Vorsätzliche leichte Körperverletzung - welche Strafe muss ich erwarten falls ich Schuld kriege?

4. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
ichhabscheissegebaut
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsätzliche leichte Körperverletzung - welche Strafe muss ich erwarten falls ich Schuld kriege?

Mahlzeit!

ich habe folgendes problem und zwar hatte ich am wochenende eine schlägerei wo ich nicht ganz unschuldig bin!

ich stand an einer kasse in einer disco, wo vor mir ein anderer frauen dämlich angemacht hat darauf hin wollte ich ihn nur sagen wie asi sein verhalten ist darauf hin, fragte er ob ich ein problem habe und kam mit sein arm in meiner richtung von mein hals, ich sagte ihn er soll mich nicht anpacken und er hat nicht darauf gehört, dann habe ich ihn eine kopfnuss gegeben und die schlägerei ging los! er hatte mich aber zu erstberührt !

meine frage jetzt welche strafe muss ich erwarten falls ich schuld kriege?? bin 25 un dwerde bestimmt nach erwachsenen recht bestraft!

würde mich über eine antwort freuen

greetz

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

wie verletzt war der Gegner hinterher? Sind Sie vorbestraft? Wenn ja, wie und weswegen? Und hat Ihr Gegner überhaupt Anzeige erstattet?

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
ichhabscheissegebaut
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

kann ich nicht sagen vllt blaues auge und paar schwelungen war nicht am bluten oder so! vorbestraft bin ich nicht!
habe heute brief von der polizei bekommen das ich mich dazu schriftlich äussern soll

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32920 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

kein Wort zum Thema Vorstrafen? Anzeige ist offenbar erstattet, sonst käme kein Brief. Sie müssen den Bogen nicht ausfüllen, aber da Sie ja eine Art Notwehrsituation geltend machen wollen, sollten Sie ihn wohl ausfüllen.

Gruß vom mümmel

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