Vorlagen kaufen "Strafrecht"

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
tibba992
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorlagen kaufen "Strafrecht"

Hallo,

leider weiß ich nicht genau ob das hier in das Topic reinpasst.

Also ich wollte vor kurzem für einen Freund der sich im Medizinstudium befindet als Geschenk "Scherzartikel" mit ein paar Freunden einen Stempel (Zum Buchstaben selber einknipsen) und so eine Vorlage für ein Attest bestellen.
Ich habe lediglich nur einen leeren Block mit Attestvorlagen gekauft!

Soweit so gut - auf einer Internetseite ein Block mit Attestvorlagen bestellt. Am nächsten Tag eine Email bekommen mit der aufforderung eine approbationsurkunde einzusenden für Neukunden. Sowie

Falls wir innerhalb 14 Tage keinen Ärztlichen Tätigkeitsnachweis erhalten, geben wir Ihre persönlichen Daten mit Telefonnummer und IP-Adresse 84.xxx.162.xxx an die zuständigen Behörden weiter.


Ich wusste nicht das man sowas nur als "Artzt" bestellen darf - direkt angerufen und einem Kollegen alle erläutert. Er sagte daraufhin ist alles ok Bestellung stoniert und das Thema ist abgeschlossen.

Aber es war nicht der Kollege der mir die Email geschickt hat - jetzt habe ich Angst das noch etwas hinterher kommt.

Ist es überhaupt so in Ordnung? Woher soll man wissen das es Gesetzlich Untersagt ist sowas zu bestellen? Und wenn man es direkt klärt und sagt man ist kein Artzt oder sonst etwas ist es dann strafbar?

Danke für eure Antworten

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-- Editiert tibba992 am 09.01.2014 13:49

-- Editiert tibba992 am 09.01.2014 13:57

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was soll denn ein "leerer Block mit Attestvorlagen" überhaupt sein?

Verlinken Sie doch mal das Produkt, dass Sie bestellt haben...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

warum sollte es verboten sein, sowas zu bestellen - zumal wenn Du bei Bestellung nicht darauf hingewiesen wurdest. Du hast die Bestellung storniert, die Sache ist erledigt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>warum sollte es verboten sein, sowas zu bestellen <hr size=1 noshade>


Nun, es gibt Leute, die bestellen sich beim Versandhandel für Ärztebedarf z.B. Rezeptblöcke oder auch die gelben AU-Bescheinigungen (falls das mit Attestvorlage gemeint ist) und lassen sich dort gleich -wie es als Serviceleistung für Ärzte angeboten wird- die/eine Praxisanschrift und den Namen eindrucken. Und in dem Fall, oder auch wenn man im Rahmen des Bestellvorgangs sich als Arzt ausgibt, hat man ein Problem mit § 132a StGB . Sollte das hier vorliegen, wäre die Tat auch bereits vollendet, so dass einen das "Storno" auch nicht mehr rettet.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 09.01.2014 16:14

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
warum sollte es verboten sein, sowas zu bestellen


Es könnte als Vorbereitungshandlung einer Urkundenfälschung angesehen werden. Eine "unschuldige" Verwendung ist kaum glaubhaft; ginge es um einen "Scherz", könnte man sich so einen Block auch selbst drucken.

Was meinst du wohl, wie z.B. das Bestellen von γ-Butyrolacton (Vorläuferstoff für die Droge GHB) über das Monitoring der Hersteller gehandhabt wird? Auch wenn der Stoff selbst nicht verboten ist, dürfte eine Bestellung durch eine Privatperson die Behörden auf den Plan rufen.

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