Hi @ aLL
Und zwar habe ich folgendes Problem !
Meine Schwester und ihr Klasse feierten in einem Park von Nachts auf Morgens eine Art Abschlussfeier ( Party , Drinken usw )vor Ende des Schuljahres !
Als ich morgens geweckt wurde und meine Schwester voller traenen vor mir stand und meinte ; Eben im Park da haben 2 Jungs rumgelungert und nun sind meine Tasche , Geld , neues Handy usw weg !
Sie und ihre Freundinen sagen alle das es nur die gewesehn sein koennten da sie die einzigen waren die da rumlungerten !
Ich direkt auf die Socken gemacht ab in den Park !
Wollte von den Jungs die Taschen sehn usw aber das verneinten sie oftmals ich meinte nur ok dann ruf ich nun die Polizei !
Darauf hin Attackierte bzw stumpte er mich und ich schlug aus reflex zu er ging benommen zu Boden ...
Danach als er wieder das bewusstsein erlangte kam er grade wieder auf mich los ich loef schon rueckwaerts ( hasse schlaegerei ) doch er lief als weiter auf mich zu und wollte stress daraufhin schlug ich das 2te mal zu , und ihm platze die unterlippe auf und ging wieder zu boden !
Danach lief ich zurueck richtung schule da wo dann auch die polizei schon ankam !
Der Polizist meinte selbst schuld und er soll nicht so jammern !
Nach 2 Wochen rief eine Komissarin bei mir an wegen der vernehmung doch da wr ich ausser Haus !
Ich rief 2 Tage spaeter bei der Kripo an und fragte nach ihr , dort versicherte man mir sie wuerde sich bei mir melden bis dato kein kontakt !
Nun vor 2 Tagen kam ein Schrieben vom Gericht !
wegen vorsaetzlicher Koerperverletzung !
Innerhalb einer Woche Einwendungen bringen oder Zeugen !
Zeugen ?! Meine Mum und Schwester ?
Gelten die als Zeugen ?
Schliesslich waren es 2 Jungs und einer davon hat halt nicht locker gelassen !
und der andere wollte auch auf mich drauf !
wie sieht meine chance aus ?
Was is vorsaetzlich ? Schlimmer als gefaehrliche oder schwere Koerperverletzung ?
Und sollte ich mir im Amtsgericht , einen Rechtspfleger dazu holen ?
wie kann die Strafe ausgehn ?
Sorry fuer meine Schriebweise falls es einen stoert aber ich war in Eile ,)
Danke im vorraus
Gruss Patrick
Vorsaetzliche Koerperverletzung !
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



quote:
Wollte von den Jungs die Taschen sehn usw aber das verneinten sie oftmals ich meinte nur ok dann ruf ich nun die Polizei !
Das war richtig. Die Jungs sind nicht verpflichtet, ihnen die Tasche zu zeigen. Stattdessen ist dann die Polizei zu rufen.
quote:
Darauf hin Attackierte bzw stumpte er mich und ich schlug aus reflex zu er ging benommen zu Boden ...
Der Schlag von Ihnen könnte durch Notwehr gerechtfertigt sein. Ob dem wirklich so ist, wird sich erst herausstellen, wenn der gesamte sachverhalt detailgetreu dargestellt wurde.
quote:
Nun vor 2 Tagen kam ein Schrieben vom Gericht !
Vom Gericht ?? Das ist ungewöhnlich. Haben Sie denn bereits eine polizeiliche Aussage gemacht? Post vom Gericht bedeutet, daß die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben hat. Nun müssen Sie vor Gericht als Angeklagter versuchen, wegen Notwehr freigesprochen zu werden.
quote:
wegen vorsaetzlicher Koerperverletzung !
Man unterscheidet zwischen der fahrlässigen Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung.
Bei der fahrlässigen Körperverletzung will der Täter keine Verletzung, es passiert quasi versehentlich (Unfall), bei der vorsätzlichen hingegen will der Täter die Verletzung (Schlägerei)
Die gefährliche und die schwere Körpervereltzung sind weitere Qualifikationen (Steigerungen) der einfachen vorsätzlichen Körperverletzung.
quote:
Innerhalb einer Woche Einwendungen bringen oder Zeugen !
Ja, Sie können Ihre Mutter und Ihre Schwester benennen, die sind natürlich Zeugen. Die Frage ist nur, ob die die konkreten Schläge gesehen haben. Die Zeugen können Sie vorab beim Gericht melden, Sie können die Zeugen aber auch erst in der Verhandlung benennen und sie gleich zum Gericht mitnehmen.
quote:
wie sieht meine chance aus ?
Entscheidend ist, ob Notwehr vorliegt oder nicht.
quote:
Und sollte ich mir im Amtsgericht , einen Rechtspfleger dazu holen ?
Ein Rechtspfleger ist kein Gratis-Anwalt. Der unterstützt Sie zwar beim Verfassen von Schriftstücken, aber übernimmt nicht Ihre Verteidigung. Dazu müßten Sie schon einen Anwalt hinzuziehen. Dies ist in ihrem Fall vielleicht gar nicht so dumm, da ein Anwalt sicher besser eine mögliche Notwehr herausstellen kann.
quote:
wie kann die Strafe ausgehn ?
Wie alt sind Sie ? Was gibt es für Vorstrafen?
Gruß justice
Bin 22 bin vorbestraft wegen Gefaehrlicher und Schwerer Koerperverletzung....
Jedesmal Arbeitsstunden ableisten !
liegt knapp 5 jahre zurueck !
Als ich die Vorladung bekam war ich Krank und konnte nicht zum Termin erscheinen , daraufhin kontaktierte ich die Kripo und fragte nach dem Komissar der mich vorlud doch der war ausser Haus !
Mir versicherte sein Kollege melde sich umgehend bei mir sobald er wieder da ist !
Bis dato keine Anrufe eingegangen oder schriftlich !
Direkt schreiben vom Gericht
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Also im Falle einer Verurteilung haben Sie vermutlich mit einer saftigen Geldstrafe zu rechnen. Im Hinblick auf Ihre einschlägigen Vorstrafen, die ja noch im Erziehungsregister stehen, werden Sie vermutlich nicht mit allzu großer Milde rechnen können.
Aber genauere Vorhersagen lassen sich nicht machen, das wäre reine raterei.
Gruß justice
Und wie schaut es mit dem Polizist aus der sich melden wollte und es ned tat .... also sowas mag ich garned wenn es um menschenrechte geht und gleichberechtigung echt hammerhart wer die denken zu sein solche deppen die polizei in schule nur gehaenzelt und nun den dicken machen nene bei mir ned das wird die polizeistelle zu spueren bekommen lass mich doch ned wie ein gegenstand behandeln wir melden uns usw und dann aja egal is ja nur ein 22jaheriger ****** drauf !
genauso empfinde ich das assi verhalten der polizei dein freund und helfer ...
gibts keine moeglichkeit denen auch eins reinzuwuergen ?
schliesslich sagte der beamte am telefon Ja meine Kollegin wird sich bei ihnen melden !
Kann ich meine Family die als Zeuge dabei waren mit nehmen ohne ankuendigung bzw kurz vor der verhandlung anzukuendigen ?!
mfg
ch1LLa
Die Frage wurde schon beantwortet:
quote:
Die Zeugen können Sie vorab beim Gericht melden, Sie können die Zeugen aber auch erst in der Verhandlung benennen und sie gleich zum Gericht mitnehmen.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Zu Ihrem vorherigen Beitrag erspare ich mir jeden Kommentar.
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