Guten Abend,
ich habe heute eine Vorladung bekommen,wg o.g. Beschuldigung+Verleumdung,Übler Nachrede,Falscher Verdächtigung.
Ich habe vor einigen Monaten einen Rollerfahrer angezeigt,da er sich innerorts ein Strassenrennen geliefert hat und auch noch eine andere Rollerfahrerin bedrängt und gefährdet hat!
Ich tippe dass daher nun die Retourkutsche kommt..
Wie ist da nun das weitere Vorgehen?
Was habe ich zu erwarten?
Steht da nun Aussage gegen Aussage?
Würde mich über ein paar hilfreiche Antworten freuen.
Dank im Voraus
Vortäuschen einer Straftat §145d StGB
17. Dezember 2007
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Frage vom 17. Dezember 2007 | 19:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vortäuschen einer Straftat §145d StGB
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2007 | 19:33
Von
Status: Bachelor (3905 Beiträge, 1298x hilfreich)
Wie bereits geschrieben handelte es sich vermutlich um eine Retourkutsche.
Wenn Sie keine Zeugen haben, werden aller Wahrscheinlichkeit nach beide Verfahren eingestellt.
Und jetzt?
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