nach einem heftigen streit(keine gewalt),verließ meine partnerin mit unserem kind die gemeinsame wohnung.seitdem habe ich keinerlei kontakt zu meinem kind.heute mittag erhielt ich einen anruf der polizei,ich muß mich bis morgen 8uhr auf der wache melden,da eine anzeige gegen mich gestellt wurde.inhalt der anzeige körperverletzung gegen meine lebensgefährtin und eine bombendrohung gegen die schule meiner tochter.wie kann ich mich wehren!danke
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Vortäuschung einer Straftat!
8. Januar 2010
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Frage vom 8. Januar 2010 | 03:28
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vortäuschung einer Straftat!
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#1
Antwort vom 8. Januar 2010 | 16:26
Von
Status: Schüler (160 Beiträge, 15x hilfreich)
In diesem Fall könnte Ihre Partnerin den Tatbestand des § 145d StGB
bzw. (falls es wirklich eine Bombendrohung oder KV gab) § 164 StGB
verwirklicht haben.
Weiterhin werden Sie im Laufe der Ermittlungsverfahren Gelegenheit bekommen, zu den Ihnen vorgeworfenen Taten Stellung zu nehmen und ihre Position darzulegen.
-- Editiert am 08.01.2010 16:28
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