Vorladung zur Vernehmung nach knapp 4 Jahren !

3. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
thomas tellermann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung zur Vernehmung nach knapp 4 Jahren !

hallo,

ich hab eine frage, habe 1999/2000 etwas blödes begangen (Online KreditKarten Betrug). Mein Bruder war damals gar nicht dran beteidigt wurde aber vor einem jahr schuldig gesprochen und musste 2000 Euro strafe zahlen.

Jetzt am 02.03.2004 habe ich die Vorladung zur Vernehmung zu dem Fall bekommen, der 1999/2000 war.

Ist denn sowas normal ?

Muss ich da hin ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9518x hilfreich)

Einer Vorladung zur Polizei muß man nicht Folge leisten (anrufen, daß Du nicht kommst, weil Du nichts zur Sache sagen willst - ansonsten kann es passieren, daß Dich die StA vorlädt, und da mußt Du erscheinen (aussagen aber auch nicht))

Bei einfachem Betrug tritt die Verjährung nach 5 Jahren ein. Wenn es also 1999 war, kommt es auf den Monat an.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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