Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

27. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)
Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung

Ich habe gerade eine Aufforderung zur Anmeldung einer Forderung beim Insolvenzverwalter eines Schuldners bekommen.
Mit angegeben werden kann ja die Forderung aus vorsätzlich begangener, unerlaubter Handlung.
Was mich dabei interessiert: Kann man einen Betrug auch unbewusst, also nicht vorsätzlich begehen?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Nein.


-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Naja, kann man schon, nur ist es nicht strafbar ;)

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Die Antwort ist eindeutig. Danke. :)

Also kann man sich bei der Forderungsanmeldung das vorsätzlich schenken. Zumindest in diesem Zusammenhang.

-- Editiert von Mahnman am 27.11.2004 16:10:10

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

Ja :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1718x hilfreich)

Naja, kann man schon, nur ist es nicht strafbar

Dann ist es aber auch kein "Betrug" i.S.d. StGB.
(Oh weia, bin ich heute wieder kleinlich. ;) )

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Schlichter
(7013 Beiträge, 3933x hilfreich)

Hallo Mahnmann!

Ich gehe davon aus, dass Sie das Formblatt für Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren erhalten haben. In dem entsprechenden Feld für 'vorsätzlich unerlaubte Hadnlung' ist in Ihrem Fall 'Nein' anzukreuzen, da kein vorsätzlicher Betrug vorliegt. Würden Sie trotzdem 'ja' ankreuzen laufen Sie Gefahr, dass Ihre Forderungsanmeldung allein aus diesem Grund bestritten wird.

Gruß
Eidechse

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Nun, da der Schuldner bereits zum Zeitpunkt der Eingehung der Verbindlichkeit überschuldet war, gehe ich davon aus, dass er sich des Eingehungsbetruges schuldig gemacht hat. Die entsprechende Ermittlung läuft über die Staatsanwaltschaft. Ich werde auf jeden Fall ja ankreuzen und mich notfalls mit dem Schuldner streiten. Auf jeden Fall lass ich den Kerl nicht so leicht davonkommen. Danke für Eure Antworten.

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