Hallo,
heue habe ich Post von meiner Polizeidienststelle bekommen:
Sehr geehrter Herr xxx
in der Ermittlungssache
wegen sonstige weiter Betrugsarten am 24.07.03 In Berlin
ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich
Sie werden daher gebeten, am xx.xxx.xxx um xx.xx Uhr in der Dienststelle vorzusprechen.
Was mache ich nun ? Habe ich etwas zu befürchten? Wüßte nicht das ich etwas unrechtes getan habe !
Kann das was mit Ebay zu tun haben ? Das ich was gekauft habe was nicht OK war ?
Wie verhalte ich mich nun ?
Wieso geben die denn keinen Grund(weitere Betrugsarten) an warum ich da hin soll ?
Vorladung zur Polizei als Zeuge wegen sonstige weiter Betrugsarten
Hi,
Du bist als Zeuge geladen, nicht als Beschuldigter. Du solltest hingehen, ansonsten kann es (spätentens bei einer gerichtlichen Vorladung) eng werden.
Als Zeuge hat man (im Gegnsatz zum Beschuldigten) kein Aussageverweigerungsrecht. Dies hat man nur dann, wenn man entweder mit dem Beschuldigten verwandt ist, oder wenn der Zeuge sich durch die Aussage selbst einer Straftat verdächtig machen würde.
Diesen Punkt solltest Du immer im Kopf behalten und im Zweifel darauf berufen, wann immer das halbwegs glaubwürdig wäre.
Gruss Hans-Jürgen
***
Weder für Zeugen, noch für Beschuldigte ist es vorgeschrieben, auf Aufforderung der Polizei zu erscheinen (soweit es sich nicht um erkennungsdienstliche Maßnahmen handelt) oder in irgendeiner Weise Angaben zur Sache zu machen (dies gilt auch für schriftliche Angaben). Anders ist dies bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht, wo im Falle des Nichterscheinens eine polizeiliche Vorführung angeordnet, im Falle der Aussageverweigerung durch einen Richter Beugehaft angeordnet, und in beiden Fällen (?) unter Umständen auch Ordnungsgeld verhängt werden kann. Für durch ihre Abwesendheit verursachte Folgekosten einer Verlängerung einer Gerichtsverhandlung können einem Zeugen vor Gericht auch die dadurch verursachten Folgekosten auferlegt werden.
Beschuldigte brauchen dagegen zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens über ihre Personalien und ihre ungefähre Berufsbezeichnung hinaus Angaben machen, müssen bei dieser Beschränkung der Aussage dann aber eventuell mit einer Schätzung ihres Einkommes für die Strafzumessung leben und auf eine mögliche Strafmilderung aufgrund eines Geständnisses verzichten.
-- Editiert von DanielB am 18.09.2004 21:15:38
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Wie DanielB schon mitteilte, müssen Sie nicht auf die polizeiliche Vorladung reagieren. Sie müssen nicht mal absagen.
Zur Staatsanwaltschaft müßten Sie zwar auf Vorladung erscheinen, aber auch nur Angaben zu Ihrer Person machen (Alter, Adresse, Beruf) Als Zeuge unterstellt man Ihnen keine Straftaten.
Man muß als Zeuge nicht bei der Polizei erscheinen.
Aber was spricht eigentlich dagegen?
Nichts, nur ist es komisch ne Vorladung zu bekommen. Null Ahnung was da passiert ist.
Komme auch nicht aus Berlin sondern 600 Kilometer weg davon und war schon ewig nicht mehr da. Das einzige was sein könnte wäre Ebay, aber ich kann mich an nichts ungewöhnliches Erinnern das ich was gekauft habe was hätte gestohlen sein können.
Zur Staatsanwaltschaft müßten Sie zwar auf Vorladung erscheinen, aber auch nur Angaben zu Ihrer Person machen (Alter, Adresse, Beruf) Als Zeuge unterstellt man Ihnen keine Straftaten.
Bei der StA herrscht Aussagepflicht auch "zur Sache" für Zeugen, wenn nicht §§ 52ff StPO
greifen.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Wo ist das Problem? Ich würde einfach mal telefonisch nachfragen, worum es geht. Das erleichtert doch auch, Unterlagen mitzunehmen.
Ich denke wenn Sie sich mit der Vorladenden Polizeidienststelle in Verbindung setzte und unbedingt eine Aussage machen wollen, kann es sicher eingerichtet werden, dass Sie die Aussage bei Ihrer nächsten Dienstelle machen.
Die werden dann die Aussage entsprechend weiterleiten.
Zumindest bei gerichtlichen Zeugenaussagen funktioniert so was!
na ich soll doch in meiner Stadt zur Dienststelle. Finde es nur Blöd das die nicht draufschreiben um was es geht
Achso
Da hab ich wohl was falsch verstanden
Also demnach einfach mal dort anrufen und nachfragen
Und jetzt?
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