Vorwurf Diebstahl - man sieht auf der Aufnahme, dass ich es nicht bin

3. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
roger79
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorwurf Diebstahl - man sieht auf der Aufnahme, dass ich es nicht bin

Hallo,

ich wohne in einem Wohnhaus, wo alles drunter und drüber geht. Es haben sich mehrere Fronten zwischen 8 Mietern ergeben. Es sind Sachbeschädigungen passiert wie Schlösser zukleben, Speiseöl im Flur verschüttet, Eier geworfen und Weinflaschen geschmissen.

Dann hat sich eine Nachbarin von mir den Plan einfallen lassen, eine Minikamera versteckt anzubringen, sodass ein guter Teil des Flurs überwacht wird.

Wie gesagt, die Idee ist durchaus gut, jedoch war ein Nachbar und ich damit nicht einverstanden, da dies die Privatsphäre ziemlich angreift.

Als wir die Kamera entdeckten, riefen wir sofort die Polizei und Vermieter an. Polizei sagte, dass es Sache des Vermieters sei. Der Vermieter sagte, dass den nächsten Tag jemand rauskommt, sich das anguckt und die Frau auffordert, das Gerät abzumontieren.

Damit war dem erstmal Genüge getan.

Vier Tage später bekomme ich Post von der Polizei. "Vorladung wegen Diebstahl". Wegen der allgemeinen Lage hier im Haus ahnte ich, dass es ein Vorwurf gegen mich ist, der nicht berechtigt ist. Ich informierte mich im Internet und stellte fest, dass man bei derartigen Vorladungen nur verlieren kann, und eben nichts gewinnen kann. SO entschloss ich mich, dort nicht hinzugehen und sagte fruendlich ab.

Einige Monate zogen ins Land. Dann auf einmal: "Erkennungsdienstliche Behandlung"

Das war dann der Zeitpunkt, wo ich mir den Rat eines Anwalts einholte. Er schrieb die StA an und legte dar, dass ich mich zwar einer ED-Behandlung nicht entziehen möchte, jedoch nichts damit zu tun habe. Zuvor hatte er noch Akteneinsicht verlangt.

Beim nächsten Termin sahen wir uns den Inhalt der Akte an.
Grundlage für die Strafanzeige gegen mich ist, dass ein Mann - ähnlicher Statue wie ich - von dem Treppenpodest - wo mein Nachbar, eine weitere Nachbarin und ich wohnen die Treppen nach oben zur Inhaberin der Kamera hinaufsteigt. Kurze Sekunden später erlischt das Bild.

Zu dem Mann: Der bin defintiv nicht ich. Das hat mein Anwalt auch direkt erkannt und laut gelacht. Der Mann hat Stoppelhaare (ca.3-6 mm) und ist etwas größer als ich. Dies ist sofort erkennbar. Man sieht den Mann nur von hinten die Treppen hochgehen. Man sieht nur die Hinterseite seines Körpers, also sein Gesicht zu 0 %.

Die Inhaberin der Kamera stellte Strafantrag gegen mich mit der Begründung, dass nur ich es sein kann. Mein Anwalt versuchte eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen wegen falscher Verdächtigung.

Interessant sind ein paar ANgaben von der Anzeigenstellerin. So sagt sie bspw., dass sie mich nicht durch den Spion gesehen hat, sie nach dem Diebstahl zu ihrer Tür ging und noch unten die Haupthaustür zugehen hörte.

Desweiteren hat sie bei der Polizei einen brisanten Widerspruch offenbart. Erst sagte sie, sie hörte ein Rascheln an der Tür, was sie auf die Tat aufmerksam machte. Einige Zeilen später sagte sie, dass sie auf ihren Fernseher sah, wie ein Mann hochkam und dann zur Tür ging, jedoch niemanden sah.

Zum Video ist noch zu sagen, dass nur ein 30 Sek. - Ausschnitt zur Anzeige gebracht wurde. Komischerweise stellt die Anzeigenstellerin nicht das komplette Videomaterial zur Verfügung.

Nun meine Hauptfrage:

Klagt der StA mich nur an, weil ich stets die Kooperation mit der Polizei verweigerte? Hält er es einfach nur für wahrscheinlich, dass ich der Täter bin, weil ich mich vermeintlich verstecke und mich nicht zeigen wollte? Denkt er sich, ok das ist wahrscheinlicher, ich gucke mir den Herrn mal an?
Muss ich nicht einen Freispruch bekommen, weil ich bin es ja wirklich nicht. Ich habe ja auch kein Motiv. Ich bin ja nicht so doof und rufe erst POlizei und Vermieter an, um dann das Ding zu klauen, es sollte doch noch angeschaut werden, damit die Kamerafrau zur Rede gestellt wird!!!

Bitte bitte eure Meinung!

Danke

MfG

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9 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

Die Anzeige wurde auf Grundlage des Videos erstattet. Um nun beurteilen zu können, ob Sie das sind, muss man wissen, wie Sie aussehen, wobei das Passfoto vom Ausweis, das sich die Polizei beschaffen könnte, nicht ausreicht. Daher soll die ED-Behandlung stattfinden.
Wenn die nicht erfolgt ist die Aktenlage so, dass eine Zeugin, nämlich diese Nachbarin, gibt, die behauptet, dass Sie auf dem Video zu sehen sind.
Dann wiederum besteht durchaus die Möglichkeit, dass Anklage erhoben bzw. ein Strafbefehl beantragt wird.
Dann würde sich erst in einer Hauptverhandlung herausstellen, dass es nicht Sie sind und ein Freispruch erfolgen.
Das ließe sich aber vermeiden, wenn Sie zur ED-Behandlung gehen. Außer natürlich Sie sehen das wie mein Vorredner und finden, dass ein Strafverfahren Unterhaltungswert hat.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1498x hilfreich)

wenn die Nachbarin den Kostenbescheid bekommt, denkt sie beim nächsten mal drüber nach, bevor sie jemanden vorsärtzlich denunziert!!
Bis dahin gibt es aber noch ein paar Unwägbarkeiten: Es müsste der Nachbarin nämlich die falsche Verdächtigung erstmal nachgewiesen werden. Wenn die unwiderlegbar sagt, sie sei davon ausgegangen, dass der TE auf dem Video zu sehen ist, - und wir hier haben das Video nicht gesehen, sollten uns also mal nicht so aus dem Fenster hängen, wie eindeutig das alles ist - gibt es zwar einen Freispruch, aber die Verfahrenskosten trägt die Landeskasse und aus der falschen Verdächtigung wird auch nichts.

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#6
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 38x hilfreich)

> ich glaub langsam es ist das beste einige und ihre Kommentare
> einfach zu ignorieren...

Da ist was wahres dran. Herzlichen Glückwunsch zur Einweihung meiner Ignorierliste. Forenteilnehmer die ständig rumbrüllen (zu viele Ausrufezeichen verwenden), sind mir suspekt.

-- Editiert nefrage234 am 03.02.2013 15:55

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#7
 Von 
Moderator12
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 19x hilfreich)

@nefrage234
Ich bin Ihrer Meinung und habe daher mit diesem praktischen Button, den ich hier habe, den letzten Beitrag von caligul66 entsorgt.
Wenn er in dieser Art weitermacht werde ich den nächsten Button nehmen - mit dem dann der ganze caligul66 rausfliegt.

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