Vortäuschung einer Straftat - Scheidungskrieg - Wohnungsverweisung

11. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rossi02
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vortäuschung einer Straftat - Scheidungskrieg - Wohnungsverweisung

Hallo ich habe da z.Zt. ein kleines Problem.

Folgende Sachlage:

Zur Zeit befinden meine noch Ehefrau und ich uns mitten in der wohl schmutzigsten Scheidung von der ich je gehört habe.

Bedingt dadurch das wir mit unseren beiden Söhnen noch in der gemeinsamen Wohnung wohnen, kommt es immer wieder zu Spannungen die IMMER verbal stattgefunden haben.

Am Montagabend habe ich gegen 22:05 die Wohnung betreten. Sie hat daraufhin gegen ca. 22:07 Uhr die gemeinsame Wohnung verlassen und wurde direkt von Ihrem Liebhaber agbeholt.
Es gab weder einen Streit, noch hat eine körperliche Auseinandersetzung stattgefunden.

Alle Bewohner aus unserem Haus haben diezbezüglich auch nichts wahrgenommen (Konnten Sie auch nicht weil ja nichts gewesen ist).

Gegen ca. 23:45 wurde ich von der Polizei geweckt und durfte bedingt dadurch das Sie bei der Polizei angegeben hat ich hätte Sie geschlagen die Wohnung für 10 Tage verlassen (Wohnungsverweisung).

Wie gesagt weder die Bewohner hatten etwas wahrgenommen, noch sind unsere beiden Kinder wachgeworden. (Es war ja auch nichts!)

Merkwürdig an der Sache ist nur, dass Sie um 22:10 das Haus verlassen hat, dann von Ihrem Liebhaber abgeholt wurde und erst um 23:00 Uhr auf der Polizeiwache erschienen ist. Die Wache liegt aber nur 5 Minuten von unserer Wohnung entfernt.

Er muss Ihr in dieser Zeit die Verletzungen im Gesicht zugefügt haben (Er ist mehrmals Vorbestraft und hat auch schon Morddrohungen gegen mich ausgesprochen -> Anzeige läuft) und wollen mir das jetzt in die Schuhe schieben.

Nach dieser Nacht hielt sich Ihr Liebhaber jede Nacht in unserer Wohnung auf.

Bedingt durch die Zeugenaussagen habe ich schon sehr viel von Ihrer Inszenierung wiederlegt.

Dadurch das es bei uns auch um das Aufenthaltbestimmungsrecht geht, darf ich vorerst vom Jugendamt aus meine Kinder leider nicht sehen und habe dadurch ersteinmal einen riesigen Nachteil in der gesamten Geschichte.

Welches Strafmaß erwartet Sie und ggf. Ihn wenn ich die erfundene Geschichte wiederlegen kann?

Wird der Staatsanwalt Sie dann wegen Vortäuschung einer Straftat anzeigen / ermitteln ?

Kann ich Schadensersatzansprüche / Schmerzensgeld einfordern ?


Vorab schon mal vielen Dank

Rossi02




Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wird der Staatsanwalt Sie dann wegen Vortäuschung einer Straftat anzeigen / ermitteln ?

Ja, und wegen "falscher Verdächtigung". Die Strafrahmen sind im StGB nachzulesen: §§ 145d , 164 StGB ---> www.dejure.org


Kann ich Schadensersatzansprüche / Schmerzensgeld einfordern ?

Wenn Du einen Schaden oder Schmerzen hattest, evtl.

in Deutschland sieht es diesbezügl. jedoch um einiges anders aus, als in den USA, wo man schon Schmerzengeld fordern kann, wenn man"böse angeguckt wurde" und deswegen ins psychologische Behandlung muß.




-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rossi02
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst danke für die schnelle Antwort.

Ein Schaden ist mir schon entstanden, denn ich muss ja für die Zeit woanders wohnen.

Und der Schaden den Sie angerichtet hat lässt sich jetzt noch nicht abschätzen.

Hat diese Vortäuschung Ihrerseits Vorteile für mich bei Gericht im Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder?

Denn das Jugendamt macht mir durch die falsche Anschuldigung echt Probleme.


Selbst in Ihrer "Anklageschrift" bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrecht" hat Sie schon einen nachweislichen Meineid begangen denn für dieses Schriftstück hat sie eine eidesstatliche Versicherung abgegeben. Leider kann ich Ihr nachweisen das ca. 90 - 95 % davon nicht der Wahrheit entsprechen.

