Vortäuschung einer Straftat - Raub vorgetäuscht - Versicherung

9. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)
Vortäuschung einer Straftat - Raub vorgetäuscht - Versicherung

Hallo,

ich habe im April mein Iphone als gestohlen gemeldet und wollte dadurch an ein neues über meine Versicherung kommen und das andere verkaufen. Ich habe das ganze zur Anzeige gebracht etc. und dann einen Tag später das iPhone erst getauscht gegen ein anderes Handy. Eigene Blödheit.

Jetzt schreibt die Polizei das Sie aufgrund meiner Mobilfunkdaten sehen können das ich zu einer Zeit telefoniert habe in der das Handy als gestohlen gemeldet war. Und werfen mir vor zu recht das ich den Raub vorgetäuscht habe.

Ich habe noch nie solche Illegalen Sachen gemacht bin ein sehr netter Mensch doch Geldprobleme machten mir zu schaffen und da meinten Leute eben das so etwas ganz einfach ginge etc....jedenfalls fand das dann doch nicht so super was ich getan habe. Hatte auch überlegt mich selbst anzuzeigen doch dann dachte ich mir ich leg das "geklaute" iphone einfach bei mir in den Schrank wo es jetzt auch noch liegt.

In welchem Ausmaß wird die Strafe ausfallen?
Wird sich die Versicherung dann auch noch an mich wenden? Sollte ich mir einen Anwalt nehmen?
Wenn ja wozu wenn ich ja dafür gerade stehe?
Kann die Versicherung davon Wind bekommen?


In dem Schreiben wird vorgeworfen das ich die Straftat vorgetäuscht habe... kann mann bzw ist es ratsam sich selbst anzuzeigen?

Vielen Dank (Schande über mich)

Grüße



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-- Editiert Jabbernaut am 09.09.2012 15:27

-- Editiert Jabbernaut am 09.09.2012 16:11

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23 Antworten
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#2
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Auf welchem Weg bekommt die Versicherung bescheid? Denn die Polizei weiß doch nicht das ich eine Versicherung nutzen wollte bzw genutzt habe...

Also obwohl es nur ein Vorwurf ist wird automatisch daraus eine Anzeige?

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#4
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja habe ich. Habe das neue Gerät in Benutzung und das geklaute eben hier liegen, da mir doch nicht so wohl bei der Sache war.



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#6
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Doch den Bericht haben die bekommen von mir und die Versicherung checkt dann wohl immer im Nachgang ob die Berichtsnummer mal noch was neues mit sich bringt?


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#7
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Achso ich habe von der Polizei eine Vorladung bekommen ob ich etwas dazu sagen möchte was soll ich tun? Bzw was ist ratsam?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Das müssen Sie schon selbst entscheiden: Die Vortäuschung einer Straftat können Sie getrost gestehen. Man wird dann wohl aber auch das Thema "Versicherung" anschneiden. Da können Sie sich noch erfolgreich selbst anzeigen. Falls Sie lieber warten wollen, ob der Betrug auffliegt, sollten Sie insgesamt keine Aussage machen, also der Vorladung fernbleiben - das dürfen Sie nämlich. Von einem Anwalt würde ich übrigens abraten - der kostet ganz hübsch Geld, und der Sachverhalt ist schließlich klar.

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

In so einem Fall wäre es auch unschädlich, bei der Polizei keine Aussage zu machen. Manchmal ist ein Geständnis ja sinnvoll, weil man so eine Einstellung des Verfahrens erreichen kann. Das ist bei derartigen Tatvorwürfen aber praktisch ausgeschlossen. Es kann nicht angehen, dass die Polizei, die sowieso chronisch unterbesetzt ist, nun auch noch wegen erfundener Taten ermittelt. Während die Sache nämlich für Sie mit der Anzeige erledigt ist (vermeintlich), weil es Ihnen ja nur um das Geld von der Versicherung geht, muss die Polizei versuchen, die angezeigte Straftat aufzuklären. Das hat sie auch gemacht, und dabei herausgefunden, dass Sie das Gerät noch selbst genutzt haben.
Dafür gibt es üblicherweise saftige Geldstrafen, jedenfalls dann, wenn es keine nennenswerten Vorbelastungen gibt.
Der versuchte Betrug zum Nachteil der Versicherung fällt demgegenüber kaum ins Gewicht. Es wäre also zu überlegen, bei der Polizei keine Aussage zu machen bzw. auf den Fragebogen nicht zu reagieren.
Wenn eine Ladung kommt sagen höfliche Menschen, die nicht erscheinen wollen, den Termin tel. ab.

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#11
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

keinen versuchten, sondern einen vollendeten Versicherungsbetrug, da die Versicherung ja schon geleistet hat.
Stimmt, hatte ich überlesen.

