Vorstrafe BtmG WBK

23. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
aploger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorstrafe BtmG WBK

Hi,
ich hab den älteren Beitrag gelesen, trotzdem frag ich jetzt mal nach, weil ich die Behörde noch nicht fragen will, da ich nicht so rüberkommen möchte, als würde ich nach der eigenen Waffe gieren.

Ich bin seit knapp einem Jahr im Schützenverein und schieße dort mit Vereinswaffen.
Das Ziel wäre allerdings schon eine eigene Waffe, in der Zukunft, und nicht die 20 Jahre alten Dinger, die sie dort haben.

Problem:

Ich wurde vor 20 Jahren zu, ich glaub, 1,5 Jahren/3 Jahre auf Bewährung (keine Ahnung wo ich das rausfinden könnte, ich weiß es echt nicht mehr) verurteilt. Zu dem Zeitpunkt war ich 22 Jahre.
Die Anklage war Drogeneinfuhr+Drogenhandel von 1 Kilo Hasch aus Holland. Ich war geständig, da gabs auch nichts dran zu rütteln, das Zeug lag im Kofferraum.
In der Zwischenzeit hab ich noch ne Privatinsolvenz hingelegt.

Straffällig/Auffällig geworden bin ich nicht mehr.
Laut den Leuten im Schützenverein könnte das schon Probleme geben, weils ein Verbrechen war, und die Behörde jeden Eintrag sehen kann. Ich könnte schon ungeeignet sein, nix genaues weiß aber keiner.

Ist es wirklich so, dass ich da der Tagesform des zuständigen Sachbearbeiters in der Behörde ausgeliefert bin, wegen ner Sache die 20 Jahre zurück liegt?

Danke im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

und die Behörde jeden Eintrag sehen kann. Es gibt aber keinen Eintrag mehr. Die Frist betrug 15 Jahre plus Strafe, also insgesamt 16,5 Jahre.
keine Ahnung wo ich das rausfinden könnte Beim Bundesamt für Justiz - dort kann man einen Antrag auf Einsichtnahme in den eigenen Bundeszentralregisterauszug stellen. Und wenn der leer ist, dann sind die 16,5 Jahre um...

-- Editiert von muemmel am 23.07.2020 17:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von aploger):
Ist es wirklich so, dass ich da der Tagesform des zuständigen Sachbearbeiters in der Behörde ausgeliefert bin, wegen ner Sache die 20 Jahre zurück liegt?


Nein wenn die Sache wirklich 20 Jahre her ist sollte sie im BZR längst getilgt sein. Und wenn zwischenzeitlich keine weiteren Interaktionen mit der Polizei stattgefunden haben, dann sollte auch deren Datensammlung sauber sein.

Im Zweifelsfall hole Dir eine Auskunft aus dem BZR und von der Polizei (in der Regel via LKA, im Internet finden sich die zuständigen Stellen je nach Bundesland), dann weißt Du final Bescheid.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zum Tatzeitpunkt noch jünger als 21 gewesen? Denn bei einem Erwachsenen ist schon die Mindeststrafe für die Einfuhr nicht geringer Mengen = zwei Jahre.

Wenn es nur 1,5 Jahre gab, war es entweder Jugendrecht, es wurde als minder schwerer Fall gewertet, oder es gab sonst irgendwelche Strafmilderungsgründe iSv. § 49 StGB.

Im Fall von Jugendrecht, ist die Sache wirklich schon mega lange aus dem BZR gelöscht. Aber auch bei Erwachsenenrecht betrug die Frist wie gesagt nur 16,5 Jahre ab Urteilsdatum.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
aploger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Das beruhigt mich irgendwie, dass mir das nicht mein ganzes Leben lang nachhängt.
Die BZR-Einsicht werde ich dann mal beantragen.

Der Tatzeitpunkt war 2 Monate nach meinem 22. Geburtstag.
Die Strafe könnte auch 1 Jahr 8 Monate gewesen sein, wie gesagt, ich schon ewig her, auf jeden Fall unter 2 Jahre, hab ja auch Bewährung bekommen.
Ich saß 3 Tage in U-Haft, bis die Hausdurchsuchung, usw. abgeschlossen war, das wars.
Ich weiß noch wie der Anwalt zu mir sagte, Eigenbedarf könne ich vergessen, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt sicherlich mehr als die Hälfte immer selber, inkl. Kumpels, geraucht habe.
Also musste ich Verkauf zur Finanzierung meines Drogenkonsums einräumen, da der Drogenkonsum als Student sonst nicht bezahlbar gewesen wäre.
Das könnten vllt die mildernden Gründe gewesen sein.
Führerschein wurde einbehalten, den hab ich später wieder gemacht, mit MPU.
Die Verhandlung war in Aachen, bei mir in Bayern wärs vllt bissl anders gelaufen.
Ist sogar schon 23 Jahre her, also hoffe ich mal, dass das erledigt ist.

Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von aploger):
Ist sogar schon 23 Jahre her, also hoffe ich mal, dass das erledigt ist.

Wie schon geschrieben sollte das BZR leer sein, aber dennoch mein Hinweis dass die polizeilichen Datensammlungen beim Antrag auf eine WBK ebenfalls sauber sein müssen. Hier gibt es keine starren Fristen für die Löschung sondern nur Prüffristen für eine eventuelle Aussonderung (in der Regel 10 Jahre nach den zuletzt hinzugefügten Informationen). D.h. je nach mittlerweile hinzu gekommenen Erkenntnissen und der Entscheidung des Prüfers, plus der Tatsache dass es manchmal passiert dass die Prüfung einfach vergessen wurde, könnte es sein dass es dort noch Hinweise gibt. Wenn Du seither keine weiteren Berührungspunkte mit der Polizei mehr hattest ist das sehr unwahrscheinlich, aber ich würde es dennoch vorab prüfen.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Falls Sie dem Rat des Kollegen folgen wollen: Hier ist ein Generator für ein solches Auskunftsersuchen. Zuständig wäre das LKA NRW (oder in welchem Bundesland auch immer Sie heute wohnen: https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft

-- Editiert von muemmel am 24.07.2020 16:21

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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