Vorsätzliche Körperverletzung - brauch ich einen Anwalt?

7. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
odina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsätzliche Körperverletzung - brauch ich einen Anwalt?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes problem wobei ich einen Rat brauche.

Vor ca. einem Jahr klingelte es an meiner Haustüre und mein Sohn(12) öffnete die Haustüre ein Schulfreund von seiner Schule stand da und wollte mich sprechen.
Er erläuterte das es gewisse Probleme zwischen einem Freund von meinem Sohn und ner Gruppe Jugendlicher gibt und mein Sohn da wohl als vermittler stand.
Ich blickte da nicht würklich durch und meinte sie sollten doch bitte zur der betroffenen Person gehn.
Noch im gleichem Moment schlug es gegen die Eingangtür der Mietwohnung und es wurde Sturm geklingelt.
Ich wohne im Erdgeschoss so hörte ich das sehr lautstark getretten wurde.
Mein Sohn öffnete die Eingangstür(wieso er das gemacht hat versteh ich bis heute nicht).

Eine Gruppe Jugendlicher stürmte den Eingansflur und ich ging Ihnen entgegen hatte angst um meinen Sohn.
Ich stellte mich Ihnen in den Weg und fragte wo sie eigentlich hinwollten und das sie hier nix verloren hätten.
Sie wollen hier was klären und müssen rein dabei schrien sie im Hausflur.
Ich breite meine Arme aus und sagte sie sollten doch das Haus verlassen.
Mit ausgebreiteten Armen stoss ich die Gruppe aus.
Schloss die Eingangstür und Die Sache war für mich erledigt.
Muste dann beruflich was erledigen und war ca ne Stunde nicht zuhause.
In der Zeit kam eine Mutter an meine Haustüre und Schrie meine Frau an die gerade von der Arbeit kamm und von nix wuste wo ich eigentlich sei und fluchte und meine ich habe Ihre Tochter verletzt.
Ich kam dann von der Arbeit nachhause und ging zur Polizei zu meinem Wunder wurde ich dort bereits erwartet.Und muste mich dort einer befragung stellen.

Jetzt nach einem Jahr hab ich ne Anklageschrift bekommen wegen vorsätzlicher Körperverletztung.

Dabei legt mir die Staatsanwaltschaft vor das ich einem Mädchen den armverdreht habe und einem anderem Mädchen auf die Brustgeschlagen hätte..
Sodass sie schmerzen hatten.


Die entspricht aber gar nicht der Wahrheit eine Nachbarin hatt den vorfall gesehn und kann das bestätigen und der junge der an meiner Haustür kam auch.

Diese Zeugen sind nicht benannt wie soll ich mich jetzt verhalten brauch ich da würklich einen Anwalt?
Bin mir keiner Schuld bewust zumal Anwalt ja auch mit Kosten verbunden ist wegen sowas?

Würd mich um Rat bitten da in 14 tagen der Prozess beginnt ..

mfg






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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

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#2
 Von 
odina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sollte dies eine ernsthafte Frage sein?

Natürlich versteh ich nicht das Fach Chinesisch eines Prozesses wer tut das schon als normal Bürger.



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#3
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
odina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es tut mir leid das du Rechtschreibfehler gefunden hast oder vieleicht auch Satzzeichen nicht an Ort und Stelle sind.

Ich dachte das man hier Rat findet und wollte kurz den Sachverhalt schildern.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Rechtschreibung mangelhaft ist oder ob ich Ausländer bin.

Dies hilft mir nicht würklich weiter..allso bitte



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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
VivaColonia
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 264x hilfreich)

quote:
Diese Zeugen sind nicht benannt


Dann würde ich das mal fix nachholen.

quote:
da ich mich mit solchen hingerotzten Fragen dann eben nicht weiter beschäftige


Zum Fehlerzählen hattest du aber Zeit, Ali Babbel? Wie ist eigentlich dein Rekord für gesperrte Accounts pro Woche?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
odina
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für den Rat,sollte ich die Zeugen dem Gericht nennen oder bleibt mir der Gang zum Anwalt dadurch nicht erspart?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12307.03.2010 23:24:38
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 32x hilfreich)

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#9
 Von 
alexino
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mein lieber Angeklagter!

Zunächst möchte ich dir sagen,dass im Strafrecht jede Straftat nachgewiesen werden muss,denn sonst gibt es ja keine Strafe.
Da du bei diesem Vorfall Zeugen hast,die das ganze Geschehen bestätigen können,hast du nichts zu befürchten und sollst dir daher auch keinen Anwalt nehmen.
Und jetzt unterstellen wir mal,dass du diese Jugendliche tatsächlich geschlagen hast.bzw mit der Anwendung von Gewalt aus deinem Haus rausgeschmießen hast. Dann stellt sich die Frage,was diese JUgendliche bei dir zu Hause verloren haben,dass du sie rausschmeißen musstest? Wenn sie,wie du geschildert hast, ohne deinen Willen und den deines Sohnes in dein Haus eingedrungen sind so stellt dieses Verhalten schon eine Strafbare Handlung dar und nämlich Hausfriedensbruch nach § 123 StGB .Somit hast du dich in einer Notwehrlage nach § 32 StGB befunden dh. du durfstest diese Kinder mit der Gewaltanwendung aus deinem Haus wegschmeißen und diesen sogar viel weh antun,wenn diese freiwillig nach deiner Aufforderung dies nicht tun wollten. Deine Verteidigung in diesem Falle, die darin bestand,deinen Sohn vor möglichem Angriff von bösen,nach dem Streit gesuchten Jugendlichen,die objektiv und subkjektiv alle Tatbestandsmerkmale des Hausfriedensbruchs erfüllt haben,zu schützen war geeigntet,erforderlich und auch nach erfolglos gebliebenen Aufforderung zum Verlassen des Hauses geboten und schließlich handeltest du dabei in Kenntniss der Notwehrlage und dementsprechend auch mit Verteidigungswillen!
Also.... wenn das sogar stimmt,dass du diese Jugendliche geschlagen hast so ist deine Handlung nach § 32 StGB gerechtfertigt und du brauchst dir keine Angst einjagen!!!

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#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2363x hilfreich)

Ich würde trotzdem empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Im falle eines freispruchs muss der Staat die Kosten des Anwalts übernehmen.

Auf jeden Fall müssen aber die Zeugen benannt werden, damit diese zum Termin geladen werden können. Werden die Zeugen nicht rechtzeitig geladen, dann sollten sie zum Termin einfach mitgebracht werden.

insgesamt sollte man soetwas nicht ohne Anwalt erledigen, insbesondere dann nicht, wenn jetzt schon absehbar ist, dass manche Zeugen ggf. Unsinn erzählen werden.



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"justice"

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#11
 Von 
guest-12308.03.2010 09:25:04
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 8x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12308.03.2010 09:23:50
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

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