Vorladung zur Zeugenvernehmung

11. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Xxxxxxxxxxx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung zur Zeugenvernehmung

Hallo, ich brauche dringend Hilfe da ich mich nicht auskenne..

Ich habe einen Brief vom der Polizei bekommen, da steht dass mein Freund ein Delikt - 3x Sachbeschädigung vorgewurfen wurde, und ich sollte mich dazu aüssern.

Ich und mein Freund haben beide keine Ahnung woher das kommt, er hat selbst gar keinen Brief bekommen und wir können nur zumuten, dass unser Nachbar das gemacht hat da wir ein paar mal Probleme mit ihm hatten und ihm wurde die Wohnung gekündigt (nicht nur wegen uns, viele Nachbarn haben sich beschwert, aber wir waren am schlimmsten betroffen von ihm). Vor ein paar Monate wurde seine Tür aufgebrochen, wir überlegen ob er vllt denkt das wir es gemacht haben.

Also meine Frage wäre- sollte ich hin? Mache ich damit nur ein Fehler weil ich vielleicht irgendwas falsch sage?
Wir kennen uns damit überhaupt nicht aus. Wenn ich nicht hingehe, wird es gelassen weil keiner sich dazu aüssert? Oder zählt dann nur die Stimme der Andere?


Vielen Dank.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Also meine Frage wäre- sollte ich hin? Da das verpflichtend ist, stellt sich die Frage nicht.
Mache ich damit nur ein Fehler weil ich vielleicht irgendwas falsch sage? Was genau sollten Sie denn "falsch sagen", wenn Ihr Freund unschuldig ist?
Wenn ich nicht hingehe, wird es gelassen weil keiner sich dazu aüssert? Vermutlich nicht - ganz abgesehen davon, dass Sie als Zeugin hingehen müssen.

-- Editiert von muemmel am 11.04.2019 18:53

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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