Hallo,
Wer kann mir sagen wie lange meine Vorstrafe im FZ steht?
06/2000 wurde ich wegen Verstoss gegen das Geldwäschegesetz zu 18 Monaten auf 24 Monate mit Bewährung verurteilt. Ich habe nun eine Umschulung erfolgreich beendet und möchte mir nun auch eine Arbeit suchen habe aber immer diese Angst im Nacken auf die Frage:"Wie sieht es mit Vorstrafen aus!" die auch schon in Bewerbungsbögen gestellt wird. Ab wann wird denn eigentlich bis zur löschung des Eintrages ins FZ gerechnet? Mit Ablauf der Bewährung oder zählt die Bewährungszeit dazu wenn man nicht mehr negativ aufgefallen ist?
Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar denn mein Rechtsanwalt konnte mir da auch keine genaue Auskunft geben.
Viele Grüße
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" "
-- Editiert von claudia2004 am 21.06.2004 00:46:44
Vorstrafe - Ab wann wird bis zur Löschung des Eintrages ins FZ gerechnet?
Diese Strafe bleibt im Bundeszentralregister für 15 Jahre nach Verurteilung gespeichert, in Führungszeugnissen wird sie jedoch bereits nach 5 Jahren (nach Verurteilung) nicht mehr mitgeteilt.
Um ein blankes Führungszeugnis zu erhalten und sich als "nicht vorbestraft" bezeichnen können, müssen Sie daher noch ein Jahr warten.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Hallo Wolfgang,
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort Sie haben mir sehr geholfen und nun bin ich doch ein großes Stück weiter.:)
Herzliche Grüße Claudia
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Wolfgang hat leider den Abs. 2 des § 34 BZRG
außer Acht gelassen, welcher besagt, daß sich bei der 5jährigen Tilgungsfrist nach § 34(2)3 BZRG
die Zeit bis zur Tilgung um die Dauer der Freiheitsstrafe verlängert.
Der Eintrag wird also nicht in 06/2005 sondern in 12/2006 aus dem Führungszeugnis getilgt.
Gleiches gilt analog für das BZR:
Tilgung hier i.d.F. nicht nach 15 Jahren, sondern nach 16,5 Jahren. [vgl. § 46(3) BZRG
]
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Danke, ist mir neu. Bisher war mir geläufig, daß dies bei Strafen auf Bewährung nicht gilt, was analog 1 b logisch wäre und sich auch aus der Bestimmung der lebenslangen Freiheitsstrafe ergibt, wo nur der verbüßte Teil zugerechnet wird.
Wieder was dazugelernt.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Hallo Bob,
vielen Dank auch dir für deinen Nachtrag, doch nun macht sich auch noch die nächste Frage für mich auf. Muss ich, wenn ich gefragt werde ob ich Vorbestraft bin in jedem Fall mit "ja bin ich" antworten? und vieleicht dann noch sagen, aber ab 12/2006 bin ich wieder ein liebes Mädchen? Es geht mir um meine zukünftige Jobsuche und ich glaube nicht das es irgend jemanden interessiert wie ich zu dieser verdammten Vorstrafe gekommen bin.
Viele Grüße
Claudia
Obwohl die Frage an Bob gerichtet war, möchte ich dennoch dazu Stellung nehmen und zwar aus der Praxis:
Sicherlich ist die Frage Vorstrafe ja/nein beim Bewerbungsgespräch eine Hürde. Ich würde da ganz einfach lügen und "Nein" reinschreiben, dann aber in einer späteren Phase, wenn es konkret um eine Einstellung geht, reinen Wein einschenken.
Das aktzeptiert jeder Personalchef und wird dann sagen, machen wir oder machen wir nicht.
Natürlich interessiert es wesentlich, wie die Vorstrafe entstanden ist und in der Wirtschaft wird das Delikt Geldwäsche immer noch als Kavaliersdelikt angesehen, das keinen schlechten Menschen macht.
Und es ist natürlich ein Unterschied, ob mir ein Bewerber gegenübersitzt, der wegen Steuerhinterziehung oder Bankrottdelikten verurteilt wurde oder wegen Raubes oder sexueller Nötigung.
Es kommt wirklich darauf an, welchen Beruf man anstrebt. Natürlich wird es bei einer Bank schwierig werden und auch bei einem Makler könnte es Probleme geben, weil der Angst um seinen 34c hat. Wenn ich aber meine Sparte ansehe, wird es mit dem Delikt keine Probleme geben und da würde ich sogar eine Heilpraktiker-Zulassung durchbekommen.
Also alles relativ und man soll diesen Makel nicht als Fleck auf der Hose sehen, der einen hindert, wieder Fuß zu fassen. Denn die Probleme werden ja auch nicht weniger, wenn das Führungszeugnis blank ist. Zwar darf man sich dann als nichtbestraft bezeichnen, was aber nicht hindert, daß es irgendwann mal doch Vorwürfte gibt. Und sei es nur, wenn zufällig in der Firma in irgendeinem Zusammenhang ermittelt wird.
Also Kopf hoch und selbstbewußt bleiben...
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Hallo Wolfgang,
Du hast wahrscheinlich recht ich sehe die ganze Sache vielleicht zu verbissen, denn in Wirklichkeit weis ich ja das ich mir eigentlich gar nichts vorwerfen muss und es kommt auch mit sicherheit darauf an wie ich mich bei einem Arbeitgeber verkaufen kann. Ich mag nur keine Halbheiten und deshalb auch meine Frage. Bei einem Bewerbungsgespräch werde ich also nicht mit der Tür ins Haus fallen, es sei denn ich werde danach gefragt. Ich lebe ja ein ganz normales Leben mit Family und so und habe seit 1998 so viele negative Dinge gemeistert, das ich diese Feuerprobe nun auch noch überstehen werde und einen Job als Bürokauffrau finde. Und, mehr als ein "Nein, wir stellen sie nicht ein!" geht ja eigentlich nicht.
Vielen Dank und die besten Grüße
Claudia
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