen werden und insbesondere die Lebensgestaltung des Opfers auch schwerwiegend beeinträchtigt wird, auch muß das ganze unbefugt sein. Das wird man teilweise erst dann annehmen können, wenn der Täter zuvor aufgefordert wurde, weitere Kontaktaufnahmen zu unterlassen.

Zum Hausfriedensbruch: Wo hast du dich genau aufgehalten, bzw. wo bist du angeblich eingedrungen? Wurdest du aufgefordert zu gehen und von wem? Hintergrund: Solche Aufforderungen sind nur dann von Belang, wenn sie durch eine berechtigte Person erfolgen, im Treppenhaus eines Gebäudes in dem Räume an mehrere Parteien vermietet wird, würde ich das Hausrecht ausschließlich bei der Gebäudeverwaltung sehen.

Außerdem ist Hausfriedensbruch ein Privatklagedelikt und wird infolgedessen nur angeklagt, wenn dies auch im öffentlichen Interesse liegt. Das wird bei privaten Streitereien von der Staatsanwaltschaft regelmäßig verneint und der Anzeigenerstatter auf den Privatklageweg verwiesen. Vor der Erhebung der Privatklage muß dann in der Regel erst einmal ein Sühneversuch (außergerichtliche) Einigung unternommen werden.

-- Editiert von danielB am 24.08.2008 14:10:45

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Unspektakulär
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo DanielB,

vielen Dank für die informative Antwort.

Ja,es gibt eine Vorgeschichte.
Um es kurz zu fassen:

Meine Ex hat mich verlassen.
Nach unzähligen Versuchen,lehte sie es ab mit mir einen Neustart zu versuchen.
Dann war erst mal ca. 4 Monate Sendepause.

Irgendwann überkam es mich und ich versuchte es auf dem freundschaftlichen Weg.
Wir trafen uns auch ein paar mal, bis wir feststellten,es geht nicht,da noch zuviele Gefühle aufbrachen.
Nach einer weiteren kurzen Sendepause, versuchten wir es dann ohne Treffen, eben über Mail-Kontakt.
Was auch scheiterte,da wir uns immer wieder in die Haare bekamen.

Wir wollten es also dann lassen.
Nur ich konnte es nicht wirklich.

Als sie mir dann nimmer antwortete auf Mails oder Sms, fing das ganze von vorne an.

Schließlich antwortete sie mir doch und griff mich (auch irgendwo verständlich!) harsch an.

Und dann kam es eben zu diesem Vorfall.

Also ihren Wohnort hatte ich bis dato nie aufgesucht.
Es gab nur den Telekommunikativen Kontakt.

Den hat mir der Polizist bereits bei dem Telefonat untersagt und ich versicherte auch,dass sie sich da keine Sorgen machen muss und es mir sehr leid tut,was ich da getan haben soll.

Ich habe nichts beschädigt und auch niemanden verletzt.
Mich hat keiner des Hauses verwiesen,soweit ich das weiß.
Angeblich soll ich die untere Eingangstür gewaltsam geöffnet haben...

Woran ich mich erinnern kann ist die Frage,wie ich bis zur Wohnungstür kam.
Ich sagte: "Die Tür war hier unten offen,wie soll ich sonst reinkommen?"

Danach haben sie gesagt, ich solle heimgehen und meinen Rausch ausschlafen.
Das ist alles was ich noch weiß.

Hätte die Polizei mich nicht mitgenommen,wenn ich dort so massiv vorgegangen sein soll?
Dann hätte die Anzeige ja auch direkt vor Ort aufgenommen werden können/sollen oder wie versteht sich das?

Muss ich auch mit einem Eintrag in mein FZ rechnen?
Wie erwähnt, ich kam noch nie mit dem Gesetz in Konflikt

Vielen Dank

Grüße






-- Editiert von Unspektakulär am 24.08.2008 17:21:25

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