Hallo zusammen,
dann berichte ich mal was passiert ist:
In der Nacht von 31.12 und 01.01 sind wir rumgelaufen und wollten einen Klassenkameraden ins neue jahr wünschen. Also als wir da waren, waren wir ganz nett (obwohl wir besoffen waren) haben alle neues jahr gewünscht und dann kamm einer an und meinte wir sollten uns ver*****n wir haben das noch ganz locker genommen, dann wurde ich rumgeschubst und durch die schubserrei hab ich einen eine Kopfnuss verpasst. Dannach sind wir weggerannt, weil die Eltern des Jungens kammen. Der junge hatte nassenbluten. Der Vater hat mich eingehollt und festgehalten bis die Polizei kamm, die haben wollten Persu und dann durfte ich gehen. Heute hab ich einen Brief von der polizei bekommen das ich am Montag wegen vorsätzliche leichte Körperverletzung da sein soll. Kann mir einer sagen, was auf mich zukommt
2 das ist meine 2 Anzeige aber die erste wegen Körperverletzung.
Danke!
Vorsätzliche leichte Körperverletzung - Kopfnuss, alkoholisiert...
26. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2008 | 14:10
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsätzliche leichte Körperverletzung - Kopfnuss, alkoholisiert...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 26. Januar 2008 | 14:18
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17266x hilfreich)
Hi,
Alter angeben! Und das Ergebnis des ersten Verfahrens!
Gruß vom mümmel
#2
Antwort vom 26. Januar 2008 | 18:12
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin 16
beim ersten mal musste ich sozialstunden ableisten ( 8 Stunden ) wegen Diebstahl..
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. Januar 2008 | 11:12
Von
Status: Praktikant (812 Beiträge, 211x hilfreich)
ca. 1 jahr OHNE bewährung inkl. kopfnuss..löööl
#4
Antwort vom 27. Januar 2008 | 13:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
was meinst du?^^
#5
Antwort vom 27. Januar 2008 | 17:14
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17266x hilfreich)
Hi,
keine Sorge, paddy scherzt nur. Vermutlich neue Sozialstunden, schlimmstenfalls Jugendarrest...
Gruß vom mümmel
#6
Antwort vom 27. Januar 2008 | 19:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
meinste wirklich sozialstunden?:-( nicht schon wieder^^..
#7
Antwort vom 28. Januar 2008 | 13:31
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17266x hilfreich)
Hi,
wäre Dir Jugendarrest lieber?
Gruß vom mümmel
#8
Antwort vom 28. Januar 2008 | 14:03
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
nee auch nicht..mal abwarten heute muss ich erst zur vorladung^^..
Und jetzt?
Schon
267.924
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
74 Antworten
-
54 Antworten