Übrigens pflegen die Versicherungen regelmäßig die Akten anzufordern (über eine Anwaltskanzlei), um zu prüfen, ob sie sich das Geld zurückholen können. Spätestens auf diese Weise erhält die Versicherung Kenntnis.

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#12
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Ich werde den Termin bei der Polizei absagen und dann warten bis Post vom Staatsanwalt kommt.

Die saftige Geldstrafe richtet sich diese an dem Wert des vorgetäuschten Diebstahls? Und wie hoch kann eine saftige Geldstrafe hier sein?



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#14
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es ging wohl eher um die Frage der Strafe für das Vortäuschen. Da ist es bis 3 J. oder Geldstrafe. Da kommt es nich tauf die Höhe an, sondern darauf, dass jemand die Polizei für einen nicht existenten Vorwurf "tanzen" lässt, also auf die Schwere des behaupteten Vorwurfs.

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#15
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Aber sollte ich mir nicht spätestens wenn es dann um Freiheitsstrafe geht doch einen Anwalt nehmen?


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Ich bin 23 Jahre kommt hier vllt. eine Strafe des Jugendstrafrecht in frage?

-- Editiert Jabbernaut am 10.09.2012 13:51

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#16
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Das mit dem Jugenstrafrecht hat sich an Ihrem 21. Geburtstag erledigt.

Bei Freiheitsstrafen über einem Jahr würden Sie einen Verteidiger beigeordnet bekommen. Davon dürften Sie aber meilenweit entfernt sein.

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#17
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Also wird es wohl eine Geldstrafe werden + Eintrag im Führungszeugnis?

Gibt es Erfahrungen? Man macht sich natürlich mega Sorgen über diese ganze Sache.

Und nach was richtet sich diese Geldstrafe? Am Gehalt? Ich hab seit dem 30.04.2012 keinen Job mehr, da ich diesen Aufgelöst habe um wieder in meine Heimat zu fahren und dort zu arbeiten bzw. auch zu studieren. Jetzt geht am 01.10.2012 mein neue Arbeit los.

Was kann ich mit dem Handy machen was ich nun hier noch liegen habe? Zeigt das nicht auch von Reue?

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#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Es gibt zwei Varianten:
1. Verhandlung
2. Strafbefehl
Bei einer Verhandlung wird man Sie schlicht nach Ihrem Einkommen fragen. Bei einem Strafbefehl wird man Ihr Einkommen schätzen - wird es zu hoch geschätzt, legen Sie Einspruch ein, wird es zu niedrig geschätzt, haben Sie Glück gehabt. Für einen Eintrag im Führungszeugnis müssen Sie mehr als 90 Tagessätze kriegen - das wird nicht unbedingt der Fall sein. Was das Handy anbelangt - das ist immer noch Ihr Eigentum und Sie können damit machen, was Sie wollen. Für eine Reuebekundung ist das Nicht-Verkaufen nun allerdings etwas dünn.
Meinen Sie mit "Heimat" übrigens "Ausland"? Das ist deswegen interessant, weil ja irgendwie sichergestellt werden muß, daß Ihnen die Ladung zur Verhandlung oder der Strafbefehl auch zugestellt werden kann.

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#19
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Nein ich komme aus Deutschland und bleib auch hier.

Also bringt es auch nichts das "geklaute" Handy weiterhin im Schrank aufzubewahren?

Bzw. sollte ich es verkaufen mache ich mich da erneut strafbar? Oder kann ich das "geklaute" Handy wieder nutzen und das von der Versicherung erworbene verkaufen?



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#20
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Beide Handys sind Ihr Eigentum - die Versicherung wird das Geld zurückhaben wollen, nicht das davon angeschaffte Handy. Und vergessen Sie das Ummelden nicht - wenn das Gericht Ihnen keine Post zustellen kann, hat das mitunter böse Folgen.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Vielen Dank.

Bin schon umgemeldet und habe dies zur sicherheit der Polizeistelle noch mitgeteilt da sie wollten das ich in die andere Stadt komme.

Vielen Dank für die Ratschläge. Ich werde auch wenn es Neuigkeiten gibt diese hier preisgeben, da es mich extremst stört nicht den Ausgang einer Tat im Forum zu lesen.

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Wie versprochen. Es kam letzte Woche die Meldung das ich 30 Tagessätze a 10 Euro zahlen muss. Das war aber bis jetzt nur die Strafrechtliche Seite oder? Die Versicherung hatte sich noch nicht gemeldet bzw. hat Sie mir nur geschrieben das sie mein Versicherungsvertrag kündigt. Aber da kommt sicher noch mehr.

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#23
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Hat die Versicherung geschrieben, warum sie deinen Vertrag kündigt?

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