Vorladung zur Polizei als Zeuge wegen sonstige weiter Betrugsarten

18. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)
Vorladung zur Polizei als Zeuge wegen sonstige weiter Betrugsarten

Hallo,
heue habe ich Post von meiner Polizeidienststelle bekommen:

Sehr geehrter Herr xxx
in der Ermittlungssache
wegen sonstige weiter Betrugsarten am 24.07.03 In Berlin

ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich

Sie werden daher gebeten, am xx.xxx.xxx um xx.xx Uhr in der Dienststelle vorzusprechen.

Was mache ich nun ? Habe ich etwas zu befürchten? Wüßte nicht das ich etwas unrechtes getan habe !
Kann das was mit Ebay zu tun haben ? Das ich was gekauft habe was nicht OK war ?
Wie verhalte ich mich nun ?
Wieso geben die denn keinen Grund(weitere Betrugsarten) an warum ich da hin soll ?




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hi,

Du bist als Zeuge geladen, nicht als Beschuldigter. Du solltest hingehen, ansonsten kann es (spätentens bei einer gerichtlichen Vorladung) eng werden.

Als Zeuge hat man (im Gegnsatz zum Beschuldigten) kein Aussageverweigerungsrecht. Dies hat man nur dann, wenn man entweder mit dem Beschuldigten verwandt ist, oder wenn der Zeuge sich durch die Aussage selbst einer Straftat verdächtig machen würde.

Diesen Punkt solltest Du immer im Kopf behalten und im Zweifel darauf berufen, wann immer das halbwegs glaubwürdig wäre.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 413x hilfreich)

Weder für Zeugen, noch für Beschuldigte ist es vorgeschrieben, auf Aufforderung der Polizei zu erscheinen (soweit es sich nicht um erkennungsdienstliche Maßnahmen handelt) oder in irgendeiner Weise Angaben zur Sache zu machen (dies gilt auch für schriftliche Angaben). Anders ist dies bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht, wo im Falle des Nichterscheinens eine polizeiliche Vorführung angeordnet, im Falle der Aussageverweigerung durch einen Richter Beugehaft angeordnet, und in beiden Fällen (?) unter Umständen auch Ordnungsgeld verhängt werden kann. Für durch ihre Abwesendheit verursachte Folgekosten einer Verlängerung einer Gerichtsverhandlung können einem Zeugen vor Gericht auch die dadurch verursachten Folgekosten auferlegt werden.

Beschuldigte brauchen dagegen zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens über ihre Personalien und ihre ungefähre Berufsbezeichnung hinaus Angaben machen, müssen bei dieser Beschränkung der Aussage dann aber eventuell mit einer Schätzung ihres Einkommes für die Strafzumessung leben und auf eine mögliche Strafmilderung aufgrund eines Geständnisses verzichten.

-- Editiert von DanielB am 18.09.2004 21:15:38

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Wie DanielB schon mitteilte, müssen Sie nicht auf die polizeiliche Vorladung reagieren. Sie müssen nicht mal absagen.
Zur Staatsanwaltschaft müßten Sie zwar auf Vorladung erscheinen, aber auch nur Angaben zu Ihrer Person machen (Alter, Adresse, Beruf) Als Zeuge unterstellt man Ihnen keine Straftaten.

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#4
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 63x hilfreich)

Man muß als Zeuge nicht bei der Polizei erscheinen.
Aber was spricht eigentlich dagegen?

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

Nichts, nur ist es komisch ne Vorladung zu bekommen. Null Ahnung was da passiert ist.
Komme auch nicht aus Berlin sondern 600 Kilometer weg davon und war schon ewig nicht mehr da. Das einzige was sein könnte wäre Ebay, aber ich kann mich an nichts ungewöhnliches Erinnern das ich was gekauft habe was hätte gestohlen sein können.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zur Staatsanwaltschaft müßten Sie zwar auf Vorladung erscheinen, aber auch nur Angaben zu Ihrer Person machen (Alter, Adresse, Beruf) Als Zeuge unterstellt man Ihnen keine Straftaten.

Bei der StA herrscht Aussagepflicht auch "zur Sache" für Zeugen, wenn nicht §§ 52ff StPO greifen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 63x hilfreich)

Wo ist das Problem? Ich würde einfach mal telefonisch nachfragen, worum es geht. Das erleichtert doch auch, Unterlagen mitzunehmen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Ich denke wenn Sie sich mit der Vorladenden Polizeidienststelle in Verbindung setzte und unbedingt eine Aussage machen wollen, kann es sicher eingerichtet werden, dass Sie die Aussage bei Ihrer nächsten Dienstelle machen.
Die werden dann die Aussage entsprechend weiterleiten.

Zumindest bei gerichtlichen Zeugenaussagen funktioniert so was!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Siemm
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 139x hilfreich)

na ich soll doch in meiner Stadt zur Dienststelle. Finde es nur Blöd das die nicht draufschreiben um was es geht

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BlackDevil
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 63x hilfreich)

Achso :)

Da hab ich wohl was falsch verstanden :)

Also demnach einfach mal dort anrufen und nachfragen :)

2x Hilfreiche Antwort

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