Hallo,
Ich weiß ohne Akteneinsicht kann man nichts genaues sagen, aber eure Schätzungen lagen bei einem anderen Fall schon sehr nahe an dem Urteil.
Folgendes, ich(m/22) habe nach einer Partynacht mein Handy nicht mehr gefunden und bin leider auf die Schnapsidee gekommen, beim Notruf anzurufen und zu behaupten, dass ich ausgeraubt worden bin. Da bei einem normalen Diebstahl
die Polizei ja nicht orten würde. Daraufhin kamen sie zum „Tatort" und befragten mich. Als sie mich kurz nach Hause schickten, da ich meine Unterlagen und Nummern holen sollte, bemerkte ich zufällig mein Handy neben dem Autositz meiner Mutter, die mich mit dem PKW von der Party abholte. Daraufhin ging ich wieder zurück zur Streife und räumte die Tat ein. Laut Anklage waren drei Polizeibeamte über 270 Minuten gebunden. Es wird mir Vortäuschen einer Straftat und Missbrauch von Notrufen vorgeworfen. Ich hatte 1.6 Promille, aber die meisten meiner Straftaten waren schon unter Alk Einfluss.
Vorstrafen: - Sta München: Diebstahl: Einstellung (Juni 2012)
- Ag München: Sachbeschädigung: Einstellung g. 20 Sozialstunden( Januar 2013)
- Sta München: BTM Besitz: Einstellung g. Suchtberatung( Oktober 2013)
- Ag Miesbach: Betrug: Einstellung g. 8 Sozialstunden (Janauar 2016)
- Ag Miesbach: Diebstahl: 8 Sozialstunden ( Juni 2016)
- Ag Miesbach: Diebstahl: 1 we Freizeitarrest ( Januar 2017)
- Ag Miesbach: Leistungserschleichung: 48 Sozialstunden ( April 2017)
- Ag Miesbach: Leistungserschleichung: 500 Geldauflage ( August 2017)
- Ag Wolfratshausen: Hausfriedensbruch: 20 Tagessätze ( Januar 2019)
Ich würde in der Hauptverhandlung den Sachverhalt einräumen und geständig sein. Über Schätzungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Vorraus
LG
-- Editiert von Raab1982 am 21.03.2019 21:48
Vortäuschen einer Straftat Strafmaß
21. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. März 2019 | 22:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vortäuschen einer Straftat Strafmaß
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#1
Antwort vom 22. März 2019 | 01:36
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Zitat:Laut Anklage waren drei Polizeibeamte über 270 Minuten gebunden.
Das ist weniger für Strafe interessant, sondern für die Rechnung für den Einsatz, die Du nebenher zahlen dürfen wirst. Alleine für die 3 Beamten und je 2 ganze und eine angefangene Stunde dürften das um die 500,00 EUR werden.
Zitat:Über Schätzungen würde ich mich sehr freuen
Schwer zu sagen, normalerweise würde ich sagen um die 50-60 Tagessätze, aufgrund der vielen Vorbelastungen vielleicht auch bis 90.
Es ist auch nicht völlig auszuschliessen, dass ein Richter mal ein Exempel statuieren will und noch höher geht. Missbrauch von Notrufen ist nicht gerne gesehen und die Latte an Vorbelastungen kommt hinzu. Ich persönlich würde in dem Fall, dass mehr als 90 TS verhängt werden jedenfalls Rechtsmittel einlegen. Das Führungszeugnis ist zwar so oder so im Eimer durch die Januar-Verurteilung, aber bis 90 TS hätten zumindest im BZR nur eine Speicherfrist von 5 Jahren. Ab 91 TS wären es 10 Jahre.
Zitat:Ich würde in der Hauptverhandlung den Sachverhalt einräumen
Gibt es denn schon eine Anklageschrift? Ansonsten würde ich eher mit einem Strafbefehl rechnen, statt einer Hauptverhandlung. Wann war denn der Tatzeitpunkt? Vor oder nach der Januar-Verurteilung?
#2
Antwort vom 22. März 2019 | 05:16
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Streetworker für die kompetente Auskunft.
Warum ist ausgerechnet das FZ mit der Januar-Verurteilung im Eimer? Waren doch bloß 20 Tagessätze oder was hat es damit auf sich, dass ab dieser Verurteilung eingetragen wird?
Die Januar Sache war ein Strafbefehl, der kam kurz vor der neuen Tat, war da aber noch nicht rechtskräftig wegen der Einsspruchfrist, habe ich aber akzeptiert.
Ja die Anklageschrift ist schon da, wird eine Hauptverhandlung werden und kein Strafbefehl
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. März 2019 | 07:34
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Bei den Einsatzkosten hab ich mich verrechnet. 270 Minuten sind logischerweise 4 Stunden + 1 angefangene, nicht 2... Damit wäre man bei etwas über 800,00 Euro...
Zitat:Warum ist ausgerechnet das FZ mit der Januar-Verurteilung im Eimer? Waren doch bloß 20 Tagessätze oder was hat es damit auf sich, dass ab dieser Verurteilung eingetragen wird?
2 Geldstrafen, egal in welcher Höhe, innerhalb von 5 Jahren führen immer zu einem Führungszeugniseintrag. Die jetzt anstehende Verurteilung bewirkt also einen Eintrag beider Strafen ins Führungszeugnis. Der andere Kram zählt nicht, weil Jugendrecht.
Zitat:Die Januar Sache war ein Strafbefehl, der kam kurz vor der neuen Tat
Das ist schlecht. Wäre es andersherum, wäre man per dann möglicher nachträglicher Gesamtstrafenbildung eventuell ohne Führungszeugniseintrag weggekommen, wenn die Gesamtstrafe nicht über 90 Tagessätzen gelegen hätte. Hätte aber - selbst wenn- auch nur dann funktioniert, wenn die 20 Tagessätze bis zur neuen Verhandlung noch nicht bezahlt gewesen wären. Man hätte also Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen müssen um das Verfahren noch weiter hinauszuzögern.
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