Vorwurf Diebstahl, Hausdurchsuchung möglich?

12. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
balticcrusader1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwurf Diebstahl, Hausdurchsuchung möglich?

Hallo Community,

ich schilder gleich mal die etwas ungewöhnliche Situation weswegen ich diesen Thread erstelle. Es geht darum, das mir ein Familienmitglied vorwirft bei Ihr Bargeld, einen Fernseher, Photos und diverse kleinere Gegenstände wie zb eine Zigarettenschachtel geklaut zu haben. Sie ist psyschich krank und leidet in schlechten Phasen unter Wahnvorstellungen, welches die Vorwürfe erklärt. Ich möchte klar sagen das ich nichts bei Ihr geklaut habe und die Vorwürfe haltlos sind, aus der Vergangenheit weiß man dass Sie nach diesen schlechten Phasen auch Anschuldigungen wieder zurück zieht, ich mache mir also keine Sorgen um eine Verurteilung.

Meine Frage ist ob, wenn Sie zur Polizei geht und wegen diesen vermeintlichen Diebstählen eine Anzeige erstellt, auf Grund dessen eine Wohnungsdurchsuchung veranlasst werden kann um die Vorwürfe zu überprüfen und die angeblich vermissten Gegenstände ausfindig zu machen. Darüber hinaus beschäftigt mich ob 'Zufallsfunde' hier zur Anzeige gebracht werden könnten, zb eine Festplatte mit illegal heruntergelandenen Filmen. Letztere Frage ist rein hypothetisch und nur aus Neugierde.

Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten und entschuldige mich wenn ich hier eine dumme Frage gestellt habe, ich kenne mich mit Recht & co leider null aus :)

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 341x hilfreich)

Endlich wieder eine Frage zur HD, meinem Lieblingsthema!

Zitat (von balticcrusader1):
Sie ist psyschich krank und leidet in schlechten Phasen unter Wahnvorstellungen
Schön und gut, Strafanzeige darf aber zunächst einmal jeder erstatten.

Zitat (von balticcrusader1):
aus der Vergangenheit weiß man dass Sie nach diesen schlechten Phasen auch Anschuldigungen wieder zurück zieht
Wer weiß das? Auch die StA, die die Durchsuchung bewirkt?

Zitat (von balticcrusader1):
Meine Frage ist ob, wenn Sie zur Polizei geht und wegen diesen vermeintlichen Diebstählen eine Anzeige erstellt, auf Grund dessen eine Wohnungsdurchsuchung veranlasst werden kann um die Vorwürfe zu überprüfen und die angeblich vermissten Gegenstände ausfindig zu machen.
Na klar! Man würde hier gemeinhin nicht einmal im Ansatz glauben, für welche wie gearteten, anfänglichen Verdachtsmomente bereits 6 Polizeibeamte um vor 6:00 Uhr im familiären Schlafzimmer aufmarschierten.

Zitat (von balticcrusader1):
Darüber hinaus beschäftigt mich ob 'Zufallsfunde' hier zur Anzeige gebracht werden könnten, zb eine Festplatte mit illegal heruntergelandenen Filmen.
Ja, das ist gern gesehen! Das Sahnehäubchen wären natürlich noch KiPo-Dateien, die zumindest wiederherstellbar wären. Auch bei Diebstahl-Delikten darf mitunter die IT-Forensik ran.

Meine Antworten lauten demnach: Ja, ja und ja. Ich gehe bei solchen Fragen gar nicht mehr auf "Wahrscheinlichkeiten" ein (was in Sachen Durchsuchung m.E. mittlerweile fahrlässig wäre) und kann demnächst gerne einmal wieder aus dem Nähkästchen plaudern.

-- Editiert von User am 13. Januar 2023 00:33

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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#2
 Von 
balticcrusader1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Endlich wieder eine Frage zur HD, meinem Lieblingsthema!


HD = Hausdurchsuchung nehme ich an?

Zitat (von DeusExMachina):
Schön und gut, Strafanzeige darf aber zunächst einmal jeder erstatten.


Natürlich, das ist auch mMn richtig so. Ich hätte im Post vielleicht weiter ausholen sollen, Ihre krankheit ist insofern relevant das Sie in der Vergangenheit als Folge dessen Straftaten begangen hat. Die Polizei und Staatsanwaltschaft ist also darüber im Bilde.

Zitat:
Wer weiß das? Auch die StA, die die Durchsuchung bewirkt?


