Vortäuschen von Drogenhandel

29. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
AnoAlex
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vortäuschen von Drogenhandel

Man trifft wie heutzutage viele einen fremden Online im Chat und tauscht sich über alles mögliche aus... Der "Täter" hat in seinem jugendlichen Leichstinn ein paar falsche Eindrücke erlangt und findet Dealer "cool". Er gibt an diesem Fremden etwas verkaufen zu können und Drogen zu besitzen. Eine 100% Lüge. Liegt hier eine Straftat vor? Habe darüber nichts gefunden nur über ähnliche Situation wie "falsche Drogen" (z.b.) Backpulver verkaufen und allgemeine Absätze zu Vortäuschung von Straftaten.
Lg

-- Editiert von AnoAlex am 29.06.2018 01:23

-- Editiert von AnoAlex am 29.06.2018 01:23

-- Editiert von AnoAlex am 29.06.2018 01:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Theoretisch kann das versuchter Handel mit BTM sein. Dazu muss man (noch) keine BTM besitzen. Kann er nur hoffen, dass man ihm glaubt, dass es nur Prahlerei war, falls die Sache der Polizei bekannt wird.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 29.06.2018 02:17

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#2
 Von 
AnoAlex
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay hört sich gut an da keine Anhaltspunkte für Handel existieren außer dieser Aussage (im Chat)..
Problem wäre nur : Derjenige ist durch ein kleines Delikt mit Cannabis bereits aufgefallen.. weder Geldstrafe noch Arbeitsätze.. nur Jugendberatungs Auflagen..

In der Behauptung(im Chat) redet er jedoch von harten Drogen.
Seine Glaubwürdigkeit ist also schlecht oder ist das unverhältnismäßig.

Ich weiß hier gibt es keine 100% sicher Antwort. Aber Vermutungen sind auch gut :/.
Lg

Edit: Ich muss meinen ersten Beitrag nochmal ergänzen vielleicht macht das ein Unterschied? Er hat keine Drogen direkt angeboten sondern auf Nachfrage Geschichten erfunden wie er sie verkaufe.(Preis)

-- Editiert von AnoAlex am 29.06.2018 02:26

-- Editiert von AnoAlex am 29.06.2018 02:27

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Anhaltspunkte für Handel existieren außer dieser Aussage (im Chat)..
Problem wäre nur : Derjenige ist durch ein kleines Delikt mit Cannabis bereits aufgefallen.. weder Geldstrafe noch Arbeitsätze.. nur Jugendberatungs


Na der chat reicht ja für's erste als Anhaltspunkt. Und dass es tatsächlich schon mal ein Ermittlungsverfahren wegen BTM gab, kommt noch dazu.

Zitat:
Seine Glaubwürdigkeit ist also schlecht


Ja, seine Glaubwürdigkeit, dass das ganze nur ein Scherz war... die ist schlecht.

Auch wenn es am Ende vielleicht nicht für eine Verurteilung reicht, aber ein Ermittlungsverfahren inklusive Hausdurchsuchung ist bei diesem Sachverhalt schon durchaus drin. Immer vorausgesetzt, dass der Chat irgendwie der Polizei bekannt wird.

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