Vortäuschung einer Straftat, mit welchen strafen muss man rechnen

3. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
djpolonia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vortäuschung einer Straftat, mit welchen strafen muss man rechnen

Hallo,

und zwar geht es darum:

Mein Kumpel und seine Freundin haben gesagt das von ihnen das Handy geraubt worden ist, und nun haben die ne anzeige wegeen Vortäuschung einer Straftat. Mit welchen Strafen müssen die rechnen. Das handy hat ca. 600EURO gekostet. Die aneige war gegen unbekannt! Und was kann man machen damit das zB eine milde strafe wird, oder dass nichts mehr passiert oder so. achso die beiden sind 21 & 23

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Prinzipiell mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. [§ 145d StGB ]

Was es im konkreten Fall gibt, kann man nicht vorhersagen. Da ist von Einstellung bis zu Geldstrafe alles möglich. Kommt auch drauf an, ob sie schon strafrechtlich vorbelastet sind.

Warum haben Sie das überhaupt gemacht? Was sollte damit erreicht werden?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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