Insofern man vorher in die Akte guckt vermutlich ja, da es in der Vergangenheit auch gegenüber anderen falsche Anschuldigungen gab.

Die letzten zwei Punkte beeinflussen aber wohl eher Wahrscheinlichkeiten auf die es, wie du schon sagst, sich nicht lohnt einzugehen. Ich wollte nur noch einmal beleuchten weswegen ich es überhaupt erwähnte, weil mir beim erneuten lesens meines Posts selbst auffällt dass es wenig relevant wirkt.

Zitat:
Na klar! Man würde hier gemeinhin nicht einmal im Ansatz glauben, für welche wie gearteten, anfänglichen Verdachtsmomente bereits 6 Polizeibeamte um vor 6:00 Uhr im familiären Schlafzimmer aufmarschierten.


Gut, Frage beantwortet, danke.

Zitat:
a, das ist gern gesehen! Das Sahnehäubchen wären natürlich noch KiPo-Dateien, die zumindest wiederherstellbar wären. Auch bei Diebstahl-Delikten darf mitunter die IT-Forensik ran.

Meine Antworten lauten demnach: Ja, ja und ja. Ich gehe bei solchen Fragen gar nicht mehr auf "Wahrscheinlichkeiten" ein (was in Sachen Durchsuchung m.E. mittlerweile fahrlässig wäre) und kann demnächst gerne einmal wieder aus dem Nähkästchen plaudern.


Auch hier danke. Eine Sahnehäubchen gibts hier nicht, es ging in meinem hypothetischen Beispiel einfach nur um ein paar Raubkopien von (nicht pornographischen) Filmen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von balticcrusader1):
HD = Hausdurchsuchung nehme ich an?
Jupp.

Zitat (von balticcrusader1):
Ich hätte im Post vielleicht weiter ausholen sollen, Ihre krankheit ist insofern relevant das Sie in der Vergangenheit als Folge dessen Straftaten begangen hat. Die Polizei und Staatsanwaltschaft ist also darüber im Bilde.
Das kann das Verfahren beeinflussen, grundsätzlich gilt 3, Abs. 1 GG.

Zitat (von balticcrusader1):
Insofern man vorher in die Akte guckt vermutlich ja, da es in der Vergangenheit auch gegenüber anderen falsche Anschuldigungen gab.
Geht es hier um abgeurteilte Taten nach 164 StGB oder lediglich "zurückgezogene" Strafanzeigen? Dann kann es natürlich auch einen Unterschied machen, ob man auf dem Land mit einem "Dorfsheriff" und drei in Frage kommenden StAen oder eben in der Großstadt lebt.

Zitat (von balticcrusader1):
Eine Sahnehäubchen gibts hier nicht, es ging in meinem hypothetischen Beispiel einfach nur um ein paar Raubkopien von (nicht pornographischen) Filmen.
Das weiß der potentiell durchsuchende KriPo-Beamte natürlich nicht im Voraus.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
balticcrusader1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von DeusExMachina):
Geht es hier um abgeurteilte Taten nach 164 StGB oder lediglich "zurückgezogene" Strafanzeigen? Dann kann es natürlich auch einen Unterschied machen, ob man auf dem Land mit einem "Dorfsheriff" und drei in Frage kommenden StAen oder eben in der Großstadt lebt.


Da bin ich mir aus dem Stehgreif nicht sicher.

Zitat:
Das weiß der potentiell durchsuchende KriPo-Beamte natürlich nicht im Voraus.


Was ich hier nicht verstehe ist: die ursprüngliche Anzeige hätte ja nichts mit geklauten Daten, PCs usw zu tun. Beim Grund für den Durchsuchungsbeschluss geht es doch um ganz andere Dinge. Mit welchem Recht/welcher Begründung könnte die Polizei bei einer Durchsuchung diese überhaupt zum zweck der Durchleuchtung beschlagnahmen? Man wird ja wohl kaum einen vermissten Fernseher auf einer Festplatte ausfindig machen.

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#5
 Von 
CarstenF
Status:
Lehrling
(1163 Beiträge, 197x hilfreich)

Zitat (von balticcrusader1):
Beim Grund für den Durchsuchungsbeschluss geht es doch um ganz andere Dinge. Mit welchem Recht/welcher Begründung könnte die Polizei bei einer Durchsuchung diese überhaupt zum zweck der Durchleuchtung beschlagnahmen?