Vielen Dank !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Die ganze Angelegenheit ist vermutlich deshalb etwas ungünstig, da die Ermittlungen wegen "falscher Verdächtigung" nicht rechtzeitig abgeschlossen sind. Sie könnten zwar eine Aussetzung des Verfahrens bezüglich der Gerichtsverfahren zum Aufenthaltsbestimmungsrecht verfahren, da davon auszugehen wäre, dass eine Verurteilung Ihrer Frau Einfluß auf die Verfahren vor dem Familiengericht hätte, aber das wird vermutlich nicht in Ihrem Sinne sein. Eventuell könnten übrigens auch noch andere Tatbestände wie Verleumdung erfüllt sein, die nur auf Antrag verfolgt werden, aber hier ebenfalls relevant wären.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)

Sie machen sich da völlig falsche Hoffnungen. Ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung ( 164 StGB), was nach Ihrer Schilderung einschlägig wäre, oder auch wegen § 145d StGB wird bis zum Abschluss des Gegenverfahrens - also Körperverletzung gegen Sie - vorläufig eingestellt ( §154e StPO ). In der Praxis heißt das, da tut sich erst mal lange,lange gar nichts. Und im übrigen spricht schon nach Ihrer Schilderung die Beweislage in den Akten vermutlich ganz klar gegen Sie, da werden Sie kaum Chancen haben. Das sollten Sie Ihrem Anwalt überlassen. Und Sie haben offensichtlich keine Ahnung wie schmutzig viele Scheidungen ablaufen. Da hört sich das noch recht harmlos an. Ist leider Gerichtsalltag, auch wenn Sie das nicht trösten wird.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ninanana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

[color=black]Hallo bei mir gehts darum,war wochenende weg mit meiner schwester,an den abend hat mich iht xy die ganze zeit sexuell angemacht,okay dachte ich mir und ging dem aus dem weg. Auf dem nachhause weg hat er mich dann Begrabscht,zu Hause folgte dann Anruf bei Polizei und Anzeige,da ich Betrunken war wurde dies erst mal nicht ernst genommen,es hiess bekomme eine seperate einladung zum nochmalogen Verhör,und jetzt hab ewig gewartet,nichts über nacht lag dann ein brief von der Ploizei im Kasten, ich werde beschuldigt,stehe unter tat verdacht und darf jetzt antanzen wegen das ist die höhe wegen vorteuschung einer Straftat, wow jetzt verstehe ich nichts mehr erst zeig ich den an dann kommt so was? Heute werde ich weiter sehen,bin echt mal Gespannt! [/color]

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Warum hängst Du Dich an einen 10 Jahre alten Thread ran? Mach einen eigenen auf!

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dann Anruf bei Polizei und Anzeige,da ich Betrunken war wurde dies erst mal nicht ernst genommen,es hiess bekomme eine seperate einladung zum nochmalogen Verhör,und jetzt hab ewig gewartet,nichts über nacht lag dann ein brief von der Ploizei im Kasten, ich werde beschuldigt,stehe unter tat verdacht und darf jetzt antanzen wegen das ist die höhe wegen vorteuschung einer Straftat, <hr size=1 noshade>


Ich verstehe das auch nicht. Erstens wäre falsche Verdächtigung einschlägig (§164 StGB ), nicht Vortäuschung einer Straftat (§145d StGB ). Zweitens ist es völlig absurd, daß nach einer Anzeige nicht ermittelt (und der Beschuldigende vernommen) wird und gleich ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung angeleiert wird. Dazu müßte die Sachlage schon extrem klar sein (also etwa der Beschuldigte beweisbar ganz woanders gewesen sein).

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ninanana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

so erst mal geschafft,mit meiner Aussage gestern habe ich erst mal für mich alles ins reine gebracht,von den anderen war keiner da um Auszusagen oder der gleichen. Nun ist mir auch vieles klar,im nachhinnein wurde bei der Polizei einiges anderst gesagt als die Wahreit,nunja da muss ich jetzt erst mal durch(leider)jedenfalls ladet das ganze ding erst mal bei der Staatsanwaltschaft. Dort wird dann entschieden was weiter Passiert.Der Polizist der mich Vorgeladen hat,konnte mir auch nicht Wirklich weiter helfen und sagen wie dies alles Zustande gekommen ist,jedenfalls steht meine Anzeige niergends wo,hmm was ist das nur für ein Rechtsstaat der solche dinge einfach unter den Tisch Kehrt??

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

1. Warum mußt du alles fett schreiben? So wichtig bist du nicht.

2. Wegen deiner ursprünglichen Anzeige kann es ja wirklich sein, daß du am Telefon so unzusammenhängend warst, daß man daraus keine sinnvolle Anzeige "basteln" konnte. Du hättest ja problemlos am nächsten Tag nüchtern noch einmal vorsprechen können. Daran ist nicht der Rechtsstaat schuld, wenn eine "Anzeige" der Form "anrufen und 'da hammich eina annefaßt, dä Blöd' lallen" nicht aufgenommen wird.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen