Vorsätzliche leichte Körperverletzung - wg. leichtem Schubser

26. Mai 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2025 15:48:41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsätzliche leichte Körperverletzung - wg. leichtem Schubser

Hallo zusammen,

ich würde Eure erste Einschätzung gern wissen zu folgendem Vorfall.

Vor zwei Wochen ging es für uns nach unserer standesamtl. Hochzeit im Dorf zurück nach Hause. Meine Frau fünf Meter vor mir, weil ich Blasen an den Füßen hatte, wurde plötzlich "dumm angemacht" von drei aus der Dorfkneipe kommenden Männern. Die abfälligen Kommentare blieben natürlich nicht unbemerkt, sodass Sie sich das nicht gefallen lassen wollte, dreht um und die Diskussion war in vollem Gange. U.a. wurde Sie als "Schl***e" bezeichnet. Ich mittlerweile zur Situation hinzugeeilt habe einen Mann weggeschoben bzw. weggeschubst, weil ich diese Situation nicht hochkochen lassen wollte.

Darauf hin stürzte einer der Männer und rief die Polizei hat Anzeige wg. leichter, vorsätzlicher Körperverletzung gestellt.

Nun zu meiner Frage: Was habe ich als Strafe zu erwarten? Einen befreundeten Anwalt habe ich gebeten Akteneinsicht zu verlangen. Das Opfer hat einen Alkoholtest gemacht, ich habe dankend abgelehnt. Zu meiner Person: Ich habe keinerlei Vorstrafen, Anzeigen o.ä. - Auch meine Aktion war dumm. Ich wollte in dieser Situation nur nach Hause und hatte keinerlei Absicht / böse Intention das Opfer zu verletzen (hat leichte Schrammen am Ellebogen).




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34219 Beiträge, 17721x hilfreich)

Und der befreundete Anwalt hatte keine Idee dazu? Na dann: Vielleicht die Verfahrenseinstellung ohne (Geld-)Auflage, vielleicht auch mit Auflage, vielleicht auch eine kleinere Geldstrafe.

-- Editiert von User am 26. Mai 2025 17:38

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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