Behauptet doch niemand, dass das gemacht wird.

Vielleicht fällt ja auch schon bei der Anzeigenerstattung auf, dass Ihre Bekannte (laut Ihrer Aussage) psychische Probleme hat? Vielleicht gibt es, wie deusexmachina schrieb, auch schon entsprechende Vorstrafen? Das hätte sicher auch Einfluss auf die Bewertung.

Ich würde hier von einer Vorladung ausgehen, aber ausschließen kann man eine Hausdurchsuchung natürlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2234 Beiträge, 1082x hilfreich)

Wäre trotzdem eine interessante Frage, ob das gemacht werden dürfte.


Aber generell würde ich zu einer Festplattenverschlüsselung (und insbesondere regelmäßigen, verschlüsselten Backups) raten. Und zwar schon VOR dem Booten des eigentlichen Systems, nicht nur verschlüsselte Container.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128226 Beiträge, 40955x hilfreich)

Zitat (von balticcrusader1):
Mit welchem Recht/welcher Begründung könnte die Polizei bei einer Durchsuchung diese überhaupt zum zweck der Durchleuchtung beschlagnahmen?

Mit dem Standard "Sicherstellung von Beweismittel".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
balticcrusader1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Vielleicht fällt ja auch schon bei der Anzeigenerstattung auf, dass Ihre Bekannte (laut Ihrer Aussage) psychische Probleme hat? Vielleicht gibt es, wie deusexmachina schrieb, auch schon entsprechende Vorstrafen? Das hätte sicher auch Einfluss auf die Bewertung.

Ich würde hier von einer Vorladung ausgehen, aber ausschließen kann man eine Hausdurchsuchung natürlich nicht.


Wenn ich wetten müsste würde ich mein Geld auch eher darauf setzen das es im Gespräch direkt auffällt, aber man weiß nie. Wir haben wegen dieser Person schon die dicksten Dinger erlebt. Aber 123recht ist eher nicht dafür geeignet irgendwelche Dramen um psyschische Gesundheit lang und breit zu erzählen, belassen wir es also dabei dass ich eine Anzeigenstellung nicht für wahrscheinlich, aber bei weitem auch nicht für unmöglich halte.

Zitat (von Harry van Sell):
Mit dem Standard "Sicherstellung von Beweismittel".


Das meine ich halt, in wie fern ist ein Computer oder irgendwelche Daten auf einem Computer ein mögliches Beweismittel dafür das ein Fernseher, Geld oder eine Schachtel gestohlen wurden?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 341x hilfreich)

In 6 Jahren habe ich nicht eine Antwort von @Harry van Sell gelesen, die die Sache nicht im Kern getroffen hätte. So auch hier:

Zitat (von Harry van Sell):
Mit dem Standard "Sicherstellung von Beweismittel".
Natürlich ist die Frage legitim, aber so gibt es in der Neuzeit kaum mehr ein Delikt, das bei Vorliegen eines Anfangsverdachts nicht die Beschlagnahme (oder Sicherstellung) eines elektronischen Gerätes im Rahmen der Durchsuchung rechtfertigen würde. Danach, wie kritisch ich persönlich die mitunter niedrige Schwelle zum erfolgten Erlass oder seines Umfanges sehe, ist nicht gefragt, womit ich auch nicht darauf eingehen möchte.

Nur drei Beispiele:

- Wenn hier mehrere hochwertige Gegenstände aus einer Wohnung entwendet wurden, so könnte das doch konspirativ nach Verabredung (z.B. in elektronischer Form, also per E-Mail, Chat oder festgehalten im digitalen Tagebuch oder anhand von Google-Suchanfragen im Sinne von "Wie klaue ich etwas, ohne dass es auffällt?") erfolgt sein.

- Otto Normalverbraucher fertigt durchschnittlich 10 (digitale) Fotos am Tag von sich und seinem Umfeld. Vielleicht erkennt man auf einem dieser Fotos einen der gestohlenen Gegenstände wieder?

- Vielleicht mangelt es aber an Kontext und der Beschuldigte ist ein notorischer Hehler, der Excel-Listen über sein Diebesgut führt (hatten wir auch schon)?

Gefragt wurde ja nicht nach Wahrscheinlichkeiten, sondern danach "wie das sein kann" und ich hoffe, damit ein Stück weit Licht ins Dunkel bringen zu können.

