Vorsätzliche Körperverletzung eure meinung

21. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
StarAndi1987
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Vorsätzliche Körperverletzung eure meinung

Person A wird vorgeworfen person b bei einer Party einen Kopfstoß gegen die rechte Schläfe und einen Faustschlag gegen die rechte wange gegeben zu haben.
Person b hatte davon 2 wochen lang kopf und nackenschmerzen.
Ein arzt diagnostizierte bei person b am Zahn 14
eine fraktur der vestibulären Wand.
Sie befindet sich insoweit heute noch dort in behandlung.
der anwalt von der person b fordert nun eine Zahlung für 800,00 Euro
für angemessen, plus anwaltsgebühren von 155,28 Euro bis zum 08.05.2009
der anwalt droht bei nichtzahlung einen rechtsstreit vor dem amtsgericht , und ist der ansicht das er recht bekommt.

Person a hat diese straftat nicht begangen.

Die Hauptverhandlung ist jedoch erst am 07.05.2009.

Was soll Person a jetzt am besten tun?
Was sind eure Meinungen/Einschätzungen?
Welcher Betrag wäre eine
angemessene Zahlung an den Kläger im Falle einer Verurteilung?
Würde es sich lohnen deshalb einen Zivilprozess einzugehen??

Person a denkt daran einen Brief an den Anwalt zu verfassen.
In etwa so:



Sehr geehrter Herr *****,

da ich die mir vorgeworfene Straftat nicht begangen habe
werde ich Ihrer Aufforderung zur Zahlung des
Schmerzensgeldes und Ihrer Anwaltsgebührern
nicht nachkommen.
Da es am 07.05.2009 zur Hauptverhandlung kommt,
halte ich Ihre Fristsetzung bis zum 08.05.2009
sowieso für viel zu knapp.
Wenn ich theoretisch schuldig gesprochen werden würde
hätte ich nur 1 Tag Zeit um das Geld zu überweisen
was unmöglich ist.
Daher bitte ich Sie die Frist bis zum 08.06.2009
zu verlängern.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Der Brief ist gut, überlicherweise beträgt das Zahlungsziel aber eher 2 Wochen als einen Monat. Jedenfalls sollten Sie deutlich machen, daß Sie zunächst den Ausgang des Strafverfahrens abwarten wollen, bevor Sie irgendwelche Rechtsanwaltsforderungen anerkennen.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#2
 Von 
StarAndi1987
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

meiner meinung ist diese schadensersatzforderung doch total überzogen oder?
ja natürlich will ich abwarten bis das hauptverfahren vorbei ist

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#3
 Von 
StarAndi1987
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

ich bitte dringend um hilfe....
was sind eure einschätzung
vor allem zu den 800 eure schmerzensgeld+anwaltsgebühren?????
bitte, egal was schreibt eure meinung es ist mir sehr wichtig

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#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Natürlich setzen Anwälte beim Schmerzensgeld erst einmal einen großzügigen Betrag an. Die sind ja schließlich parteiisch. Da dürfte vermutlich noch etwas Luft nach unten sein.
Was die Rechtsanwaltsgebühren angeht - die werden in aller Regel nach der Gebührenordnung berechnet. Da ist eine überzogene Forderung schon eher selten.
Aber wenn Person A es eh nicht war, braucht sie sich ja keine Sorgen machen, weil sie die Kosten eh nicht bezahlen muß....

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#5
 Von 
StarAndi1987
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

ja es gibt sehr wiedersprüchliche aussagen von den zeugen
ich meine ja was ist,
wenn person a in dem fall schuldig gesprochen wird???

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#6
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Dann hat das Opfer schon mal ein Urteil, in dem Feststellungen zur Täterschaft des A getroffen werden. Es ist kaum davon auszugehen, daß der Anwalt oder A selbst in einem Zivilverfahren dann noch verlieren würden. Ergo ist es ratsam, dann die RA-Gebühren und den Schadenersatz zu bezahlen und über das Schmerzensgeld zu verhandeln.
Desweiteren kann es auch sein, daß die Krankenkasse und/oder Arbeitgeber des A noch mit Forderungen wegen Behandlungskosten und Lohnfortzahlung an Sie herantreten.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
StarAndi1987
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

hab von sowas echt keinen plan, wie soll man swoas verhandeln? hast du vielleicht paar ratschläge??
wie soll man sowas angehen??

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Ganz einfach: Eigentlich hab ich gar kein Geld, aber 600 könnte ich auftreiben. Wenns mehr werden soll, dann gibts erst mal gaaaar nix... :)

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#9
 Von 
StarAndi1987
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

ich bin zahlungsunfähig, was macht man in diesem fall?
bitte um hilfe

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33515 Beiträge, 17470x hilfreich)

Hi,

man ersucht seinen Gläubiger um Stundung oder versucht, in der von Bewährungshelfer beschriebenen Weise einen Deal (juristisch Vergleich genannt) zu machen. Durch diese Dinge erkennt man aber die Forderung an - insofern sollte damit wiederum bis nach der Verhandlung gewartet werden.

Gruß vom mümmel

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#11
 Von 
StarAndi1987
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

ja das ist mir auch klar ich warte sowieso bis zum urteil, ich frage aber nur
rechtzeitig damit ich entsprechend handeln kann.
was hat das mit dem deal auf sich??
ich glaube ja nicht das sich so mit dem anwalt verhandeln lässt..
oder wie soll das abgehn?

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#12
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Doch, auch Anwälte kennen das Sprichwort: Lieber der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Zumal es nicht Sache des Anwalts ist, einen Vergleich anzunehmen, sondern sein Mandant dem zustimmen oder ablehnen muß.
Sehen Sie bis zur Verhandlung einfach zu, daß Sie so viel wie möglich bar auf den Tisch legen können und das ist dann halt Ihr Vergleichsangebot. Und dann können Sie immer noch hören, was die Gegenseite dazu sagt.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
StarAndi1987
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

ich habe halt nur angst das wenn wir uns (beispiel) auf 500 euro einigen können und ich dem das überweise, er dann nachträglich irgendwelche zusätzlichen forderungen stellt oder so. und nach ner ner zivilverhandlung gibt es einen festen betrag für die zahlung.
jedoch muss ich dann ja die gerichtskosten und so übernehmen
ich bin sowieso zahlungsunfähig, ich bin froh wenn ich die geldstrafe zahlen kann also die von der hauptverhandlung, gehe halt aus dass ich im fall einer verurteilung eine bekomme..
was soll ich am besten machen???

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 363x hilfreich)

Sie brauchen sich keine Sorgen machen, daß Sie bei einem Vergleich hinter noch einen "Nachschlag" bezahlen sollen. Das ist ja das Wesen von Vergleichen, daß dann hinterher Ruhe ist. Normalerweise setzen Anwälte auch gleich eine entsprechende Vereinbarung auf, die man mit dem Geld zurückschicken muß.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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