-- Editiert von User am 14. Januar 2023 01:20

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128226 Beiträge, 40955x hilfreich)

Der Vorposter hat die Details mal wieder - wie immer - sehr schön ausgeführt.
Aber ist ja auch eines seine Lieblingsthemen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40538 Beiträge, 14368x hilfreich)

Niemand, wirklich niemand kann ausschließen, dass bei ihm mal durchsucht wird. Es kommt auf die konkrete Darstellung bei den Ermittlungsbehörden an, und dann muss in der Regel noch der Richter für die Ausstellung des Durchsuchungsbeschlusses gewonnen werden. Ob in Deinem Fall die Anzeigenerstatterin überhaupt in der Lage ist, die erforderlichen Details sauber darzustellen, keine Ahnung.

So, zum zweiten Schritt. Was geschieht bei der Durchsuchung? Zunächst wird ja einmal nach den Gegenständen gesucht, die im Beschluss genannt sind. Klar. Aber, es gibt ja auch die sog. Zufallsfunde. Wie mit denen umzugehen ist, darüber gibt es Doktorarbeiten und andere Veröffentlichungen ohne Ende. Natürlich bleiben diese Funde nicht dort. Man stelle sich vor: der geklaute Fernseher wird nicht gefunden, dafür aber 50 andere oder 10 kg Heroin. Wird man mit Sicherheit nicht dort lassen, sondern die Beschlagnahme im Nachhinein gerichtlich absegnen lassen.

Da Diebesgut im Zweifel über das www vertickert wird, wird man Handy und PC mitnehmen, auswerten. Zwar dauert es in der Regel, bis das geschehen ist. Wenn die Spezialabteilung nicht eingeschaltet werden muss, die Auswertung also problemlos erfolgen kann, kommen die Geräte auch relativ schnell wieder zurück. Auch hier gilt der Grundsatz: wenn man sich gar nichts vorzuwerfen hat, wird das alles beschleunigt, wenn man kooperativ ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128226 Beiträge, 40955x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
kommen die Geräte auch relativ schnell wieder zurück.

Ich will der göttlichen Maschinerie nicht vorgreifen, aber das ist schlicht falsch.
Bekanntermaßen verbleiben Beweismittel recht lange bei den Behörden, Tatmittel werden recht regelmäßig eingezogen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1562 Beiträge, 341x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Vorposter hat die Details mal wieder - wie immer - sehr schön ausgeführt.
Eine riesen Ehre, solche Zeilen von einem der wenigen zu lesen, die die Lücke (bzw. den Krater), die !!Streetworker!! hinterlassen hat, mit so viel Esprit (und ich meine nicht die Modemarke) ausfüllen!

Zitat (von Harry van Sell):
Aber ist ja auch eines seine Lieblingsthemen...
Ein ziemlich trauriges und mitunter aufreibendes, aber immerhin sehr greifbares "Lieblingsthema", ja - gerade wenn man die persönlichen Folgen, gerade für die Beschuldigten und deren Umfeld mitverfolgt hat (völlig unabhängig von der Art der Verfahrenserledigung). Ich hätte Anekdoten im Angebot, von denen der Großteil der Forenkollegen praktisch niemals ausgehen würde, dass sich so etwas in der Form in unserem Kulturkreis zutragen könnte.

Ob einer mitunter tragischen Vorerfahrung, wo die meisten Einzelfälle am Ende kein öffentliches Gehör mehr fanden (selbst bei Einstellung oder Freispruch und nachdem bereits unschuldige Leben zerstört wurden), erlaube ich mir hin und wieder eine eher kritischere Haltung zu teilweisen Schilderungen in diesem Forum. Auch habe ich mir bis heute noch keine abschließende Meinung dahingehend gebildet, ob unsere Interpretation der Gewaltenteilung (und ihrer eigentlichen Intention) wirklich zu Ende gedacht wurde, wenn Polizeipräsidenten politischen Beamten oder dem Innenminister unterstellt sind oder der Gesetzgeber über die personelle Ausstattung unserer höchsten Gerichte (inkl. dem BVerfG) entscheidet.

Trotzdem würde ich gerne einmal anmerken, dass ich größte Achtung vor der Arbeit von Justiz und Polizei habe. Ungeachtet aller Mängel - die dann aber m.E. eben auch angesprochen werden dürfen - bilden sie nun einmal das letzte Bollwerk gg. den totalen Wahnsinn.

Signatur:

Wahrheit ist Verhandlungssache.

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